Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-03
Wortprotokoll
Gestatten Sie noch eine kurze Intervention aus der Ostschweiz, die bis jetzt kaum zu Wort gekommen ist.
Bei der Vorlage des Bundesrates geht es ja vor allem darum, den Fahrplan der Bahnen mit mehr und schnelleren Zügen auf den überlasteten Hauptachsen zu verbessern. Damit kann mit dem bestehenden Budget von 5,2 Milliarden Franken der grösste Nutzen für den Schweizer Bahnverkehr garantiert werden; mit anderen Worten: Die Bahn 2000 soll mit zusätzlichen Kapazitäten ausgestattet werden. Mit kleinen und mittelgrossen Ausbauten sollen vor allem die Engpässe zwischen Olten und Winterthur ausgemerzt werden. Mit der Massnahme 17 in Artikel 4 wird ein prioritäres Ziel des Kantons St. Gallen, nämlich die Leistungssteigerung der Verbindung St. Gallen-Zürich, in die ZEB aufgenommen. Damit wird die Attraktivität der West-Ost-Achse als Rückgrat des Schweizer Schienennetzes deutlich gesteigert. Dies ist aus der Sicht von St. Gallen absolut zwingend, ist doch von allen Verbindungen aus grösseren Schweizer Städten nach Zürich die Strecke St. Gallen-Zürich bezüglich Reisegeschwindigkeit oder Konkurrenzierung durch den Individualverkehr diejenige mit der tiefsten Attraktivität. Für die St. Galler Bevölkerung hat deshalb die Umsetzung der Leistungssteigerung höchste Priorität. Die frühzeitige Verfügbarkeit der Mittel für das ZEB-Kernangebot ist essenziell. Deshalb hat auch die St. Galler Regierung die Bereitschaft zu einer Vorfinanzierungslösung signalisiert, damit diese zentrale [PAGE 389] Forderung bis 2015/16 umgesetzt werden kann. Dies ist ganz im Sinne des Votums von Herrn Schweiger, der solche Zwischenfinanzierungen fordert.
Die Reduktion der Reisezeiten auf weniger als eine Stunde im Bahndreieck Zürich-St. Gallen-Sargans-Zürich kann allerdings, und das ist der Wermutstropfen, nur mit Neigezügen sowie Kompromissen bei der Haltepolitik und den Anschlüssen realisiert werden. Mit konventionellen Zugskompositionen kann dieses Ziel nach wie vor nicht verwirklicht werden. Dazu gehören Streckenbegradigungen auf dem kurvenreichen Abschnitt Winterthur-St. Gallen. Zur Erzielung von höheren Geschwindigkeiten auch für Doppelstockzüge wäre eine Streckenbegradigung zwischen Winterthur und St. Gallen übrigens wesentlich kostengünstiger als ein über zehn Kilometer langer und milliardenteurer Brüttener Tunnel, wie er im Konzept Bahn 2000 noch vorgesehen war.
Das Kernangebot - das ist eigentlich meine Hauptbotschaft - muss nun integral und ohne terminliche Verzögerungen realisiert werden. Für ein langwieriges realpolitisches Gerangel unter den Kantonen und Regionen um zusätzliche Ausbauprojekte ist aus meiner Sicht kein Platz. Sonst besteht die Gefahr, dass selbst die dringendsten Projekte nicht rechtzeitig realisiert werden und das ZEB-Angebot nicht finanziert werden kann. Um das beschriebene Fahrplankonzept zu realisieren, sind heute der Wisenberg-, der Zimmerberg- und der Lötschbergtunnel sowie das dritte Geleise zwischen Lausanne und Genf gemäss ZEB 1 nicht notwendig. Vor allem würden diese Grossbauten das Budget von 5,2 Milliarden Franken bei Weitem sprengen.
