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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-03

Wortprotokoll

Es war zu erwarten und ist nur normal, dass die "Glocken der Heimat" bei diesem Geschäft im ganzen Land läuten. Es gibt Regionen, in denen sie seit Jahren läuten, sicher dort, wo Projekte vor vielen Jahren beschlossen und in Volksabstimmungen bestätigt worden sind. Gerade der Aspekt der Zustimmung des Souveräns kann und darf nicht ausser Acht gelassen werden, will die Politik der Bevölkerung gegenüber glaubwürdig bleiben.

Für die Region Nordwestschweiz, insbesondere die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, aber auch Solothurn und Aargau, trifft dies mit Blick auf Artikel 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes betreffend das Konzept Bahn 2000 vom 19. Dezember 1986 jedenfalls zu. Danach sollte das Netz der Schweizerischen Bundesbahnen unter anderem durch die neue Linie Olten-Muttenz erweitert werden. Auch die Bevölkerung der Nordwestschweiz hat in der Folge allen Projekten, welche die Verkehrsverlagerung zum Ziel hatten, grossmehrheitlich zugestimmt. Es gilt, diesem Volkswillen Rechnung zu tragen. Bezüglich der Strecke Olten-Muttenz bzw. Wisenbergtunnel muss deshalb gelten: Was lange währt, soll endlich gut werden. Die Ausgangslage ist klar: Der Jura ist nach den beiden Alpendurchstichen das grösste Bahnhindernis im Nord-Süd-Verkehr. Die Kapazität der Neat kann nicht ausgeschöpft werden, das Verlagerungsziel im Transitgüterverkehr ist nicht erreichbar, die vierspurige Rheintalschiene aus dem Norden findet keine Fortsetzung, die Fahrgeschwindigkeit kann nicht erhöht werden, die Regio-S-Bahn kann nicht auf einen Viertelstundentakt verdichtet werden. Es droht ein Verkehrskollaps dort, wo schon heute die grösste Verkehrsdichte besteht. Ich empfehle Ihnen, einmal auf der A2 zwischen Basel und Augst zu fahren.

In der Geschichte der Entwicklung des Baselbiets hatten Tunnelbauten immer wieder eine grosse Bedeutung. Vorgestern haben wir 150 Jahre alte Hauensteinlinie gefeiert. Am 1. Mai 1858 nahm die damalige Schweizerische Zentralbahn den fahrplanmässigen Zugsverkehr auf der Linie Basel-Sissach-Läufelfingen-Olten auf. Die Linie ist noch immer in aller Munde. 150 Jahre später und schon seit über zwanzig Jahren wartet das Baselbiet auf den Wisenbergtunnel. Bei der ersten Etappe von Bahn 2000 sind wir auf die zweite Etappe vertröstet worden; jetzt werden wir bei ZEB 1 auf ZEB 2 vertröstet. Das einzig Positive am Warten ist, dass wir, wenn wir zum Fenster der Bahn hinausschauen, unser schönes Baselbiet sehen können; das wird mit einem Tunnel dann anders werden. Gleichzeitig müssen Sie zur Kenntnis nehmen, was in der bisherigen Wartezeit geschehen ist: Der nationale und der internationale Güterverkehr haben zugenommen, die Situation hat sich mit der Inbetriebnahme des Zubringers zum Lötschberg verschärft, die Hauensteinlinie ist im Ergolztal am Limit.

Nach den ZEB-Ausbauten ist da überhaupt kein Spielraum mehr vorhanden, und zwar nicht etwa wegen des Regionalverkehrs, im Gegenteil: wegen des Fern- und Güterverkehrs. Alle vier Minuten fährt dann ein Zug in jede Richtung über die Geleise, alle zwei Minuten in beide Richtungen; das sind etwas mehr als 500 Züge pro Tag. Da ist wirklich überhaupt kein Spielraum mehr drin. Auch die grundsätzlich begrüssenswerten Erweiterungsoptionen werden hier den Spielraum nicht vergrössern können. Mehr als alle zwei Minuten ein Zug ist schlicht nicht möglich, wenn nicht auch die Kapazität ausgebaut wird. Der alpenquerende Güterverkehr wird weiter wachsen.

Wir brauchen deshalb ZEB 2, und in ZEB 2 brauchen wir den Wisenbergtunnel, auf den wir seit zwei Jahrzehnten warten. Die Neunerprobe, die Herr Kollege Graber angestellt hat, sollte auch in Bezug auf den Wisenbergtunnel zu einem positiven Ergebnis führen. Nur mit dieser Zusicherung kann ich mich damit einverstanden erklären, dass der Wisenbergtunnel aus dem Erlass betreffend Bahn 2000 in das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur verschoben wird. Das ist zwar eine bittere Pille, denn ZEB 1 wird in allererster Linie die Ost-West-Achse stärken; nördlich des Juras werden nicht einmal 4 Prozent der Investitionen getätigt. Die Schweiz nördlich des Juras steht also ein weiteres Mal zurück, obwohl die dritte Juradurchquerung eine nationale und internationale Bedeutung hat.

Über all diesen Bahninfrastrukturen steht das Verlagerungsziel. Wenn Sie den Gütertransitverkehr auf die Bahn verlagern wollen, müssen Sie dort anfangen, wo die Schweiz [PAGE 386] anfängt, und das ist im Norden, was die Verkehrsströme betrifft, nun einmal in Basel und nicht anderswo, nicht im Mittelland, nicht am Bielersee, nicht in Genf - auch nicht in Porrentruy, hätte ich gerne zu meinem Nachbarn gesagt. Wenn Sie die Kapazitäten nicht in Basel aufnehmen und durch das Ergolztal weiterleiten können, verfehlen Sie das Ziel von vornherein.

