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Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Es bleibt im Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen eine einzige Differenz, nachdem uns bei allen übrigen Punkten der Ständerat entgegengekommen ist. Die Differenz betrifft die Vorlage 3, den Lärmschutz.

Bundesrat, Ständerat und die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen möchten den Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen von ursprünglich 1,854 Milliarden Franken um 500 Millionen auf 1,330 Milliarden Franken reduzieren. Begründet wird die Reduktion damit, dass die Ziele der Lärmsanierung auch mit dem reduzierten Verpflichtungskredit erreicht werden. Der Lärmschutz ist auf Kurs, beim Rollmaterial werden die Wagen grösstenteils innerhalb der Frist saniert, während es bei den Lärmschutzwänden nicht so sehr eine Frage des Geldes als vielmehr der zahlreichen Einsprachen betroffener Gemeinden und Anwohner ist, weshalb es hier etwas länger dauern wird. Auch der Kredit in der ursprünglichen Höhe könnte die Sanierung hier nicht beschleunigen. Mit dem ursprünglichen Verpflichtungskredit über 1,854 Milliarden Franken würden lediglich 500 Millionen Franken bis ins Jahr 2015 blockiert. Diese 500 Millionen Franken würden im FinöV-Kredit verbleiben, ohne dass sie für weiter gehende Lärmsanierungen eingesetzt werden könnten. Das hätte zur Folge, dass die 500 Millionen Franken bei der Annuität, den jährlichen Tranchen, die für die Bauten der Neat und von [PAGE 267] ZEB zur Verfügung stehen, abgezogen werden müssten. Damit würde es bei ZEB schon Verzögerungen geben, es könnte erst später damit begonnen werden.

Die Minderheit der Kommission will, um den Lärmschutz zu intensivieren, nicht auf die Vorlage eintreten. Sie will über das im Gesetz formulierte Mindestschutzziel hinausgehen. Für die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ist der Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen aber der falsche Ort, um über die im Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen verankerten Ziele hinauszugehen, weil sich als Folge daraus wie erwähnt eine Blockierung der nichtbenötigten Gelder ergäbe. Eine Erhöhung der Zielvorgaben beim Lärmschutz braucht eine Anpassung dieses Lärmsanierungsgesetzes und kann nicht über diesen Bundesbeschluss erreicht werden.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen empfiehlt Ihnen deshalb mit 12 zu 11 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.