Zemp Markus · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-09
Wortprotokoll
Die Weltkonjunktur kühlt sich ja bekanntlich in einem Ausmass ab, wie dies vor kurzer Zeit noch undenkbar war. Damit ist die Schweiz als Exportland direkt betroffen. Allerdings ist die Handlungsfähigkeit des Staates angesichts der grossen Abhängigkeit von den Exportmärkten ziemlich begrenzt. Nichtsdestotrotz müssen wir in dieser Zeit alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Konjunktur zu stützen. Dabei ist es wichtig, dass die Massnahmen schnell greifen und nicht erst dann zum Zuge kommen, wenn sich die Konjunktur wieder belebt. Sie sind deshalb auch zu befristen.
Besonders geeignet sind Massnahmen im Infrastrukturbereich oder im Wohnungsbau, wo dank Anreizen für die energetischen Sanierungen von Altbauten eine besonders nachhaltige Entwicklung gefördert wird. Wir können hier Energiepolitik und Konjunkturstützung miteinander verknüpfen. Allerdings ist in Krisenzeiten der Faktor Zeit das Entscheidende. Vom Beschluss des Parlamentes bis zum Zeitpunkt, in dem die Bauleute zu arbeiten beginnen, darf keine Zeit vertrödelt werden. Dies bedeutet, dass die Verfahrensführung gefordert ist. Wir fordern den Bundesrat denn auch auf, diesem Aspekt besondere Bedeutung zu geben.
Unsere Fraktion unterstützt die Vorlagen 4 und 5 zur Stabilisierung der Konjunktur ausdrücklich, und zwar so, wie sie der Bundesrat vorschlägt. Die zeitlich befristete Verbesserung der Produktepalette in der Exportrisikoversicherung, insbesondere die Einführung einer Versicherung für die Vorfinanzierung der Herstellungskosten, sorgt dafür, dass unsere Exportindustrie nicht schlechtergestellt wird als diejenige in den Nachbarländern. Wir bitten Sie, dort den Minderheitsantrag abzulehnen, welcher auch noch Friedenspolitik, Menschenrechte usw. integrieren möchte. In der Vorlage 5 wird das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz so geändert, dass der Bund vorzeitig auf die Rückforderungen von Grundverbilligungszuschüssen verzichten kann. Damit lösen wir zusätzliche Investitionen aus, weil eine der Bedingungen energetische Sanierungen sind. Wir unterstützen auch diese Gesetzesanpassung und insbesondere auch die Befristung bis zum Jahr 2012.
Ich bitte Sie namens der CVP/EVP/glp-Fraktion, die Vorlagen 4 und 5 der zweiten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen unverändert in der Fassung des Bundesrates zu genehmigen.