Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-12
Wortprotokoll
Zwischen 1990 und 2005 sind die Schulden des Bundes von 38 auf 130 Milliarden Franken angewachsen; sie haben sich mehr als verdreifacht. Freilich ist einer der Hauptgründe für dieses starke Ansteigen der Schulden die Ausfinanzierung von Pensionskassen bundesnaher Betriebe bei der Flexibilisierung; die Staatsgarantie entfiel, worauf die Gelder an die Unternehmen mitgegeben werden mussten; das war ein Betrag von etwa 36 Milliarden Franken. Der grössere Teil dieser Schulden ist aber eben durch Defizite in der ordentlichen Rechnung entstanden. Das heisst, man hat während vieler Jahre wesentlich mehr Geld ausgegeben als eingenommen. Das führte dazu, dass im Jahr 2003 ein Instrument eingeführt worden ist, das einer solchen Entwicklung Einhalt gebieten sollte: die Schuldenbremse.
Diese Schuldenbremse ist ab dem Jahr 2003 schrittweise in den Bundeshaushalt integriert worden. Wir haben in den ersten Jahren noch mit sogenannten Abbauvorgaben arbeiten müssen; das waren jährlich Milliardenbeträge bis zum Betrag von null, bei dem dann die echten Zahlen bezüglich Einnahmen und Ausgaben zählten. An diesem Punkt sind wir. In dieser Zeit der Einführung der Schuldenbremse hat sich dieses Instrument bewährt. Es hat sich dadurch bewährt, dass wir seit dem Jahr 2004 jedes Jahr diese Schuldenbremse einhalten konnten. Dies ist uns einerseits teilweise auch angesichts der guten Konjunktur gelungen - das will ich gerne zugeben -, andererseits eben auch aufgrund zweier Entlastungsprogramme, die zusammen doch immerhin 5 Milliarden Franken an Ausgaben zum Inhalt hatten. Nicht nur das: Es ist uns in dieser Zeit auch gelungen, strukturelle Defizite zu vermeiden. Die strukturellen Defizite sind die gefährlichen, weil sie unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung dann einfach bestehen bleiben und damit schuldenbildenden Charakter haben. Die Wirksamkeit dieser Schuldenbremse ist damit ganz klar erwiesen, und ich habe Mühe zu verstehen, dass man das heute, angesichts der vorhandenen Zahlen, in Zweifel ziehen kann.
Es ist aber auch klargeworden, dass wir hier noch ein Ventil haben, wegen dem trotzdem immer wieder Ausgaben entstehen: Das ist der ausserordentliche Bereich. Es gibt solche ausserordentliche Ausgaben. Dabei geht es nicht nur um die Finanzierung der Pensionskassen, sondern es waren auch einmalige Ereignisse zu finanzieren. Ich erinnere Sie an die Gründung des Infrastrukturfonds gerade im letzten Jahr: Dieser Infrastrukturfonds wurde mit Mitteln finanziert, welche sich aus Mineralölsteuereinnahmen im Laufe der Jahre summiert hatten und die, weil andernorts gebunden, in den ordentlichen Bundeshaushalt überzuführen waren. Das war ein einmaliger Vorgang. Mit 2,6 Milliarden Franken haben Sie diesen Fonds geäufnet. Ich erinnere Sie an die Finanzierung der IV und der Prämienverbilligung beim Übergang vom heutigen System zum neuen Finanzausgleich: Da mussten etwa 1,6 Milliarden Franken nachfinanziert werden, als einmalige Finanzierung im Übergang zum NFA-System. Auch das konnte und musste als ausserordentliche Ausgabe betrachtet werden. Und letztlich war es auch die Pensionskasse des Bundes, die wir noch einmal mit 950 Millionen Franken nachzufinanzieren hatten.
Alle diese Finanzierungen, namentlich auch im Bereiche der Pensionskassen, können wir heute als abgeschlossen betrachten, mit einer Ausnahme: Es fehlt noch die Regelung der Pensionskasse der SBB. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat in diesem Sommer eine entsprechende Vorlage präsentieren.
Nun sind hier einige Behauptungen aufgestellt worden, die man so nicht im Raum stehenlassen kann. Es wurde gesagt, dass die Steuerreformen sich negativ auf die Einnahmen des Bundes ausgewirkt hätten. Natürlich hat jede Steuersenkung gewisse Auswirkungen auf die Einnahmen des Bundes. Es gibt solche - wie bei der Unternehmenssteuerreform -, die stimulierenden Charakter in der Wirtschaft haben und zuerst vielleicht als Ausfall daherkommen, aber konjunkturell deshalb Wirkung entfalten, weil die Unternehmen dank mehr zur Verfügung stehenden Mitteln eben investieren! Das sind konjunkturelle Wirkungen. Am schönsten kann man das bei der Unternehmenssteuerreform I sehen: Dort rechnete man mit Steuerausfällen, und was geschah? Seit Inkrafttreten dieser Unternehmenssteuerreform I haben die Staatsausgaben zugenommen, und das Wachstum der Volkswirtschaft betrug etwa 17 Prozent; bei der direkten Bundessteuer sind aber die Einnahmen aus juristischen Personen um über 30 Prozent gestiegen. Das beweist doch, dass solche Reformen in der Tat einen positiven Charakter haben können. Für diese erfreuliche Entwicklung waren zusätzlich noch konjunkturelle Faktoren verantwortlich.
