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Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-06-03

Wortprotokoll

Das ist der zentrale Artikel, daher werde ich dazu eine allgemeine Bemerkung machen. Wie Sie der Fahne unschwer entnehmen können, ergaben sich bei diesem Artikel weitaus die grössten Diskussionen. Ich habe jedoch bereits beim Eintreten gesagt, dass es sich nicht um den eigentlichen Kern der ZEB-Botschaft handelt, sondern um den Hinweis auf die Folgebotschaft, die der Bundesrat am Ende dieser Legislaturperiode dem Parlament unterbreiten soll. Dannzumal soll die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur über ZEB 1 hinaus, jedoch für den gleichen Zeitraum wie für ZEB 1, das heisst bis 2030, aufgezeigt werden. Damit ist auch klar gesagt, dass nicht ZEB 1 zeitlich voraus ist und ZEB 2 darauf folgt, sondern dass sie ineinander übergreifen.

Die Vorlage ZEB 2 wird sich aufgrund der sich abzeichnenden Nachfrage und des möglichen Angebotes ergeben. Dieses wird im Übrigen weitgehend durch die vorhandenen finanziellen Mittel bestimmt werden. Der Bundesrat hat in seiner allgemein gehaltenen Formulierung die Erweiterungsoptionen, wie sie in der Botschaft namentlich dargestellt werden, sowie die beiden in bestehenden Gesetzen beschlossenen und jetzt gestrichenen Tunnels Zimmerberg, aus dem Neat-Beschluss, sowie Wisenberg, aus dem Bahn-2000-Beschluss, namentlich erwähnt. Der Bundesrat sagt jedoch in der Botschaft explizit, diese Aufzählung sei nicht abschliessend, zumal ja auch die Finanzierung noch zu klären sei. Der Entwurf des Bundesrates ist offen gehalten; dieser vergibt sich durch die Formulierung nichts, wenn er schreibt, die Folgebotschaft habe darzulegen, ob und wie diese Bauten zu realisieren seien.

Im Gegensatz zum Bundesrat ist die Kommission einen Schritt weiter gegangen und hat diesen Artikel etwas ausgeweitet. Damit gewinnt er zwar an Aussagekraft, gleichzeitig wird aber seine Sprengkraft erhöht, wie wir anlässlich der Eintretensdebatte sehr wohl gemerkt haben. Aufgrund der Hearings und unserer Diskussion habe ich in der Kommission mithilfe der Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet, wie man dem Wunsch nach einer verbindlichen [PAGE 397] Formulierung am besten nachkommen könnte, ohne sich dabei bereits im jetzigen Moment verbindlich festlegen zu müssen, da zurzeit weder die dazu notwendige Planungssicherheit besteht noch die Finanzen gesichert sind. Dies verlangt eine offene Formulierung dieses Artikels. Es ist auch nicht so, dass wir schon morgen eine Vorlage haben müssen, da es bis zur Realisierung noch Jahre, wenn nicht sogar - dies stelle ich fest, wenn ich an die Jahre nach 2020 denke - ein Jahrzehnt dauern wird.

In Absatz 1 legen wir fest, dass der Bundesrat dem Parlament eine separate Vorlage zu ZEB 2 unterbreiten soll. Wir waren uns nicht ganz einig über den Zeitpunkt, bis wann dies geschehen soll. Da der Bundesrat selbst in der Botschaft schreibt, dies habe in dieser Legislaturperiode zu erfolgen, bleiben dafür die Jahre 2010 und 2011. Wir sind jetzt in der Mitte des Jahres 2008 und erst beim Erstrat. Um eine seriöse Botschaft zu erhalten, bei der die Planung eine gewisse Genauigkeit aufweist, braucht es Zeit. Eile ist, da der Beginn der Realisierung erst in einigen Jahren erfolgen wird, nicht geboten. Zudem sind bei diesem heissumstrittenen Projekt auch die Kantone und die Regionen in die Entscheidfindung einzubeziehen. Aus diesem Grund gibt es eine Minderheit, die das Jahr 2011 vorzieht; Herr Lombardi wird dies vertieft begründen. Die Mehrheit folgt dem Termin, wie er in der Motion Pfisterer vorgesehen war. Die Mehrheit ist auch der Ansicht, dass man es dem jetzigen Parlament ermöglichen sollte, auch noch die Folgebotschaft zu ZEB 1 zu behandeln.

Die Mehrheit beantragt Ihnen, das Jahr 2010 festzulegen, die Minderheit - zu der ich gehöre - das Jahr 2011.