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Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-07

Wortprotokoll

Angesichts der grossen Zahl von neuen Ratsmitgliedern möchte ich kurz etwas über die Staatsrechnung des Bundes allgemein sagen. Die Staatsrechnung des Bundes umfasst die Verwaltungsrechnung, die ihrerseits in die Finanzrechnung und die Erfolgsrechnung gegliedert ist. Dann gibt es eine Bestandesrechnung mit Bilanz und schliesslich noch Sonderrechnungen. Die Finanzrechnung enthält sämtliche Ausgaben und Einnahmen des Bundes, sowohl die laufenden Ausgaben wie auch die Investitionsausgaben. Der Saldo zeigt, in welchem Umfang die Aufgaben des Bundes mit Steuern und weiteren Einnahmen finanziert werden können. Die Finanzrechnung steht im Mittelpunkt der finanzpolitischen Diskussionen, und daher werde ich mich auch schwergewichtig mit der Finanzrechnung befassen. Die Erfolgsrechnung könnte man mit der laufenden Rechnung der Kantone und auch mit der privatwirtschaftlichen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichen. Schliesslich kennt der Bund wie die privaten Betriebe auch eine Bilanz; hinzu kommen Sonderrechnungen, nämlich betreffend die Pensionskasse des Bundes, den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte und schliesslich den ETH-Bereich.

Nun schwergewichtig zur Finanzrechnung: Der Voranschlag der Finanzrechnung gemäss Entwurf des Bundesrates sieht Ausgaben von 47,375 Milliarden und Einnahmen von 45,634 Milliarden Franken vor. Dadurch ergibt sich ein Defizit von 1,741 Milliarden Franken. Der Vergleich mit dem Voranschlag 1999 zeigt einen Zuwachs der Ausgaben um 2,3 Prozent und der Einnahmen um 7,7 Prozent. Lassen Sie mich zunächst diese Ausgaben und Einnahmen kurz analysieren.

Zunächst zu den Ausgaben: Sie erfahren gegenüber dem Vorjahr, wie erwähnt, einen Zuwachs um gesamthaft 2,3 Prozent. Die grössten Zuwachsraten verzeichnen die folgenden Aufgabenbereiche: Beziehungen zum Ausland: plus 5,9 Prozent; soziale Wohlfahrt: plus 5,6 Prozent; Finanzen und Steuern: plus 4,9 Prozent; Verkehr: plus 2,5 Prozent. Bei den Ausgaben sind aber auch Rückgänge zu verzeichnen; sie betragen im Bereich Landwirtschaft und Ernährung 4,4 Prozent und bei der Landesverteidigung 2,5 Prozent.

Kurz einige Bemerkungen zu den Aufgabenbereichen mit den grössten Zuwachsraten; zunächst zu den Beziehungen zum Ausland: Die markante Erhöhung um 5,9 Prozent ist vor allem auf die Entwicklung im Asyl- und Flüchtlingsbereich und hier speziell auf die Entwicklung in Kosovo zurückzuführen. Es geht um Leistungen unseres Landes in Form von politischer, technischer und finanzieller Hilfe.

Zum Bereich der sozialen Wohlfahrt mit einem Zuwachs um 5,6 Prozent: Dieser Bereich ist mit insgesamt 12,7 Milliarden [PAGE 1020] Franken der weitaus grösste Ausgabenposten. Gut zwei Drittel davon entfallen auf Leistungen des Bundes an die AHV/IV und die Ergänzungsleistungen, 13,7 Prozent entfallen auf die Krankenversicherung und 12,8 Prozent auf die Flüchtlingshilfe im Inland. Wichtigste Erhöhungsfaktoren im Bereiche der sozialen Wohlfahrt verzeichnen die Flüchtlingshilfe mit plus 24,9 Prozent, die IV mit plus 5,2 Prozent - hier haben wir vor allem eine weitere Zunahme der IV-Rentenbezüger zu verzeichnen - und schliesslich die AHV mit plus 2,2 Prozent.

