Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-12
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen.
Wenn Sie Artikel 17a anschauen, stellen Sie fest, dass wir mit der Erklärung des Bundesrates eigentlich drei Stossrichtungen haben. Absatz 1 enthält den Grundsatz, was dem Amortisationskonto belastet oder gutgeschrieben wird. Absatz 2 betrifft die Ausnahmen: Ausserordentliche Zweckfinanzierungen werden diesem Amortisationskonto nicht gutgeschrieben oder belastet. Das Dritte ist dann eben die Absichtserklärung des Bundesrates, dass er im Fall von ganz erheblichen ausserordentlichen Einnahmen im Rahmen einer Spezialgesetzgebung beantragen bzw. bestimmen will, wie diese Einnahmen verwendet werden, ob sie dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden oder nicht. Das macht durchaus Sinn. Wenn solche ganz erheblichen ausserordentlichen Einnahmen automatisch dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden, dann hat der Bund im Fall der Veräusserung von bundeseigenen Betrieben quasi über Nacht sehr viel Geld auf dem Amortisationskonto - mit der politischen Folge, dass ein Fehlanreiz entstehen würde, dass nämlich so viel Geld vorhanden wäre, dass im Parlament mit Sicherheit Forderungen kämen, dieses Geld dann sofort in Form von ausserordentlichen Ausgaben wieder auszugeben.
Die Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 13 zu 8 Stimmen - will genau diesen Fehlanreiz vermeiden. Deshalb beantragt sie die Abweisung des Antrages der Minderheit Levrat.