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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2009-03-12

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-12

Wortprotokoll

Unsere Fraktion befürwortet diese Ergänzungsregel, ist für Eintreten auf die Vorlage und wird die Anträge der Mehrheit der Finanzkommission [PAGE 337] unterstützen. Gemäss Schuldenbremse haben ausserordentliche Einnahmen und Ausgaben keinen Einfluss auf den ordentlichen Haushalt. Der Sinn der vorliegenden Ergänzungsregel besteht darin, Defizite des ausserordentlichen Haushalts mittelfristig über den ordentlichen Haushalt zu kompensieren. Als Steuerungsgrösse dazu dient das Amortisationskonto, das neu eingeführt wird.

Diese Ergänzung ist auch in der heutigen wirtschaftlichen Situation sinnvoll; gerade jetzt ist es wichtig, weiter zu denken und so zu handeln. Unsere Instrumentarien sind so zu organisieren, dass sie in schlechteren und dann auch wieder in besseren Zeiten Wirkung zeigen. Heute heisst es deshalb weitsichtig und vorausschauend zu handeln. Auch dank der Einführung der Schuldenbremse, welche vom Schweizervolk klar angenommen wurde, konnten wir unsere Schulden in den letzten Jahren immerhin auf 120 Milliarden Franken reduzieren. Nun müssen wir aber auch die ausserordentlichen Ausgaben besser in den Griff bekommen. Diese haben nämlich die guten Ergebnisse des ordentlichen Haushalts im Hinblick auf die Schuldenentwicklung teilweise aufgesogen.

Mit dem Entwurf des Bundesrates für eine Ergänzungsregel, die sicherstellen soll, dass nicht nur der ordentliche, sondern eben auch der ausserordentliche Bundeshaushalt mittelfristig ausgeglichen wird, beschreiten wir den richtigen Weg. Die Ergänzungsregel ist flexibel, sie lässt offen, wie die Abtragung des Amortisationsbetrages auf die sechs Jahre zu verteilen ist. Damit kann auch schnell auf finanzpolitische Entwicklungen und Einflüsse reagiert werden. Zudem kann die Ergänzungsregel auch der Konjunkturlage Rechnung tragen, weil sie nach der Schuldenbremse ansetzt: Zuerst muss der ordentliche Haushalt ausgeglichen werden, dann sind die Defizite des ausserordentlichen Haushalts abzubauen.

Wichtig ist, hier auch darauf hinzuweisen, dass die Sozialversicherungen nicht von dieser Ergänzungsregel erfasst werden. Wenn nun von linker Seite das Argument der Einschränkung des Parlamentes und des Bundesrates ins Feld geführt wird, so ist dem zu entgegnen, dass diese Frage mit der Einführung der Schuldenbremse, die - wie bereits gesagt - vom Volk klar mitgetragen wurde, im Grundsatz bereits geklärt wurde. Die Ergänzungsregel belässt durch ihre flexible Ausgestaltung weiterhin genügend Raum und genügend Möglichkeiten.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat beschlossene Ausgleichsfrist, wie sie in Artikel 17b Absätze 1 und 2 geregelt ist, erscheint uns als sinnvoll. Sechs Jahre sind eine realistische Frist, vor allem wenn man bedenkt, dass zur Amortisationsfrist von sechs Jahren noch zwei Jahre Vorlaufzeit dazukommen. So liegt diese Frist innerhalb der Schätzungen für den Konjunkturzyklus in unserem Land.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, auf die Vorlage einzutreten und den Beschlüssen der Mehrheit zu folgen.