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Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-12

Wortprotokoll

Wir befassen uns mit dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Kolumbien. Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2007 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Kolumbien unterzeichnet. Das Geschäft wurde am 13. Oktober 2008 in der WAK des Nationalrates beraten. Der Ständerat hat das Abkommen bereits [PAGE 346] genehmigt. Eine Mehrheit beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung, eine Minderheit Schelbert beantragt Ihnen Nichteintreten.

Kolumbien will sich wirtschaftlich öffnen und schliesst mit verschiedenen Industriestaaten Doppelbesteuerungsabkommen ab. Auch für die Schweiz ist Kolumbien wirtschaftlich zu einem wichtigen Handelspartner in Lateinamerika geworden. Somit ist es politisch notwendig, für unsere Unternehmungen gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu zählt auch ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen basiert auf dem Musterabkommen der OECD. Das Abkommen ist sehr umfassend ausgestaltet und betrifft sämtliche wirtschaftlichen Steuervorfälle. Missbrauchsbestimmungen sind geregelt; Doppelbesteuerung soll explizit vermieden werden; der Informationsaustausch ist geregelt, auch beim Vorfall von Steuerbetrug. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass Kolumbien den Begriff Steuerbetrug im Zusammenhang mit direkten Steuern nicht kennt. Die Gewährung von Amtshilfe bei Steuerbetrug wird deshalb von der Entwicklung des innerstaatlichen Rechts Kolumbiens abhängen.

Finanzielle Auswirkungen: Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen wird, gibt es gegenüber dem Status quo Steuerausfälle. Aber die wirtschaftliche Attraktivität wird sich verbessern, und deshalb ist bei zunehmendem Umsatz in Zukunft nicht mit Steuerausfällen zu rechnen.

Die Kommissionsminderheit will nicht auf die Vorlage eintreten mit der Begründung, dass in Kolumbien die rechtsstaatlichen Voraussetzungen dafür, mit der Schweiz ein partnerschaftliches Abkommen zu ratifizieren, nicht gegeben seien. Die Mehrheit findet dagegen, dass es gerade bei Staaten wie Kolumbien wichtig sei, rechtsstaatliche Normen und Entwicklungen zu unterstützen und diese gemeinschaftlich umzusetzen.

Die Schweiz und Kolumbien wollen sich wirtschaftlich weiter annähern. Am 25. November 2008 wurde zwischen Kolumbien und den Efta-Staaten, also auch der Schweiz, ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Der Bundesrat hat diesem Freihandelsabkommen mit Kolumbien zugestimmt, es wird noch dieses Jahr in unseren Rat kommen.

Ich fasse zusammen: Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung.