von Siebenthal Erich · Nationalrat · 2009-03-17
von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-17
Wortprotokoll
Mein Thema ist der Umgang des Bundes mit Naturgefahren, also der Dienststellenbesuch der Subkommission EDI/UVEK vom 9. Juli des letzten Jahres beim Bundesamt für Umwelt (Bafu). Aufgrund einer Evaluation der PVK zum Umgang des Bundes mit Naturgefahren forderte die GPK-NR den Bundesrat im zweiten Halbjahr 2007 auf, einen Bericht über das Aufsichtskonzept im Bereich Naturgefahrenmanagement des Bundes zu [PAGE 418] verfassen. Die zuständige Subkommission behandelte die bundesrätliche Antwort vom 28. November 2007 zu Beginn des Berichtsjahres. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort u. a. darauf, ein künftiges ämterübergreifendes Aufsichtskonzept müsse auf dem strategischen Controlling beruhen, das die Nationale Plattform Naturgefahren (Planat) derzeit entwickle. Die Planat war im Jahr 2005 vom Bundesrat beauftragt worden, die "Strategie Naturgefahren Schweiz" bis 2008 umzusetzen. Bei dieser Strategie geht es u. a. darum, mit wirksamen und effizienten Mitteln zur bestmöglichen Gefahrenreduktion beizutragen. Hierfür ist ein einheitliches Controlling notwendig. Die Subkommission beschloss, anlässlich eines Dienststellenbesuches beim Bafu u. a. diese Thematik mit Vertretern des Bafu und der Planat zu diskutieren.
Das Bafu ist eine sehr junge Organisationseinheit der Bundesverwaltung. Per l. Januar 2006 beschloss der Bundesrat die Aufhebung des damaligen Buwal und des damaligen Bundesamtes für Wasser und Geologie (BWG). Wesentliche Teile des Buwal und des BWG wurden im Bafu zusammengelegt. Mit dieser Funktion wurden drei spezifische Aufträge verbunden. Als Erstes sollten Einsparungen erzielt werden. Als Zweites sollten materiell die Kompetenzen des Bundes im Bereich der Naturgefahren gestärkt werden. Dies wird auch in der Antwort des Bundesrates auf den Brief der GPK als eine der Massnahmen zur Verbesserung des Managements im Bereich der Naturgefahren erwähnt. Als Drittes sollte die Umweltpolitik ins 21. Jahrhundert geführt werden. Der Auftrag der Umweltpolitik und der Umweltbehörde ist es, den Zugang zu den natürlichen Ressourcen so zu regulieren, dass Wirtschaft und Schutz in einem verträglichen Mass zueinander stehen.
Zweck der Regulierung im Bereich der Sicherheit: Die Umweltpolitik leistet einen Beitrag zu einem optimalen Schutz des Lebens und der Güter der Menschen vor Naturgefahren sowie vor jenen Gefahren, welche die Menschen durch ihre Einwirkung auf die Umwelt selbst verursachen.
Gesundheit: Die Umweltpolitik leistet einen Beitrag dazu, die menschlichen Einwirkungen auf die Umwelt so zu steuern, dass die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Gesundheit minimiert werden.
Produktionsgrundlagen bzw. Rohstoffe: Die Umweltpolitik leistet einen Beitrag zur Erhaltung und zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Produktionsfaktoren.
Natürliche Vielfalt: Die Umweltpolitik leistet einen Beitrag zur Erhaltung bzw. Förderung der Arten sowie zur landwirtschaftlichen Vielfalt.
Der Umgang mit unseren Ressourcen ist ein sensibler Bereich; das Bafu ist sich dessen bewusst. Die Regulierung muss im Einklang mit der Wirtschaft erfolgen. Umweltmassnahmen sind auch eine Chance für die Wirtschaft; packen wir es an. Als Ganzes zog die GPK-NR eine positive Bilanz der Tätigkeit des Bafu.