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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-06-05

Wortprotokoll

Wenn der Vorstoss von Herrn Imoberdorf so lauten würde, wie Herr Ständerat Leuenberger es jetzt gesagt hat, würden wir ihn natürlich auch mit Enthusiasmus unterstützen. Aber das steht eben nicht in der Motion. Wenn es darum gehen würde, sämtliche Massnahmen zu nutzen, um die Verkehrssicherheit massiv zu erhöhen, dann wären wir doch niemals gegen diese Motion, ganz im Gegenteil. Ich verstehe die Sorge von Herrn Imoberdorf, ich teile die Sorge, die auch in einer Petition, wie Sie gesagt haben, zum Ausdruck gebracht wurde. Wir versuchen seit längerer Zeit alles Erdenkliche, um die Verkehrssicherheit, speziell am Simplon, zu verbessern. Aber die Motion hat zum Inhalt, dass wir die gesetzlichen Bestimmungen ändern sollen, und wir sind eben der Meinung, wir können da weder ein Gesetz noch eine Verordnung ändern oder zusätzlich erlassen; die Motion bringt da nichts.

Was wir machen müssen, sind andere Dinge. Erstens müssen wir die Infrastruktur verändern. Hierzu steht eine Notbremsstrecke im Vordergrund. Sie kennen vielleicht eine solche Notbremsstrecke: Wenn Sie durch den Kanton Waadt fahren und dann Richtung Vevey runterfahren, gibt es da so ein Kiesbett, und wenn ein Lastwagen nicht mehr bremsen kann, kann er auf dieses Kiesbett ausweichen, ohne dass es zu einem Unfall kommt. Wir möchten das am Simplon prüfen. Zwischen Termen und Ried-Brig könnte eine solche Notbremsstrecke eingebaut werden, was etwa 1 bis 2 Millionen Franken kosten würde. Zusammen mit unserer Filiale, die wir ja jetzt in Thun haben, untersuchen wir das und würden es dann auch tatsächlich machen.

Herr Leuenberger ist schockiert ob dem Resultat der Kontrolltätigkeit der Polizei - bin ich auch, sind wir auch! Wir haben es heute gelesen: 36 000 Verstösse bei 150 000 Kontrollen. Auch diese Kontrollen bauen wir aus. Wir schliessen mit den Kantonen Vereinbarungen über diese Schwerverkehrskontrollen ab, wir bezahlen unseren Teil, damit solche Schwerverkehrskontrollen durchgeführt werden können. Möchte der Kanton Wallis die aktuell bestehende Leistungsvereinbarung anpassen, sind wir noch so gerne dazu bereit. Wir wissen natürlich auch, dass es da gewisse Grenzen gibt. Sie können zum Beispiel diese Kontrollen nicht mitten in der Abfahrt machen, sonst sind sie eine zusätzliche Gefahr, sondern - wenn schon - nur oben auf dem Berg. Dort sind aber die Lastwagen immer noch in Ordnung. Diese Unfälle sind alle wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeuges geschehen: Lastwagenführer, die auf der ganzen Strecke auf der Bremse waren, sodass, als es darauf ankam, die Bremse heissgelaufen war und nicht mehr gewirkt hat.

Ein weiterer Punkt ist die Gefahrgutproblematik. Wir beteiligen uns mit der Europäischen Union an Arbeiten über die Gefahrgutkategorien, welche einzelnen Strecken zuzuordnen sind; das wäre auch noch eine Möglichkeit. Dann bringe ich noch ein Ceterum censeo, nämlich: Die sicherste Lösung ist die Verlagerung auf die Schiene.

Ich weiss also jetzt nicht, ob Sie einfach, weil Sie dem Votum von Herrn Ständerat Leuenberger folgen, diesen Vorstoss annehmen wollen. Wenn Sie das aber tun, würde ich das höchstens als Alarmschrei, es sei alles Erdenkliche zu machen, verstehen können. Indem Sie diesem umfangreichen Strassenverkehrsrecht, das heute schon 922 Seiten umfasst und das ich mehrere Male straffen wollte, noch ein paar gesetzliche Bestimmungen hinzufügen, retten Sie überhaupt nichts.

Wenn ich den Wortlaut der Motion lese, muss ich Ihnen empfehlen, sie abzulehnen.