Zum Bereich Finanzen und Steuern mit einer Zunahme um 4,9 Prozent: Dieser Bereich umfasst die Ausgaben für Schuldzinsen, die Anteile der Kantone an der direkten Bundessteuer, an der Verrechnungssteuer und am Wehrpflichtersatz sowie den Anteil der AHV an der Mehrwertsteuer. Die Zinsausgaben betragen 3,5 Milliarden Franken pro Jahr - oder pro Tag immerhin 10 Millionen Franken. Der Anteil der AHV an der Mehrwertsteuer - 83 Prozent des Ertrages des zusätzlichen Mehrwertsteuerprozentes - steigt um 450 Millionen Franken.

Schliesslich zum Bereich Verkehr: Hier ist ein Zuwachs um 2,5 Prozent zu verzeichnen, der in erster Linie auf den öffentlichen Verkehr - hier sind es plus 6,1 Prozent -, und zwar praktisch ausschliesslich auf die Realisierung der Eisenbahn-Grossprojekte, zurückzuführen ist.

Die Reduktion bei den Ausgaben für die Landesverteidigung entspricht den Abmachungen am "runden Tisch" bzw. den Beschlüssen gemäss Stabilisierungsprogramm.

Nun einige Bemerkungen zu den Einnahmen: Wie gesagt, erfahren diese eine Erhöhung um zusammen 7,7 Prozent. Diese Entwicklung der Einnahmen hat zwei Hauptgründe: zum einen die konjunkturelle Erholung. Diese hat besonders eine substantielle Erhöhung der Mehrwertsteuer als der Haupteinnahmenquelle zur Folge. Zulegen werden aber auch die Einnahmen aus Verrechnungssteuer und Stempelabgabe, während die Erträge aus der direkten Bundessteuer stagnieren bzw. zurückgehen. Zum anderen tragen Erhöhungen von Steuern und Abgaben im Ausmass von etwa einem Drittel zu dieser gesamthaften Erhöhung der Einnahmen bei, nämlich die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozent, die sich nun erstmals für das ganze Jahr voll auswirkt, die Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe zur Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte - plus 180 Millionen Franken -, die Spielbankenabgabe - plus 50 Millionen -, schliesslich die Lenkungsabgabe auf den flüchtigen Verbindungen - plus 160 Millionen Franken. Diese Mehreinnahmen machen gesamthaft etwa 900 Millionen Franken aus, wobei allerdings festzuhalten ist, dass sie keinen unmittelbaren Beitrag an die Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Bundeshaushalt beisteuern.

Lassen Sie mich diesen Voranschlag nun beurteilen, und zwar anhand von zwei Arten von Beurteilungskriterien, zunächst von allgemeinen, dann von speziellen. Dabei möchte ich zunächst als allgemeine Beurteilungskriterien die voranschlagsrelevanten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie Wachstum, Teuerung, Entwicklung der Zinsen, Zahl der Arbeitslosen nennen, als so genannte Diagnosewerte dann aber auch Grössenordnungen wie Staatsquote, Fiskalquote, Defizitquote, Schuldenquote, Zinslast usw.

Der Voranschlag 2000 geht von einem nominellen Wachstum von etwa 3 Prozent bei einer Teuerung von 1,25 Prozent aus, so dass sich ein reales Wachstum von 1,75 Prozent ergibt. Dies kann als realistisch bezeichnet werden, ebenso wie die Entwicklung der Arbeitslosenquote; da lassen die neuesten Entwicklungen allerdings etwas aufhorchen.

Was die so genannten Diagnosewerte anbetrifft, so sind die Schulden und die Passivzinsen - sowohl absolut als auch in Relation zum BIP - nach wie vor hoch. Die Verschuldungsquote wird zwar von 28,7 auf knapp 25 Prozent zurückgehen; wenn man aber berücksichtigt, dass dieser Wert im Jahr 1990 noch bei 12,1 Prozent lag, so relativiert sich diese positive Feststellung natürlich etwas.

