Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-05
Wortprotokoll
Wenn Sie einverstanden sind, werde ich nur einmal sprechen und sowohl die einleitenden Bemerkungen wie auch die Bemerkungen zu den beiden nicht mehr vorhandenen Differenzen machen.
Es geht um den Zulassungsstopp. Bis anhin hat der Nationalrat es abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten, womit der Zulassungsstopp am 3. Juli 2008 ausgelaufen wäre. In der Zwischenzeit ist nun der Nationalrat mit 134 zu 37 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Es bestanden bis heute Morgen zwei Differenzen, die wir nun bereinigt haben.
Auf Seite 2 der Fahne finden Sie bei Artikel 55a den vom Nationalrat gemachten Einschub, was die Zulassung von selbstständig und unselbstständig tätigen Leistungserbringern anbelangt. Hiezu folgende Bemerkung: Anvisiert waren mit dieser Bestimmung vor allem die Gruppenpraxen in Genf, die der Kanton mangels gesetzlicher Grundlage zugelassen hat. Wir haben die Frage heute Morgen diskutiert; die Kantone haben selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, die Zulassungsbewilligung auszugestalten. Spitäler, die ambulant tätig sind, sind von dieser Erweiterung nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Assistenzärzte, weil diese in der Weiterbildung sind. Und wir haben zudem noch die Antwort erhalten, dass auch Psychologen bzw. Ernährungsberater nicht direkt betroffen sind, weil diese zum Teil gerade nicht direkt über die obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. Wir haben uns hier dem Nationalrat angeschlossen, weil wir mit diesen Erklärungen zufrieden waren.
Ich komme nachher noch zum zweiten Punkt, es geht um die Frage des Inkrafttretens.
Kurz zur Ausgangslage: Eine Mehrheit unseres Rates war immer der Auffassung, der Zulassungsstopp sei nicht ideal, sollte aber nicht ohne Nachfolgeregelung gekappt werden. Selber habe ich immer gesagt, es sei wichtig, dass der Nationalrat überhaupt auf die Vorlage eintritt und dann allenfalls auch die Frist verkürzt. Denn wenn er das nicht täte, würde der Zulassungsstopp im Juli dieses Jahres dahinfallen. Wir haben uns heute Morgen mit meinem Stichentscheid entschieden, uns dem Nationalrat anzuschliessen und die Frist auf 2009 zu verkürzen. Ich war da konsequent gegenüber meinen bisherigen Aussagen, indem ich gesagt habe, dies sei besser als der Umstand, dass der Nationalrat überhaupt nicht auf die Vorlage eintritt. Klar ist, dass auf unserer SGK damit ein grosser Druck lastet, noch in diesem Jahr in Sachen Vertragszwang und dessen teilweiser Lockerung eine mehrheitsfähige Lösung auszuarbeiten. Auf dem Tisch liegen jetzt, wie ich Ihnen vor einigen Tagen ausgeführt habe, vier Vorschläge. Sollten wir tatsächlich nichts zustande bringen, kommen wir wahrscheinlich nur vorwärts, wenn wir den Mut aufbringen, die Frage für einmal auch klipp und klar dem Stimmbürger zu stellen. Ansonsten wird diese Vorlage weiter vor sich hin dümpeln, wie das jetzt bereits seit vier Jahren der Fall ist.
Zusammengefasst: Mit dem Stichentscheid des Präsidenten schliesst sich die Kommission dem Nationalrat an. Wir hätten damit keine Differenzen mehr, und die Verlängerung des Zulassungsstopps würde nur bis zum 31. Dezember 2009 geführt und nicht wie gemäss unserem ersten Entscheid bis zum 31. Dezember 2010. Dies die Begründung für den heute Morgen gefassten Entscheid und Antrag der SGK.