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Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-09

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti abzulehnen. Die Minderheit verlangt, dass der Betrag für die familienergänzende Kinderbetreuung um 23,9 Millionen Franken auf 50 Millionen Franken aufgestockt wird. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wurde 2003 in Kraft gesetzt. Bis heute wurden rund 1200 Gesuche, dazu insgesamt 320 Millionen Franken Verpflichtungskredite des Bundes bewilligt. Für die bewilligten Gesuche wurden bis heute 84 Millionen Franken aufgewendet. Werden die Gesuche, die noch in Bearbeitung sind, bewilligt, kommen noch einmal 15 Millionen Franken dazu - kein Grund also, zusätzliche Millionen zu bewilligen. Es kommt hinzu, dass der Auslastungsgrad der geschaffenen Institutionen stark variiert. Im Durchschnitt sind die geschaffenen Kindertagesstätten zu rund 70 Prozent belegt, die schulergänzenden Kinderbetreuungsplätze zu nur 62 Prozent. Auch dies ist ein Zeichen, dass kein zusätzlicher finanzieller Handlungsbedarf besteht.

Im Dezember 2008 hat das BSV den Auftrag für eine Evaluationsstudie erteilt, mit der die Nachhaltigkeit der Finanzhilfen für die unterstützten Angebote untersucht werden soll. Diese Erkenntnisse werden im Mai 2009 zur Verfügung stehen. Vor diesen Erkenntnissen zusätzliche Mittel zu sprechen wäre völlig fehl am Platz. Dazu kommt, dass die familieninterne Kinderbetreuung infolge der Wirtschaftskrise wieder stark an Bedeutung gewinnt - ein wahrlich erfreulicher Aspekt der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise.

Aus all den erwähnten Gründen empfehle ich Ihnen namens der SVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti abzulehnen.