Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-17
Wortprotokoll
Unseres Erachtens ist es eine merkwürdige Wahrnehmung der parlamentarischen Pflichten, wenn man die Vertraulichkeitsvorschriften einer Kommission verletzt. Falls die Immunität tatsächlich aufgehoben wird, geht es bei der Abklärung im konkreten Verfahren darum, ob der objektive und subjektive Tatbestand von Artikel 320 StGB erfüllt ist. Im Rahmen dieser strafrechtlichen Untersuchung hätte Herr Brunner wie jeder andere Beschuldigte sämtliche Parteirechte wahrnehmen können. Das wäre der korrekte Weg gewesen.