Die Zinsausgaben - ich habe es erwähnt - betragen 3,5 Milliarden jährlich oder 10 Millionen Franken pro Tag und übersteigen damit immer noch die Ausgaben des Bundes für Bildung und Grundlagenforschung. Als kennzeichnend möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Nettozinslast, d. h. die Differenz zwischen den Passivzinsen und dem Kapitalertrag, erwähnen. Sie wird 2,3 Milliarden Franken oder 5,1 Prozent der Gesamteinnahmen erreichen; 1988 belief sie sich noch auf 3,3 Prozent, während sie in der Rechnung 1998 bei 4,8 Prozent lag. Dieses Ansteigen der Zinslast macht natürlich auch deutlich, dass der Bund nach wie vor über seine Verhältnisse lebt.

Die Fiskalquote des Bundes pendelt sich bei 10,6 Prozent ein. Gesamthaft - bezogen auf die öffentlichen Haushalte insgesamt - beträgt sie 34,6 Prozent. Zwar ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass wir im internationalen Vergleich gut dastehen; nur die USA und Japan haben tiefere Fiskalquoten. Man muss aber bedenken, dass zwischen 1990 und 1996 die Fiskalquote in der Schweiz um immerhin etwa 4 Prozent gestiegen ist, während der Anstieg im OECD-Bereich lediglich etwa bei 1,6 Prozent lag.

Der Zuwachs der Gesamtausgaben liegt mit 2,3 Prozent unter dem voraussichtlichen Wachstum von nominell 3 Prozent. Bereinigt um den AHV-Anteil an den Mehrwertsteuererträgen reduziert sich die Wachstumsrate gar um 1,4 Prozent, was etwa der erwarteten Teuerung entspricht. Diese Entwicklung kann bestimmt als positiv bezeichnet werden. Da die Gesamtausgaben auch Mehrausgaben umfassen, die mit neuen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden, hat dies zur Folge, dass es trotz Wirtschaftswachstum nicht gelingt, die Steuerquote zu senken, was natürlich wünschbar wäre. Bei der Staatsquote ist wenigstens festzustellen, dass diese nicht weiter ansteigt, sondern bei 11,9 Prozent stagniert.

Wenn man die Entwicklung der Ausgaben nach Sachgebieten im Zeitraum zwischen 1980 bis 1999 bzw. 2000 verfolgt, dann stellt man fest, dass sich vor allem zwei Bereiche wesentlich - und zwar in unterschiedliche Richtung - verändert haben, nämlich der Bereich soziale Wohlfahrt, der eine Erhöhung von 20,4 Prozent auf 26,9 Prozent erfahren hat, und der Bereich Landesverteidigung, der eine Reduktion von 20,3 Prozent (im Jahre 1980) auf 10,5 Prozent (im Jahre 2000) erfährt. Bedenkt man, dass im Bereich Landesverteidigung die Zitrone im Grunde genommen ausgepresst ist, dann bestätigt sich hier auf sehr eindrückliche Weise, wie wichtig nun eine Gesamtstrategie für die Zukunft der Sozialwerke ist. Eine Strategie notabene, welche eine Antwort auf die Frage geben muss, wie wir in unserer globalisierten - vor allem wirtschaftlich globalisierten - Zeit den gesellschaftlichen und politischen Zusammenhalt bewahren und stärken können.

Zum speziellen Beurteilungskriterium, zum "Haushaltziel 2001": Sie wissen, das verfassungsmässig verordnete "Haushaltziel 2001" enthält den Grundsatz, dass die Ausgabenüberschüsse in der Finanzrechnung des Bundes durch Einsparungen zu verringern sind, bis der Rechnungsausgleich im Wesentlichen erreicht ist.

