Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-05
Wortprotokoll
Entschuldigen Sie, aber es geht immerhin um 200 Millionen Franken, und bevor Sie ein gutes Stück Fleisch essen können, müssen wir noch um die 200 Millionen feilschen.
Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e des Entwurfs für den Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur sieht einen Betrag von 50 Millionen Franken für Ausgleichsmassnahmen im Regionalverkehr vor. Nach der Einschätzung einiger Stimmen, zum Beispiel der Kantone, müsste dieser Betrag - die Forderung liegt auf dem Tisch - verzehnfacht werden; es wurden also 500 Millionen Franken gefordert. Grundsätzlich aber - das hat die Diskussion heute auch gezeigt - sind die Mittel zugunsten von ZEB beschränkt. Wir werden es dann eines Tages wirklich noch zu spüren bekommen. Die Mittel im FinöV-Fonds sind für den Ausbau des Fern- und Güterverkehrs vorgesehen; das ist eigentlich nach meiner Meinung der entscheidende Punkt. Es ist an und für sich kein Ausbau des Regionalverkehrs vorgesehen, es ist also keine Regionalverkehrsvorlage, die wir vor uns haben. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e sieht vor, dass in ausserordentlichen Fällen Ausgleichsmassnahmen im Regionalverkehr möglich sind; dies allerdings nur dort, wo die Einführung von ZEB zu deutlichen Verschlechterungen, zum Beispiel zu einem - so sagt man dem, glaube ich, in der Fachsprache - Anschlussbruch, führt.
Man kann theoretisch die Fahrpläne des Fern- und des Regionalverkehrs auf zwei Arten gegenseitig abstimmen. Man kann zuerst den Regionalverkehr in den Regionen planen und dann versuchen, über diese regionalen Fahrpläne ein Fernverkehrskonzept zu legen. Dies wird aber nicht gelingen, denn wenn die Anschlüsse am einen Ende passen, sind die Anschlüsse am anderen Ende zu früh oder zu spät. Daher haben sich das BAV und die SBB entschieden, mit ZEB zuerst den Fernverkehr als Rückgrat des Schienenverkehrs festzulegen. Erst anschliessend können dann die Kantone und Transportunternehmen diese langerwartete Grundlage dazu verwenden, den Regionalverkehr darauf abzustimmen. Das heisst, für das Jahr 2030 werden mit ZEB die Anschlüsse des Fernverkehrs untereinander optimiert.
Die Regionalverkehrsanschlüsse wurden mit ZEB nicht an den Fernverkehr angepasst und nicht auf kurze Umsteigezeiten optimiert. Dies wird jetzt und in den nächsten Jahren in regionalen Angebotsgruppen gemacht. SBB und Kantone sind hier gefordert. Bei ZEB wurde auf die Qualität des heutigen Regionalverkehrs abgestellt - Häufigkeit der Bedienung der Strecken, mit z. B. Stunden- oder Halbstundentakt -, es wurden aber keine neuen Fahrpläne für den Regionalverkehr erstellt. Es ist folglich nicht überraschend, wenn der heutige Regionalverkehr noch nicht in allen Fällen auf den zukünftigen Fernverkehr passt.
Bevor die Kantone und die Transportunternehmen nicht Vorstellungen über den künftigen Regionalverkehr entwickelt haben, sind keine Aussagen über die künftige Anschlussqualität zwischen Fernverkehr und Regionalverkehr möglich. Sollten sich bei diesen Arbeiten Verschlechterungen der Anschlussbeziehungen abzeichnen, sind diese Probleme in den meisten Fällen mit betrieblichen Massnahmen - [PAGE 457] Fahrplananpassungen - lösbar. Für diesen Rest hat der Bundesrat 50 Millionen Franken vorgesehen; die Kommissionsminderheit unterstützt diesen Antrag. Dieser Betrag wurde anhand von Arbeiten evaluiert, und bei den konzessionierten Transportunternehmen wurden die Fahrplanmöglichkeiten unter Zugrundelegung des ZEB-Angebots untersucht. Dabei wurden allenfalls erforderliche zusätzliche Infrastrukturen und die dafür notwendigen Investitionen ausgewiesen.
Aufgrund dessen, was man bis jetzt kennt, und aufgrund der Arbeiten, die man bis heute gemacht hat, hat man pragmatisch diese 50 Millionen Franken vorgesehen. Frau Diener hat gesagt, das Geld fehle dann anderswo, wenn wir hier wieder um 200 Millionen Franken aufstocken. Wir sollten hier dem Bundesrat folgen und mit dem Geld, das zur Verfügung steht - 50 Millionen Franken -, zufrieden sein.