Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-12
Wortprotokoll
Die Definition von Kriegsmaterial und besonderen militärischen Gütern in der Initiative der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee ist unklar und ziemlich beliebig interpretierbar. Ich lese Ihnen kurz den Text vor: "Die Ausfuhr und die Durchfuhr folgender Güter sind verboten: a. Kriegsmaterial ... b. besondere militärische Güter" - was ist das? -, "c. Immaterialgüter einschliesslich Technologien, die für die Entwicklung, die Herstellung oder den Gebrauch von Gütern nach den Buchstaben a und b von wesentlicher Bedeutung sind, sofern sie weder allgemein zugänglich sind noch der wissenschaftlichen Grundlagenforschung dienen."
Mir ist das nicht klar. Was heisst dies z. B. für technologisch hochstehende Navigationsgeräte und Kommunikationssysteme, für Simulatoren, für elektronische Stabilisierungssysteme? Diese Technologien sind für die Entwicklung, die Herstellung und den Gebrauch von militärischen Gütern von wesentlicher Bedeutung. Heute ist es die Technologie, die entscheidet! Diese modernen Technologien sind jedoch meist nicht allgemein zugänglich: Sie sind oft geistiges Eigentum der Unternehmen, welche diese Technologien entwickelt haben. Die Formulierungen der Initianten sind beliebig interpretierbar, schaffen Rechtsunsicherheit und öffnen der Willkür Tür und Tor. Wer soll im konkreten Fall entscheiden? Wahrscheinlich die Richter.
Frau Prelicz-Huber von den Grünen hat gesagt, die Unterscheidung zwischen militärischen und nichtmilitärischen Gütern sei ganz einfach. Sie nimmt das Beispiel der Flugzeuge der Pilatus-Werke. Sie spricht vom Pilatus Porter, der in den Einsatzländern mit Zusatzeinrichtungen zu einem militärisch einsetzbaren Flugzeug umgerüstet werden könne, und will den Verkauf deshalb verbieten. Die Schweizer Pilatus Porter werden jedoch vor allem in Drittweltländern für die Feinverteilung von Gütern - auch lebensnotwendigen Gütern - in den Dörfern und für humanitäre Zwecke eingesetzt, und zwar weil der Pilatus Porter auf jeder Graspiste landen kann. Ein Verbot wäre alles andere als sinnvoll. Der Missbrauch in Einzelfällen rechtfertigt kein generelles Verbot. Ein solches wäre völlig unverhältnismässig. Wären die Initianten konsequent, müssten sie auch den Export von geländegängigen Personenwagen, Liefer- und Lastwagen verbieten. In den Krisen- und Kriegsgebieten der Dritten Welt werden darauf oft Maschinengewehre montiert. Sie sehen solche Bilder im Fernsehen, in der Presse: Geländefahrzeuge, Lieferwagen, darauf Soldaten und Maschinengewehre. Man kann die meisten Güter missbrauchen, auch ein Küchenmesser.
Die Definition von Kriegsmaterial im Initiativtext ist also alles andere als klar und würde bei einer Annahme grosse Unsicherheiten schaffen. Eine Annahme der Initiative würde die Flugzeugwerke in Stans und andere technologisch hochstehende Firmen wie z. B. die Mowag in Kreuzlingen sofort zu einem Standortwechsel ins Ausland zwingen. Davon wären natürlich auch die Arbeitsplätze betroffen. Wir wollen diese innovativen Unternehmen jedoch in der Schweiz behalten. Zudem gehen etwa 70 Prozent der Ausfuhren dieser Güter nach Europa, in ganz normale, demokratische, freiheitsorientierte Länder. Warum sollte dies verboten sein? Auch in diesem Punkt ist die Initiative völlig unverhältnismässig. Die bestehenden Gesetze und die Kriterien des Bundesrates für die Bewilligung des Exports militärischer Güter sind bereits sehr restriktiv. Jemand muss entscheiden, und der Bundesrat ist die richtige Instanz. Diese Vorschriften geben dem Bundesrat den Rahmen, um situativ entscheiden zu können.
Ich bitte Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.