Im Rechnungsjahr 2001 muss der Ausgabenüberschuss auf höchstens 2 Prozent der Einnahmen abgebaut sein, das sind etwa 900 Millionen Franken. Und im Rechnungsjahr 2000 - hier besteht ein Zwischenziel - darf der Ausgabenüberschuss 2,5 Milliarden nicht überschreiten. Mit dem budgetierten Überschuss von 1,7 Milliarden Franken wird dieses Ziel erreicht, es wird sogar um 800 Millionen unterschritten. Diese Sicherheitsmarge ist zu begrüssen, denn Schätzungen im Hinblick auf das Budget sind natürlich immer mit Unsicherheiten verbunden, das ist ein allgemeiner Erfahrungswert, und es können - auch dies ist ein Erfahrungswert - stets neue, unvorhergesehene, dringende Aufgaben dazukommen.

Kurz etwas zu den Arbeiten und zu den Anträgen der Kommission: Die Kommission hat den Voranschlag in der gewohnten Weise geprüft. In unseren Subkommissionen wurden die entsprechenden Beratungen durchgeführt und dann die Anträge zuhanden der Gesamtkommission verabschiedet und von dieser beschlossen. Sie sehen die entsprechenden Anträge auf der Fahne. Ich möchte diese Anträge kurz begründen:

Wir haben zunächst eine Änderung bei der Position 101.3190.000, Übrige Sachausgaben. Die Abweichung ist [PAGE 1021] gering, es geht um 141 000 Franken mehr. Die Begründung liegt in der Erhöhung der Fraktionsbeiträge gemäss Entscheid des Parlamentes in der Herbstsession.

Bei den Parlamentsdiensten beantragen wir gesamthaft eine Erhöhung um 1,24 Millionen Franken. Diese Erhöhung ist im Wesentlichen durch den administrativen Transfer des Sekretariates der Finanzkommissionen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle in die Parlamentsdienste bedingt. Gleichzeitig erhielten das Sekretariat der Finanzkommissionen und die Parlamentsdienste je eine zusätzliche Stelle bewilligt.

Beim EDI beantragen wir eine Reduktion um 450 000 Franken, und zwar beim Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, konkret beim Institut für Qualitätssicherung. Die Begründung liegt darin, dass dieses Institut erst ab Mitte des nächsten Jahres operativ tätig wird.

Beim EJPD haben wir beim Generalsekretariat einen Transfer der Kredite der Abteilung Presse und Funkspruch vom EJPD ins VBS. Dadurch werden fünf Budgetpositionen im Gesamtbetrag von 8,41 Millionen Franken verändert. Dieser Transfer wurde vom Bundesrat Anfang Oktober 1999 beschlossen und hat natürlich entsprechende Erhöhungen beim Generalsekretariat des VBS zur Folge.

Beim Bundesamt für Flüchtlinge haben wir im Einvernehmen mit dem Departement eine Kürzung vorgenommen. Die Rückerstattungen von Fürsorgeauslagen für Asylsuchende an die Kantone können um 100 Millionen Franken gekürzt werden, da der Zustrom der Asylsuchenden glücklicherweise stark zurückgeht.

Beim VBS, Generalsekretariat, haben wir die Gegenbuchung im Zusammenhang mit dem Transfer der Kredite der Abteilung Presse und Funkspruch.

Bezüglich Finanzdepartement habe ich bereits den Transfer der Kredite des Sekretariates der Finanzkommissionen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu den Parlamentsdiensten erwähnt. Hier ist noch darauf hinzuweisen, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle seit dem 1. September 1999 für ihren Voranschlag selber verantwortlich ist. Dieser wird aufgrund eines Beschlusses der Finanzkommissionen von der Finanzdelegation vorbereitet.