Auf der anderen Seite, bei den Ausgaben, war das Wachstum vor dem Jahr 2003 oft höher als beim Bruttoinlandprodukt. Wenn dieses Wachstum wieder so weitergehen würde, dann würden wir schon in wenigen Jahren angesichts dieses übertriebenen Wachstums mit neuen Schulden konfrontiert. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat die Aufgabenüberprüfung als Begleitinstrument angepackt hat. Diese Übung der Aufgabenüberprüfung muss - das haben Herr Nationalrat Hutter und auch Herr Nationalrat Schwander gesagt - aufrechterhalten bleiben. Schliesslich ist es klar: Wie immer sich die Konjunktur entwickelt und welche zusätzlichen ausserordentlichen Ausgaben Sie auch immer beschliessen, irgendwann muss eine sogenannte [PAGE 341] Exit-Strategie erfolgen, das heisst, wir müssen alle diese Ausgaben wieder finanzieren, wir müssen sie wieder kompensieren. Das geschieht, unter anderem, eben auch über den ausserordentlichen Haushalt.
Die Schuldenbremse hat heute, das will ich noch ergänzen, drei konjunkturbildende Faktoren. Der erste ist der K-Faktor. Das ist eine Masszahl, mit der man die Bundeseinnahmen multipliziert und die es in schlechten Zeiten wie jetzt ermöglicht, Mehrausgaben zu tätigen. Das ist ein konjunkturverträgliches Instrument. Zweitens verfügt die Schuldenbremse über das sogenannte Ausgleichskonto. Das ist ein Konto, auf dem die positiven und negativen Abweichungen von der Schuldenbremse registriert werden. Als Drittes ist jetzt eben die Regelung der Schuldenbremse im ausserordentlichen Haushalt vorgesehen. Auch diese ist konjunkturverträglich ausgestaltet.
Die Einführung dieser Ergänzungsregel ist auch in der Öffentlichkeit viel weniger bestritten, als es teilweise hier dargestellt wurde. Ich entnehme einer kürzlich durchgeführten Meinungsumfrage - einer repräsentativen Meinungsumfrage -, dass 70 Prozent unserer Bevölkerung nach wie vor für den Schuldenabbau sind, dass 57 Prozent die Schuldenbremse als ein gutes bis sehr gutes Instrument betrachten und dass 64 Prozent der Bevölkerung den Einbezug der ausserordentlichen Ausgaben in die Schuldenbremse wollen. Selbst in Nachbarländern gibt es entsprechende Entwicklungen. Das deutsche Finanzministerium hat es kürzlich in einem Bericht angekündigt, Titel: "Historische Entscheidung - Schuldenbremse kommt". Also auch in Deutschland wird jetzt ein solcher Verfassungsartikel diskutiert.
Ein Punkt noch, Herr Schelbert, zur Positionierung der Bemühungen um die UBS. Hier möchte ich etwas klarstellen: Was die Situation der UBS betrifft, haben wir zwei ganz unterschiedliche Finanzierungsmechanismen. Das eine ist die Auslagerung der illiquiden oder toxischen Aktiven aus der Bilanz der UBS in eine Zweckgesellschaft der Nationalbank. Das hat mit den ausserordentlichen Ausgaben des Bundes gar nichts zu tun, denn das wird über die Bilanz der Nationalbank abgewickelt. Diese ausserordentlichen Transaktionen in der Nationalbank werden ja über einen Horizont von zwölf, dreizehn Jahren getätigt. Zweitens ging es darum, dem Bund via Pflichtwandelanleihe eine Verantwortung für die Eigenmittel in der UBS zu übertragen. Diese Pflichtwandelanleihe von 6 Milliarden Franken soll nach längstens dreissig Monaten gewandelt werden. Wenn diese Wandlung stattfindet, wenn Aktien verkauft werden können, wird der Ertrag wieder in den Bundeshaushalt zurückgeführt. Je nachdem, wie der Kurs sich entwickelt, kann das sogar zu einem Geschäft werden.
Schliesslich zur Frage der Mechanismen für die Sozialwerke: Das ist eine Pendenz. In einzelnen Bereichen ist ein solcher Stabilisator vorhanden - ich erinnere Sie an die Arbeitslosenversicherung, wo wir gelegentlich auch mit einer Vorlage befasst sein werden -, in anderen Bereichen muss man sich das überlegen. Im Bereich AHV/IV geht es ja zunächst einmal darum, die IV zu sanieren und einen IV-Fonds zu schaffen. Dann muss man sich diese Frage der Stabilisierung der Ausgaben auch überlegen.
Abschliessend möchte ich den beiden Kommissionsreferenten für die Präsentation der Vorlage bestens danken. Sie haben es in Übereinstimmung mit der Botschaft und den Verhandlungen der Kommission perfekt gemacht; ich habe dieser Darstellung nichts beizufügen.
Ich bitte Sie, auf dieses Geschäft einzutreten und es nach den Mehrheitsbeschlüssen der Finanzkommission zu behandeln.