Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-03
Wortprotokoll
Die Verhandlungen in der Kommission waren sehr ausgiebig. Was hier vorliegt, ist aus meiner Sicht eine Verständigungslösung. Diese ist in sich stimmig. Die Botschaft und deren Diskussion in der Kommission waren auch sehr umfassend. Wir erhielten Zusatzunterlagen, beispielsweise Nachhaltigkeitsbewertungen, die insgesamt positive Kosten-Nutzen-Verhältnisse aufzeigten; wir erhielten, wie es der Kommissionspräsident bereits gesagt hat, auch Factsheets über den regionalen Nutzen, in welchen auf fünf Seiten dargestellt war, was das Kernangebot von ZEB für die verschiedenen Landesteile bringt. Da muss ich Herrn Leuenberger Recht geben: Auch ich war überrascht, dass Economiesuisse und andere Wirtschaftsverbände, die ich sonst für ausgewogene und weitsichtige Stellungnahmen schätze, hier eine Nichteintretensempfehlung abgaben, obschon gerade das, was bemängelt wurde, vorliegt und in der Kommission behandelt wurde. Es gab eben Nachhaltigkeitsbewertungen, und es gab Kosten-Nutzen-Überlegungen; vor allem waren wir aber gezwungen, auch Priorisierungen vorzunehmen. Wer alle Anträge in der Kommission und die Zuschriften gesammelt hat, der besitzt heute einen Überblick darüber, welche regionalpolitischen Anliegen betreffend den öffentlichen Verkehr in welcher Landesecke bestehen.
Wenn ich die vorliegende Botschaft und die Kommissionsarbeit vorhin als Verständigungslösung gelobt habe, ist dies eine politische Aussage aufgrund der geführten Diskussionen. Selber werde ich meinem Kanton mit dem Ergebnis, das jetzt vorliegt, eine schlechte Botschaft überbringen müssen, und ich weiss natürlich, was früher mit den Überbringern schlechter Botschaften geschah. Weil ich dies mit Blick auf das Gesamtergebnis und vor allem auch auf die Perspektiven von ZEB 2 aber zu tun beabsichtige, möchte ich vom Bundesrat vor dem Eintreten wissen, ob meine folgenden Einschätzungen des Kommissionsbeschlusses richtig sind. Ich möchte im Sinne einer Neunerprobe vor allem auch wissen, ob die Beschlüsse der Kommission vom Bundesrat richtig verstanden worden sind; der Bundesrat konnte ja nicht bei allen Verhandlungen anwesend sein. Ich mache diese Neunerprobe an einem Projekt, das ich besonders gut kenne - ich tue das aber exemplarisch, ich möchte da nicht irgendeine bevorzugte Behandlung -, und zwar am Beispiel des Zimmerbergtunnels und des Doppelspurausbaus Rotsee. Was ich jetzt sage, wäre dann eben auch für andere Projekte in anderen Kantonen so zu verstehen.
Wenn sich das Ergebnis der Kommission so, wie es jetzt vorliegt, auch hier in der Behandlung im Rat durchsetzt, würde ich nach der Behandlung meiner Regierung, der Regierung des Kantons Luzern, Folgendes sagen: Das Projekt Zimmerbergtunnel/Rotsee wurde nicht in das ZEB-Kernangebot aufgenommen, ist jetzt aber als Erweiterungsoption dargestellt. Es befindet sich in einer Art Warteschlaufe. Der Bundesrat wird uns nach dem Beschluss der Kommission spätestens bis im Jahr 2010 eine Vorlage unterbreiten. Gemäss Artikel 10 Absatz 3, wie ihn die Kommission eingefügt hat, haben bei den verschiedenen Projekten, die zusammen rund 10 Milliarden Franken ausmachen, jene Priorität, die bereits einmal in einer Volksabstimmung Zustimmung erhalten haben oder sonst gesamthaft vordringlich sind.
Ich würde dann weiterfahren und sagen: Der Zimmerbergtunnel ist bereits in einer Volksabstimmung gutgeheissen worden, der Doppelspurausbau am Rotsee könnte als vordringlich beurteilt werden, weil es sich dabei um die einzige Einzelspurstrecke handelt, die heute sehr dicht befahren wird. Die Chancen des Projektes, in einer ZEB-2-Vorlage nach erfolgter Prüfung durch den Bundesrat oben auf der Liste zu stehen, sind aus heutiger Sicht gut. Trotzdem wird dieses Projekt nicht vor 2020 realisiert, weil der FinöV-Fonds bis zu diesem Zeitpunkt durch sogenannte ZEB-Kernangebote belegt ist.
In der Botschaft zu ZEB 2 wird der Bundesrat auch andere Finanzierungsmodelle anführen, um eine Beschleunigung vornehmen zu können. Dazu werden Varianten geprüft; sie sind bereits heute in der Botschaft und in den Unterlagen dargestellt. Möglich sind zusätzliche Mittel aus einer Erhöhung der Mineralölsteuer, eine Teilzweckbindung einer CO2-Lenkungsabgabe, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, eine Umwidmung des Kantonsanteils an der LSVA; ich denke auch an die Automobilsteuer. Da würde der Bundesrat, so nehme ich an, in der Botschaft die Auswirkungen sowie Vor- und Nachteile aufzeigen. Man könnte auch über eine Erstreckung der Rückzahlungsfrist diskutieren, mit den Auswirkungen, die der Kommissionspräsident bereits dargestellt hat.
