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Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-11-28

Wortprotokoll

Die bisherigen Beratungen im Nationalrat und in Ihrem Rat haben eines mit aller Deutlichkeit gezeigt: Der Bistumsartikel als letzte konfessionelle Ausnahmebestimmung, welche die katholische Kirche ungerechtfertigt diskriminiert, muss aufgehoben werden.

Ihr Rat wollte dies anfänglich über den Umweg eines Religionsartikels erreichen. Der Bundesrat, der Nationalrat und auch die Kommission Ihres Rates sind nach gründlicher Prüfung zum Schluss gekommen, dass dieser Umweg mit grössten Problemen verbunden wäre.

Der Bundesrat hat alle parlamentarischen Vorstösse, die seit 1964 die Aufhebung des Bistumsartikels verlangten, vorbehaltlos unterstützt. Leider musste aber der Entscheid immer wieder hinausgeschoben werden.

Der Bundesrat unterstützt die vorliegende Parlamentarische Initiative ohne Vorbehalte. Unsere Gründe sind die gleichen, welche die Kommission des Nationalrates in ihrem Bericht vom 25. Mai dieses Jahres, aber auch schon die Kommission Ihres Rates im Bericht vom Mai des letzten Jahres angeführt haben.

Im Nationalrat und auch in der Kommission Ihres Rates wurde darauf hingewiesen, dass selbst katholische Kreise gegen eine ersatzlose Streichung des Bistumsartikels seien. In den Hearings der Kommissionen beider Räte kam deutlich zum Ausdruck, dass diese katholischen Kreise mit dem Faustpfand des Bistumsartikels grössere Mitspracherechte bei der Wahl von Bischöfen und bei der Festlegung von Bistumsgrenzen aushandeln möchten.

Dieses Anliegen ist eigentlich durchaus verständlich, doch der Bistumsartikel ist der falsche Weg, um innerkirchliche Auseinandersetzungen auszutragen. Ich möchte mit aller Deutlichkeit festhalten, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, sich in die innerkirchliche Organisation einer Religionsgemeinschaft einzumischen, erst recht nicht mit einer Verfassungsbestimmung, die das Grundrecht nur einer Religionsgemeinschaft einschränkt.

Innerkirchliche Auseinandersetzungen gehen den Staat nichts an. Es ist eine Illusion zu glauben - hier nehme ich das Votum von Herrn Dettling auf -, der Bund könne sich, gestützt auf den Bistumsartikel, für mehr innerkirchliche Mitbestimmungsrechte einsetzen, und dies gerade nur bei einer Religionsgemeinschaft.

Ich möchte mit Nachdruck betonen: Jede Glaubensgemeinschaft kann frei darüber entscheiden, wie sie ihre geistlichen Oberhäupter wählt, für welches Gebiet diese zuständig sind und welche Mitspracherechte den Gläubigen gewährt werden. Sollte der unrealistische Fall eintreten, dass wegen Streitereien über die innere Organisation einer Glaubensgemeinschaft der religiöse Friede gestört würde, so könnten Bund und Kantone nach Artikel 72 Absatz 2 der Bundesverfassung die nötigen Massnahmen ergreifen.

Ich möchte auch noch einmal betonen, dass die bisherigen Kompetenzen der Kantone vollumfänglich erhalten bleiben, auch wenn wir Absatz 3 von Artikel 72 streichen.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, der Kommission Ihres Rates zu folgen und den Bistumsartikel ersatzlos zu streichen.

Wenn Sie nun Ihrer Kommission folgen, wird es im kommenden Jahr zu einer Volksabstimmung kommen, die wohl nicht frei von Emotionen sein wird. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass die verfassungsrechtlich gebotene Beseitigung der letzten konfessionellen Ausnahmebestimmung nicht alte Wunden wieder aufreisst. Deshalb möchte ich bereits heute die Verantwortlichen der Kirchen, die Gläubigen und die in der Sache engagierten Politikerinnen und Politiker dazu aufrufen, die Diskussion besonnen zu führen. Ich habe auch schon Zusicherungen in diesem Sinne erhalten, die mich zuversichtlich stimmen. Um hier noch einmal das Votum von Herrn Dettling aufzunehmen, wonach der Abstimmungskampf kein Sonntagsspaziergang sein wird: Ich hoffe dennoch, dass mich viele von Ihnen dabei begleiten werden. Ich vertraue darauf, dass die gelebte Ökumene in unserem Land so stark ist, dass sie durch die Beseitigung einer Bestimmung aus der Zeit des Kulturkampfes nicht gefährdet wird.