Opfer müssen von allen Seiten gebracht werden. Aus Ostschweizer Sicht ist entsprechend die Streichung der gesperrten Objektkredite für den Zimmerberg- und den Hirzeltunnel in ZEB 1 zu akzeptieren, selbst wenn dies eine bittere Pille ist. Akzeptieren kann ich das allerdings nur, wenn unser Rat nicht noch wesentliche Änderungen, sprich Zusatzforderungen, aufnimmt. Ansonsten müsste ich die Zustimmung zur Vorlage nochmals überdenken. Langfristig - das wurde von allen Rednerinnen und Rednern betont - sind zusätzliche Bahnbauten notwendig, um die wachsende Nachfrage zu decken; das wurde von niemandem bestritten. Die Ausarbeitung einer Folgebotschaft muss deshalb die Aufarbeitung aller Projekte aus Bahn 2000 und Neat beinhalten, welche aufgrund des Verlagerungsbedürfnisses Strasse-Schiene in ZEB 1 fehlen; dies ganz im Sinne der Mehrheit, die vom Bundesrat verlangt, dass er bis 2010 eine Vorlage über die weitere Angebotsentwicklung und den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur für alle Landesteile vorzusehen hat. Im Vordergrund dieser Überprüfung stehen eine Kosten-Nutzen-Analyse und ein Bedarfsnachweis für alle Ausbauvorhaben. Für die Folgebotschaft ist diese Analyse wegweisend. Ich gehe davon aus, dass diejenigen Projekte realisiert werden, die notwendig sind, um unseren ausgezeichneten Bahnverkehr aufrechterhalten zu können. Deshalb habe ich auch keine Angst vor einem Überprüfungsauftrag, denn nur so können wir wirklich entscheiden.
Nun, Herr Kollege Schweiger, gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zu Ihren verschiedenen Anträgen. Sie haben Ihre Anträge vor allem mit staatsrechtlichen und staatspolitischen Überlegungen begründet. Sie haben uns dargelegt, dass die Bürgerinnen und Bürger einem Konzept zugestimmt haben, das aus mehreren Projekten besteht und das als Gesamtheit zu sehen ist. Es sei zu belassen, was beschlossen worden sei. Sie haben auch begründet, dass verschiedene Stimmbürgerinnen und Stimmbürger enttäuscht wären, wenn Projekte, die ihnen besonders am Herzen liegen und deretwegen sie dem Ganzen zugestimmt haben, allenfalls dann auch nicht in eine ZEB-2-Vorlage aufgenommen würden. Ich habe dafür grosses Verständnis.
Ich habe mit Ihren Anträgen aber folgende Probleme: Sie haben auch verschiedene Optionen aufgezählt, wie das Ganze zu finanzieren ist, und haben die Gewissheit ausgedrückt, dass es möglich sein wird, alle Projekte auch zu finanzieren. Solange ich aber nicht weiss, ob die Finanzen dann auch wirklich zur Verfügung stehen, ist es mir nicht möglich bzw. scheint es mir nicht richtig zu sein, bereits heute den Brüttener Tunnel, den Wisenberg- und den Zimmerbergtunnel sowie die Strecke bis Villars-sur-Glâne rechtlich verbindlich zu verankern. Ich teile Ihre Ansicht und bin Ihnen auch dankbar, dass Sie Optionen aufgezeigt haben, die es möglich machen, eine zusätzliche Finanzierung ins Auge zu fassen. Die Prüfung einer verursachergerechten Finanzierung darf dabei kein Tabu sein. Sie haben auch davon gesprochen, dass die Fahrgäste, die ja diese Bahnen benützen, allfällig zusätzlich zu belasten sind und damit eben auch dazu beitragen, dass die Finanzierung gesichert werden kann.
Alles in allem bin auch ich der Meinung, dass die Finanzierungsfrage zentral ist; diese Überprüfung hat aus meiner Sicht im Rahmen einer Folgebotschaft zu geschehen. Aus dieser Sicht bitte ich Sie denn auch, dem Antrag Burkhalter zuzustimmen, wonach ja auch die Finanzierungsoptionen, welcher Art auch immer, überprüft werden sollen.
In diesem Sinn bitte auch ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen, ausser bei Artikel 10. Dort bitte ich Sie bereits jetzt, der Minderheit Büttiker zuzustimmen.