Nach der Diskussion in der Kommission würde ich auch erwarten, dass man noch einmal vertieft über die Verzinsung des FinöV-Fonds diskutiert. Wir haben in der Kommission ja kritisiert, dass die Verzinsung von 4,5 Prozent, auch vor dem Hintergrund von Bundesobligationen mit einer 20-jährigen Laufzeit, relativ fürstlich ist, wenn man bedenkt, dass heute beispielsweise Pensionskassen Guthaben nur zu mindestens 2,25 Prozent verzinsen. Das schafft Appetit auf Modelle, die heute diskutiert werden, beispielsweise darauf, dass uns Pensionskassen- oder "Public Private Partnership"-Modelle aus der Finanzierungsmisere helfen könnten. Bereits 1 Prozent weniger Zins - 3,5 statt 4,5 Prozent - würde zu zusätzlichen Mitteln in der Höhe von 100 Millionen [PAGE 378] Franken pro Jahr führen, was pro Jahr nicht viel wäre, aber über die Jahre natürlich einen stattlichen Betrag ergäbe.
Ich würde auch erwarten, dass in dieser Botschaft zu ZEB 2 die Ausdehnung der Vorfinanzierungsmöglichkeiten auf die Kantone erfolgt. Heute, der Kommissionspräsident hat es gesagt, besteht die Möglichkeit der Vorfinanzierung. Die Kantone würden dann auf den Zins verzichten. Ich könnte mir vorstellen, dass es auch noch weiter gehende Modelle gäbe, Herr Bundesrat, wo der Kanton beispielsweise nicht nur auf den Zins verzichten, sondern allenfalls sogar A-fonds-perdu-Beiträge leisten würde, also eigentliche Investitionsbeiträge. Andere Finanzierungsmodelle, die heute diskutiert werden, müssen aus meiner Sicht im Rahmen der ZEB-2-Vorlage diskutiert und dargestellt werden, da es unmöglich ist, sie heute im Rat zu diskutieren, ohne dass sie vorgängig in der Kommission besprochen wurden.
Ich würde schliesslich meinem Kanton auch noch sagen: Wenn wir heute andere Finanzierungsmodelle gutheissen, ohne diese in der Kommission vertieft beraten zu haben, würden wir vermutlich die Vorlage ZEB 1 gefährden, und dies hätte beispielsweise für den Kanton Luzern konkret den Nachteil, dass die Fahrzeitverkürzung Luzern-Genf um 26 Minuten nicht realisiert werden könnte. Wollen wir das? Das wäre meine Frage an den Kanton. Die Auslegeordnung, die ich jetzt hier stellvertretend für meinen Kanton gemacht habe, könnte vermutlich jedes Ratsmitglied auch für seinen Kanton vornehmen.
Wenn der Bundesrat diese Darstellung und das Vorgehen auch unterstützen kann und sagt, so würden wir dann vorwärtsgehen, bin ich der Meinung, dass das hier wirklich ein guter Kompromiss ist, weil er ermöglicht, dass ZEB 1 mit allen Vorteilen realisiert wird. Er ermöglicht, dass die Mittel aus dem FinöV-Fonds zurückbezahlt werden. Er ermöglicht, dass ZEB 2 anschliessend diskutiert wird, dass Prioritäten gesetzt und nach erfolgter Prüfung auch realisiert werden. Der Vorschlag ist transparent; er ist überblickbar, weil er eben nicht über mehrere Politikergenerationen dauert. Ich muss Ihnen sagen: Als neues Ständeratsmitglied ist es mir ein Gräuel, wenn wir Beschlüsse fassen, die über drei Legislaturperioden hinausgehen. Der Vorschlag würde eben auch frühere Volksentscheide berücksichtigen und nicht gleich negieren. Vor allem bedeutete er aus heutiger Sicht auch eine Gleichbehandlung aller Kantone.
Ich gebe noch zu bedenken, dass die heutigen Berechnungen aufzeigen, dass in der Zeit von 2020 bis 2027, also nach dem ZEB-Kernangebot, pro Jahr 1,5 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Das sind stattliche Beträge. 2028 bis 2029 sind es sogar 1,85 Milliarden Franken, und ab 2030 sind es 2,5 Milliarden Franken. Das ergibt über zehn Jahre hinweg 17 Milliarden Franken für Angebote, die über das ZEB-Kernangebot hinausgehen. Ab 2020 lichten sich also die Wolken, und unser Hauptproblem besteht eigentlich darin, dass diese Mittel nicht heute zur Verfügung stehen. Ich glaube, wir müssten in diesen Zusatzfinanzierungsmodellen das Augenmerk eben vor allem darauf legen, dass die Finanzierung vorgezogen werden kann, damit nicht unnötige Verzögerungen eintreten, die wir nicht wünschen, sondern die im Gegenteil eben sehr unerwünscht sind.
Das alles führt mich zu der Überlegung, dass wir heute Zusatzwünsche und Änderungsanträge ablehnen und ZEB 1 realisieren müssen und dann andere, berechtigte Überlegungen und Finanzierungsmodelle in einer Vorlage ZEB 2 à fond diskutieren und beschliessen können.
Ich bitte Sie einzutreten, der Vorlage zuzustimmen und so vorzugehen, wie ich es empfohlen habe.