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AB 94061

Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-03-09

Wortprotokoll

Beim Minderheitsantrag beim Bundesamt für Strassen geht es um den Ausbau von zwei Autobahnteilstrecken auf sechs Spuren, so wird das in der Weisung begründet; es geht um einen Kredit von 140 Millionen Franken. Genau gesagt, handelt es sich um die sogenannte Engpassbeseitigung Sechsspurausbau Härkingen-Wiggertal in den Kantonen Aargau und Solothurn und ebenfalls um den Sechsspurausbau Blegi-Rütihof im Kanton Zug. Der Baubeginn soll im Jahr 2009 stattfinden, anstelle von [PAGE 209] 2011, so steht es ebenfalls im Nachtrag. Die geplanten Nettoausgaben von 140 Millionen Franken sind für die Jahre 2009 und 2010 geplant; nur mit dieser Begründung finden diese Anträge überhaupt Niederschlag im Nachtrag. Das heisst aber, dass es nicht nur um den Nachtrag für das Jahr 2009, sondern - das ist hier explizit geschrieben - auch um einen Nachtrag bis ins Jahr 2010 geht. Es ist die klare Aussage, dass wir diese geplanten 700 Millionen Franken nur zu einem Teil in der Rechnung 2009 wiederfinden werden. Der Rest wird im Rahmen der Kreditübertragung auf das Jahr 2010 übertragen werden und führt zu einer verminderten Ausschöpfung der möglichen Kreditlimite im Rahmen der Ausgabenbremse - und dies, während wir auf eine tiefe Rezession zugehen. Dies nur eine Klammerbemerkung.

Es lohnt sich, den Kredit vollständig aus dem Nachtrag zu streichen, und zwar aus folgenden Gründen: Der Sechsspurausbau der A1/A2 Härkingen-Wiggertal wurde im vergangenen Herbst als prioritär eingestuft, im Rahmen des langfristig geplanten Ausbaus der A1 auf sechs Spuren. Die Kosten für die rund 9,5 Kilometer Autobahnausbau werden auf rund 130 Millionen Franken geschätzt. Offenbar ist dieses Projekt zurzeit durch 192 Einsprachen wegen Lärmimmissionen blockiert - "zurzeit", das heisst im Monat März 2009. Mit einem Baubeginn kann kaum vor dem Jahr 2011 gerechnet werden. Zum zweiten Teilstück, dem Ausbau Blegi-Rütihof, ist zu vermerken, dass nach langem Rechtsstreit heute, im Jahr 2009, im Monat März, die Detailplanung an die Hand genommen werden kann und dass laut Medienberichterstattung, die ich eben nachgeschaut habe, "im besten Fall frühestens im nächsten Jahr mit einem Baubeginn zu rechnen ist".

Der Bundesrat begründet die Aufnahme dieser zwei Strassenbauprojekte im Wesentlichen mit der Bemerkung, der Bauwirtschaft im Hinblick auf die schwierige Lage im Jahre 2010 ein positives Signal geben zu wollen. Mal abgesehen davon, dass wir als Grüne Strassenbauten nicht zwingend in ein Konjunkturstützungsprogramm aufnehmen würden und diesen auch grundsätzlich sehr skeptisch gegenüberstehen, gibt es auch noch so etwas wie die "true and fair view" beim Budgetieren. "True and fair view", das ist einer der zentralen Budgetgrundsätze des Bundesrates. Auch ein Nachtrag hat dieser "true and fair view" zu unterstehen. Da sind positive Zeichen für eine Branche, einfach so, im Rahmen eines Konjunkturstützungsprogramms fehl am Platz.

Ich bitte Sie darum, die 140 Millionen Franken zu streichen und diese allenfalls, wenn Sie es denn für richtig finden, dann aufzunehmen, wenn sie rein grundsätzlich ausgegeben werden könnten, das heisst, wenn uns überhaupt baureife Projekte vorliegen.