Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-28
Wortprotokoll
Wir haben es hier mit einer gesetzlichen Materie zu tun, die in der Kommission per Saldo völlig unbestritten war, aber doch Anlass zu einigen grundsätzlichen Fragen und Bemerkungen gab. Entsprechend kann ich mich kurz fassen. Aber ganz kommentarlos soll und darf das neue Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige unser Plenum nicht passieren. Immerhin wird praktisch jede Schweizer Bürgerin und jeder Schweizer Bürger davon betroffen sein.
Wir stehen vor der Einführung eines neuen Schweizer Passes, der vermutlich ab dem Jahr 2003 den bisherigen Pass ersetzen soll. Notwendig ist diese Neuerung, weil der aktuelle Pass zwei Mängel aufweist, die sich im internationalen Reiseverkehr für unsere Bürger, aber letztlich auch für unser Land als hemmend erweisen:
Erstens ist unser Pass nur mehr bedingt fälschungssicher, und zweitens kann er nicht automatisch durch Maschinen der elektronischen Datenverarbeitung gelesen werden. Diese Handicaps führen dazu, dass einige Länder - insbesondere die USA - nicht mehr willens sind, künftig den aktuellen Pass zur freien Einreise in ihr Land zuzulassen. Das können wir unseren Bürgern, die ja wie kaum in einem anderen Land international ausgerichtet sind, auf Dauer nicht zumuten. So liessen uns z. B. die Vereinigten Staaten wissen, dass sie etwa ab dem Jahr 2003 die Einreise mit dem alten Pass nur mehr in Verbindung mit einem Visum zulassen werden. Ein weltoffenes Land, wie wir eines sind, hat daraus seine Konsequenzen zu ziehen. Das wird in Form des neuen, wesentlich fälschungssichereren und elektronisch lesbaren Passes gemacht. Sie haben bei Frau Bundesrätin Metzler schon ein Muster dieses Passes gesehen, denn wir wollten es nicht unterlassen, Ihnen dieses neue Dokument auch zu zeigen; bei der Verwaltung liegen noch weitere Specimen auf. Schauen Sie doch einmal in diesen neuen Pass hinein; er ist vom Format her kleiner und passt wirklich gut in jede Brusttasche.
Bis heute verfügte die Schweiz über kein Ausweisgesetz. Pass und Identitätskarte wurden nur gestützt auf Verordnungen herausgegeben und verwaltet, und diese gesetzliche Lücke wird nun mit einem knappen, 17 Artikel umfassenden Gesetz geschlossen. Eine Fahne war dazu nicht einmal nötig, weil sich die Kommission auf der ganzen Linie dem Bundesrat anschliessen konnte.
Bei dieser Gelegenheit noch eine wichtige Information zuhanden der Öffentlichkeit: Der aktuelle Pass wird mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht ungültig. Er behält seine Gültigkeit während der gesamten, im Pass aufgedruckten Gültigkeitsdauer. Man tut aber gut daran, sich den neuen Pass so bald wie möglich zu beschaffen für Länder wie z. B. die USA, die ansonsten ein Visum verlangen. Man weiss, dass die Erteilung von Visa mit relativ grossem bürokratischem Aufwand verbunden ist, und je nach Land ist das auch nicht billig.
Eine zentrale Frage hat uns in der Kommission noch besonders beschäftigt, nämlich jene, ob es künftig nicht möglich sei, Pass und Identitätskarte zu vereinheitlichen, zu vereinen, zu einem einzigen, kombinierten Stück zusammenzulegen. Heute hat ja ein Bürger Anrecht sowohl auf eine Identitätskarte wie auch auf einen Pass. Das sind zwei Dokumente, und entsprechend ist die Wahrscheinlichkeit doppelt so gross, dass eines der beiden verloren geht, gestohlen oder in verbrecherischer Weise gar verkauft wird. Soll der Missbrauch mit Pass oder Identitätskarte also auf ein Minimum reduziert werden, sollte aus zwei Dokumenten eines gemacht werden können, kombinierbar, als Pass verwendbar in Kombination mit den Visaseiten hinten im Pass oder als Identitätskarte verwendbar, indem man den Plastikteil oder ein Stück davon herausnehmen kann und dann nur die Identitätskarte mit sich schleppen muss. Leider geht das heute noch nicht. Aber vielleicht schaffen es kreative Köpfe in Ihrem Departement, Frau Bundesrätin Metzler, dass in einer nächsten Phase dieser Einheitsausweis doch einmal realisiert werden kann. Nehmen Sie diesen visionären Zukunftswunsch unserer Kommission zumindest einmal als formlose Empfehlung entgegen. Ich bitte Sie im Namen der Kommission darum.
Schliesslich noch eine Bemerkung an die Adresse der Kantone bzw. an die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK): Gemäss unserem neuen Geschäftsreglement - wer genau[PAGE 749] nachlesen will, konsultiere Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe abis - haben die Kantone das Recht, auf Ersuchen hin in ständerätlichen Kommissionen angehört zu werden, wenn eine traktandierte Materie ihre Interessen tangiert. Das war hier ganz klar der Fall. Die KdK wünschte eine Anhörung der Kantone; wir luden dazu formell und fristgerecht ein, um dann von der Konferenz der direkt betroffenen Justiz- und Polizeidirektoren die Antwort zu erhalten, sie seien an der Anhörung nicht interessiert.
Ich schildere Ihnen diesen Vorfall, weil er ein Präjudiz, ein Unikum, darstellt, das so nicht Schule machen darf. Die eine Hand in den Kantonen soll mindestens wissen, was die andere tut. Wir vom Ständerat kooperieren ja schon von Amtes wegen ausgeprägt mit den Kantonen; aber dieser Kooperationsartikel im neuen Geschäftsreglement ist auch von der anderen Seite ernst zu nehmen. Er eignet sich also nicht für allenfalls divergierende Interessen zwischen kantonalen Regierungskonferenzen. Ich sage das bewusst auch an die Adresse unserer Kollegen, die ehemals in Kantonsregierungen sassen: Bitte sagen Sie das Ihren früheren Kollegen. Auf diese Art können wir natürlich nicht miteinander kutschieren.
Das gesagt, bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung werde ich dann noch ein paar zusätzlich Fussnoten anbringen.