Beim Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartementes geht es um einen Budgetposten im Zusammenhang mit der Expo. Ursprünglich waren hier 29,8 Millionen eingestellt. Der Bundesrat hat dann zusätzlich 150 Millionen Franken anbegehrt. Hier hat die Kommission, allerdings mit einem relativ knappen Entscheid, beschlossen, einstweilen lediglich 50 Millionen zusätzlich aufzunehmen, der Rest könnte allenfalls mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2000 beantragt werden. Hier ist wahrscheinlich das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Schliesslich ist noch der Bereich Zivildienst zu erwähnen. Hier beantragen wir bei der Rückvergütungen von Sozialhilfen für Härtefälle eine Kürzung auf 50 000 Franken, da es sich um sehr selten genutzte Leistungen handelt. Diese Kürzung beantragen wir im Einverständnis mit der Verwaltung. Dieser Bereich wird neu als Flag-Amt geführt.

Durch die Beschlüsse der Finanzkommission ergibt sich eine Abweichung von gut 49 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, und zwar im Sinn von Minderausgaben.

Nun werde ich noch kurz etwas zum Nachtrag II zum Voranschlag 1999 sagen. Auch hier zunächst einige allgemeine Bemerkungen zum Nachtragsverfahren: Wenn sich eine Ausgabe, die nicht voraussehbar war, nicht auf das folgende Jahr verschieben lässt, muss ein Nachtragskredit angefordert werden, wie dies auch in den Kantonen üblich ist. Auch neue Verpflichtungskredite oder Zusatzverpflichtungskredite können im Nachtragsverfahren anbegehrt werden. Eine besondere Form des Kreditnachtrages ist die Kreditübertragung, d. h.: Ein für das Vorjahr bewilligter, aber nicht voll beanspruchter Kredit kann zur Fortsetzung oder Beendigung eines Vorhabens auf das laufende Jahr übertragen werden, wenn dafür kein ausreichender Kredit budgetiert worden ist. Jetzt ist es möglich, dass eine Ausgabe keinen Aufschub erträgt und deshalb die Bewilligung des Nachtragskredites durch die Bundesversammlung nicht abgewartet werden kann. In diesem Fall darf sie der Bundesrat mit Zustimmung der Finanzdelegation selbst erteilen. Man spricht dann von einem gewöhnlichen Vorschuss. Wenn die Ausgabe derart eilt, dass auch die Finanzdelegation nicht mehr konsultiert werden kann, beschliesst der Bundesrat selbstständig. Man spricht dann von einem dringlichen Vorschuss.

Zum Nachtrag II im Besonderen: Es geht gemäss Entwurf des Bundesrates um Kreditnachträge von insgesamt 726,2 Millionen Franken. Zusammen mit dem Nachtrag I ergibt sich eine Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 914 Millionen oder 2 Prozent. 446,5 Millionen oder mehr als 60 Prozent der beantragten Kredite im Nachtrag II stehen im Zusammenhang mit der Balkankrise, nämlich: für die Flüchtlingshilfe in der Schweiz 314,9 Millionen, für Aktionen vor Ort 131,6 Millionen und schliesslich für die Beteiligung der Schweiz an der multinationalen Einsatztruppe "Kosovo-Force" 18,6 Millionen. Die übrigen Kreditnachträge von 280 Millionen betreffen schwergewichtig die Verzinsung der Guthaben der Pensionskasse des Bundes beim Bund, 177 Millionen, und die Sozialversicherungen mit 33 Millionen. Von den beantragten 45 Krediten wurden 25 Kredite durch Entscheid der Finanzdelegation bewilligt.

Die Finanzkommission beantragt grundsätzlich Zustimmung mit einigen Ausnahmen, die Sie aus der Fahne ersehen und die wir dann in der Detailberatung behandeln.

Eintreten auf den Voranschlag und auch auf den Nachtrag II ist obligatorisch. Ich beantrage Ihnen namens der Finanzkommission, unseren Anträgen zuzustimmen.