Die Nordwestschweiz erwartet, dass die Finanzierung via ZEB 2 möglich sein wird. Verschiedene Varianten sind denkbar, sie sind auch in der Debatte bereits angesprochen worden: Verlängerung der Rückzahlungsdauer der FinöV-Bevorschussung - so, wie es auch in der Motion Pfisterer Thomas vorgeschlagen wird. Ich habe die damalige Diskussion als interessierter Baselbieter Nationalrat verfolgt. Mein Kollege Ernst Leuenberger hat damals darauf hingewiesen, dass auf das inhaltliche A auch das finanzielle B folgen müsse. Ich sehe das ebenso, aber man sollte, wenn man das auch so sieht, kohärent politisieren. Bei der Aufgabenüberprüfung hat die Mehrheit in diesem Rat bereits beschlossen, dass die weitere Etappierung künftiger Investitionen in die Bahninfrastruktur geprüft werden soll. Wir werden da Augenmass beweisen müssen. Denken Sie an Ihre heutigen Voten, wenn das Ergebnis der Prüfung vorliegt - sonst werden wir Sie gerne daran erinnern.

Die Beschlüsse gemäss Fahne sind in Bezug auf die Finanzierung von ZEB 2 noch erklärungsbedürftig. Ich bin dankbar für eine klare Aussage aus berufenem Mund, das heisst des Kommissionspräsidenten, ob die Formulierung der Mehrheit bei Artikel 10 Absatz 5 geeignet ist, auch die Finanzierung des Wisenbergtunnels zu gewährleisten, was also die Formulierung "Zuführung zusätzlicher Mittel" ganz genau zu bedeuten hat. Ich möchte diesbezüglich auf den Antrag Fetz hinweisen, der auf der Grundlage des Mehrheitsantrages und des bisherigen Rechts überzeugende Varianten erwähnt. Auch Herr Burkhalter macht einen Vorschlag, dem ich mich nicht verschliessen möchte. Gerade im Zusammenhang mit der Finanzierung ist der Hinweis angezeigt, dass wir hier Infrastrukturen bauen, die nicht nur für die nächsten beiden, sondern auch für die darauffolgenden Generationen nachhaltig von Nutzen sein werden. Das ist durchaus vergleichbar mit der Leistung von Persönlichkeiten und Pionieren, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Grossartiges geleistet haben, von dem wir heute, Generationen später, noch immer profitieren.

Wenn das Verlagerungsziel erreicht werden soll, braucht es für den alpenquerenden Güterverkehr mittelfristig den Wisenbergtunnel. Wenn jetzt zwei oder drei Jahre zugewartet und mit ZEB 2 ein runder Abschluss für die Eisenbahn-Grossprojekte gefunden wird, könnte die Zielsetzung, die das Volk in mehreren Volksabstimmungen bestätigt und gewollt hat, entsprechend diesem Willen erreicht werden. Einen solchen guten Abschluss brauchen wir, denn wir bewegen uns an der Kapazitätsgrenze, und dieses Problem werden am Nadelöhr Hauensteintunnel auch die Erweiterungsoptionen nicht beseitigen können, sowohl was den Fernverkehr als auch was den Güterverkehr angeht. Die Zitrone ist ausgepresst.

Es geht also nicht um eine Investition in den Lokal- oder Regionalverkehr, es geht nicht einfach um Spezialwünsche der Nordwestschweiz, wie auch immer wieder zu hören ist. Das System kommt bei uns wegen des Güter- und Fernverkehrs an den Anschlag. Schon heute sind die Kapazitäten knapp, wie das der Bundesrat in der Botschaft auch schreibt. Hier ist mit ZEB 2 Abhilfe zu schaffen. Das Baselbiet vertraut auf Bundesrat und Parlament, darauf, dass der Volkswille respektiert wird, auch wenn die weitere Verzögerung, wie ich bereits gesagt habe, eine bittere Pille ist.

Aus einer gesamtschweizerischen Sicht finden wir uns damit ab, dass ZEB 1 schwerpunktmässig in die Ost-West-Achse investiert und die Schweiz nördlich des Juras trotz der engen Kapazitäten und der nationalen und internationalen Bedeutung weiter warten muss. Nochmals: Nur knapp 4 Prozent der Investitionen, nämlich die Entflechtung Liestal und die Beschleunigung im Laufental, werden durch ZEB 1 im Baselbiet investiert. Es gibt Punkte, zu denen man sich allenfalls noch in der Detailberatung äussern muss. Ganz entscheidend ist aber, dass Artikel 10 Absatz 5 auf der Grundlage des Mehrheitsantrages beschlossen wird, wobei dort, wie bereits erwähnt, der Antrag Fetz etwas konkreter ist. Aber Grundlage muss der Antrag der Mehrheit sein. Das ist auch für meinen Kanton klar. Komitees, die sich in diesem Zusammenhang geäussert haben, sind offenbar mit den politischen Abläufen nicht abschliessend vertraut und sehen das bisweilen etwas anders. Ich habe noch das Vergnügen, dass ich vom gleichen Komitee als Kopräsident aufgeführt werde, aber nicht damit einverstanden bin. Aber das muss man als Politiker aushalten und standhaft bleiben. Denn etwas ist völlig klar: Wir wollen nicht noch einmal eine Abstimmung, auf welcher Ebene auch immer, über das, was das Volk bereits mehrfach bestätigt hat.

Ich plädiere für Eintreten und im Wesentlichen dafür, der Mehrheit zu folgen.