Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist bestürzt über den gewaltsamen Tod von Lucie. Solche furchtbaren Ereignisse können Anlass dazu bieten, die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Überprüfung zu unterziehen. Der derzeitige Kenntnisstand des Bundesrates reicht jedoch nicht aus, um bereits jetzt eine detaillierte Analyse vornehmen zu können. Namentlich ist ihm nicht bekannt, ob es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um einen verurteilten Sexualstraftäter handelt, der erneut eine Sexualstraftat begangen hat. Aus dem Umstand, dass ein bestimmter Sexualstraftäter rückfällig wird, lässt sich jedenfalls nicht folgern, dass die im Rahmen der Interpellation Rickli 08.3462 gemachte Aussage relativiert werden müsste. Die zitierte Aussage stützte sich auf diverse Untersuchungen, etwa auf Studien der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden und auf die Zahlen des Bundesamtes für Statistik. Im Sinne einer differenzierten Betrachtungsweise stellte der Bundesrat zudem klar, dass der Aussagewert einer Studie immer auch von der Auswahl der Stichprobe, vom Tätertypus, von der Art des untersuchten Sexualdelikts und vom Beobachtungszeitraum abhänge, dass auch Veränderungen bei der Aufklärungsrate und beim Anzeigeverhalten mitberücksichtigt werden müssten und dass es insbesondere bei Sexualdelikten an Kindern eine hohe Dunkelziffer gebe. Mit seiner generellen Aussage zur Rückfallquote verfolgte der Bundesrat keinesfalls die Absicht, die Rückfallproblematik insgesamt zu verharmlosen. Jede neue Tat, die hätte verhindert werden können, ist eine zu viel.
Gleichzeitig muss aber auch betont werden, dass es keine rechtsstaatlich vertretbaren Massnahmen gibt, welche einen hundertprozentigen Schutz vor rückfälligen Tätern garantieren könnten; denn menschliches Verhalten lässt sich nicht präzise vorhersagen. Deshalb unterstützt ja der Bund Forschungsprojekte, welche darauf abzielen, die bestehenden Prognoseinstrumente zu verbessern und allfällige Fehlentscheide zu verhindern. Zudem wurden im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches die Voraussetzungen für die Verwahrung von gefährlichen Straftätern neu geordnet und verschärft. Der Bundesrat ist demnach in den letzten Jahren keinesfalls untätig geblieben.
Die weiteren Untersuchungen im Falle von Lucie werden zeigen, ob weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es jedoch, wie gesagt, zu früh, um konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen.