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Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-28

Wortprotokoll

Da geht es um die Gebühr. Sie haben schon aus dem Votum von Kollege Büttiker gehört, dass dieser Artikel zu vielen Diskussionen Anlass gegeben hat. Es gab in der Kommission Stimmen, die die Ansicht vertraten, aus föderalistischen Gründen sei die Festlegung der Gebühr für die Ausstellung eines Ausweises weiterhin den Kantonen zu überlassen. Gerade hier hätte es beispielsweise Sinn gemacht, das direkte Gespräch mit den kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren zu führen. Sie sind unserer Einladung aber fern geblieben.

Nach geltendem Recht gehen die kantonalen Sätze heute bis zu 100 Prozent auseinander: Der Kanton Zug - Herr Nachbar Schweiger, das hören Sie gerne - verlangt beispielsweise für die Ausstellung eines Passes mit einmaliger Verlängerung bloss 80 Franken, der Kanton Genf hingegen - Frau Präsidentin, verzeihen Sie mir, dass ich das erwähnen muss - liegt am anderen Extrem der Preisskala und verlangt 160 Franken, also das Doppelte.

Da schien uns doch eine preisliche Harmonisierung letztlich sinnvoll zu sein, weshalb wir auch hier dem Entwurf des Bundesrates gefolgt sind.