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Thanei Anita · Nationalrat · 2009-03-11

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Ich komme mir zwar wie eine Ewiggestrige vor, aber ich möchte jetzt trotzdem an diesem Minderheitsantrag festhalten und noch einmal auf Folgendes hinweisen: Es geht oder es ging bei dieser Bedenkfrist und jetzt auch bei diesem Widerrufsrecht insbesondere um die Regelung der Nebenfolgen zur Scheidung und nicht so sehr um die Frage: Scheidung, ja oder nein?

Im Sinne eines Vermittlungsvorschlages, übrigens stammt er auch vom Obergericht Zürich, sollte hier eine siebentägige Widerrufsfrist anstelle der zweimonatigen Bedenkfrist vorgesehen werden. Die Begründung ist dieselbe wie vorher. Ich möchte darauf hinweisen, dass in Verfahren, in denen es um wesentlich weniger geht, relativ häufig Widerrufsvorbehalte angebracht werden. Es erstaunt mich deshalb, dass man bei sehr wichtigen Regelungen, wie sie in Scheidungskonventionen über die Nebenfolgen vorgesehen sind, von so einer Widerrufsfrist von lediglich sieben Tagen absehen will; dies auch wieder mit der Begründung, es sei ein unnötiger Leerlauf oder verzögere das Verfahren. Bei einer Woche respektive bei sieben Tagen kann man das nicht sagen.

Ich möchte noch auf etwas anderes hinweisen, das wurde bis jetzt sehr wahrscheinlich bewusst verschwiegen: Wir haben im Rahmen der Vereinheitlichung des Zivilprozessrechtes das Novenrecht in Berufungsverfahren für Scheidungen rigoros eingeschränkt. Das heisst, heute können solch überstürzt abgeschlossene Konventionen von den oberen Instanzen noch überprüft werden. Sobald die vereinheitlichte Zivilprozessordnung in Kraft sein wird, ist das nicht mehr der Fall. Dann kann z. B. das Obergericht Zürich nicht einmal mehr die notwendigen Korrekturen anbringen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag dieser Minderheit zuzustimmen. Im Übrigen dauern Scheidungsverfahren, wenn Konventionen vorliegen, in Zürich und auch in anderen Kantonen zwischen 5 und 10 Minuten, und ich frage mich schon, inwieweit sich das Gericht in so kurzer Zeit ein Bild von der Angemessenheit der getroffenen Regeln machen kann.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

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