Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-05
Wortprotokoll
Ich muss Ihnen leider zuerst eine Korrektur bekanntgeben. Mein Einzelantrag bezieht sich nicht auf Artikel 55a KVG. Es handelt sich vielmehr um die Verlängerung der Frist; es geht also um den Inkraftsetzungsartikel, um Ziffer II Absatz 2. Ich möchte Ihnen gerne beantragen, dass wir den Zulassungsstopp nicht nur bis Ende 2009 verlängern, sondern bis Ende 2010. Das möchte ich Ihnen jetzt ganz kurz begründen. Ich entschuldige mich für die Verwirrung, die hier allenfalls entstanden ist.
In der Zwischenzeit hat sich ja in beiden Räten die Einsicht doch durchgesetzt, dass generell der Zulassungsstopp verlängert werden muss. Wir haben mit der heutigen Regelung ja auch eine Regelung, die den Kantonen doch immerhin beträchtlichen Spielraum lässt, um eine bedarfsgerechte Planung vorzunehmen; sie müssen es nur machen. Letzte Woche und auch heute haben wir vom Präsidenten unserer Kommission gehört, dass unsere Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vier Varianten für die Zeit nach dem Zulassungsstopp prüft. Ich glaube, letzte Woche waren es noch drei, vielleicht sind es jetzt auch vier, es schwankt zwischen drei und vier Varianten. Wir haben gehört, dass sich unsere Kommission noch ein paar ganz grundsätzliche Fragen stellt und dass einige Fragen noch offen sind. Wir wissen, dass die Meinungen darüber, wie es nach dem Zulassungsstopp weitergehen soll, im Moment doch sehr, sehr weit auseinandergehen. Ich frage mich einfach, wie man bei einer solch komplexen Materie, bei der es um so zentrale Anliegen geht, bei der es auch um grosse wirtschaftliche Interessen geht, bis zum nächsten Frühling - das ist der Termin, eigentlich - eine Lösung finden sollte. Da danach nämlich noch eine Referendumsfrist gilt, müssten wir [PAGE 433] realistischerweise bis zum Frühling 2009 eine abgeschlossene Vorlage haben, die in beiden Räten angenommen worden ist; der Bundesrat müsste auch noch Verordnungen ausarbeiten, damit dann wirklich am 1. Januar 2010 gestartet werden könnte. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass ich das nicht für realistisch halte. Ich halte es auch nicht für sinnvoll.
Ich bin absolut einverstanden, dass wir jetzt mit grossem Druck arbeiten müssen, dass wir es uns wirklich nicht leisten können, irgendwann in zwei Jahren zu sagen: "Jetzt müssen wir wieder ein bisschen schauen." Ich bin aber überzeugt, dass man mit einer Übergangsfrist bis Ende 2010 noch wirklich genug Druck hat. Ich bin überzeugt, dass wir diese Frist, diese Zeit brauchen. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit drei Vorlagen zurückgestellt hat. Sie hat die Managed-Care-Vorlage, die Vorlage zur Kostenbeteiligung und die Vorlage zur Vertragsfreiheit, alle drei Vorlagen, zurückgestellt und gesagt: Wir wollen diese drei Vorlagen dann im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung für die Zeit nach Ende des Zulassungsstopps zusammenführen und dann eben eine Lösung vorlegen. Ich bin felsenfest überzeugt, dass wir das bis zum Frühjahr 2009 nicht schaffen, sondern dass wir die Zeit bis 2010 brauchen und dass damit immer noch genug Druck vorhanden ist.
Ich bin mir bewusst und achte das auch, dass unsere Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit nicht auf einer Differenz beharren will, nachdem der Nationalrat nachgegeben hat. Ich bin aber überzeugt, nachdem ich die Diskussion im Nationalrat etwas verfolgt habe, dass sich der Nationalrat auch hier noch uns anschliessen könnte, weil auch er an einer realistischen und realisierbaren Lösung interessiert sein muss. Wenn wir die Frist jetzt bis Ende 2009 festsetzen, dann befürchte ich, dass wir in einem Jahr die Diskussion hier in diesem Rat nicht über sinnvolle mögliche Lösungen führen werden, sondern darüber, ob wir den Zulassungsstopp allenfalls noch einmal verlängern müssen - was ja eigentlich für niemanden infrage kommt -, oder wir reden darüber, welches die allenfalls doch sehr unangenehmen Folgen eines Endes des Zulassungsstopps sein könnten, wenn wir keine Nachfolgeregelung haben.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, dass wir eine realistische Lösung anstreben, dass wir uns aber auch die dazu notwendige Zeit geben und dass Sie an Ihrem Beschluss festhalten.