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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-06-10

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-10

Wortprotokoll

Die Diskussion dreht sich jetzt - Sie haben das von Kollege Berset gehört - um die Frage, ob ein Abschlag zum Zeitpunkt der Ausübung gerechtfertigt sei. Kollege Berset, Sie haben ausgeführt, dass Mitarbeiter zwar Risiken auf sich nehmen, dass das aber anderswo auch so sei. Deshalb sei nach Ihrer Ansicht eine Steuererleichterung nicht adäquat. Ich habe da eine andere Meinung und teile die Sicht der Mehrheit.

Aus der Sicht des Mitarbeiters betrachtet, erhält er einen Teil seines Lohnes statt in bar in Form von Mitarbeiteroptionen. Damit trägt er indirekt das Risiko, dass der Wert der Aktie unter den Ausübungspreis der Option fallen kann und er nicht in den Genuss des betreffenden Lohnbestandteils kommt. Dies trifft namentlich für Mitarbeiter von Start-ups zu, bei denen Optionen als Anreiz eingesetzt werden, weil das Unternehmen noch keinen marktgerechten Lohn bezahlen kann. Aus Sicht der Betroffenen ist die Zuteilung einer gesperrten Option deshalb risikobehaftet. Das haben Sie ja auch bekräftigt, Herr Berset. Der Mitarbeiter wird eine Entschädigung in Form von gesperrten Aktien und Optionen aber nur akzeptieren, wenn er für sein finanzielles Risiko entschädigt wird. Dem soll mit dem steuerlichen Einschlag Rechnung getragen werden. Mit der Überlegung, dass ein Teil des bei der Ausübung erzielten Gewinns ein steuerfreier Kapitalgewinn sein kann, lässt sich ein Abschlag auf dem erzielten Vorteil zudem auch steuersystematisch rechtfertigen. Es sind unter anderem insbesondere auch standortpolitische Überlegungen - das hat Ihnen Kollege David dargelegt -, die eine Freistellung von 50 Prozent rechtfertigen, zumal sich nach dem Bericht, den wir von der Verwaltung erhalten haben, mit einer Freistellung von 50 Prozent kein Verlust an Steuersubstrat einstellen wird. Mit der Freistellung von 50 Prozent soll der speziellen Situation von neugegründeten Unternehmen Rechnung getragen werden.

Allfällige Rechtsungleichheiten, die im Zusammenhang mit der standardisierten Bewertung entstehen könnten, würden mit der Gewährung einer Freistellung zu 50 Prozent geglättet.

Im Übrigen hat Ihnen Kollege David eben sehr treffend dargelegt, was der Bericht aufzeigt, welches die finanziellen Konsequenzen für den Staat sind und vor allem, dass daraus keine finanziellen Einbussen für den Bund resultieren. Von Steuergeschenken an die Reichen oder neuen Privilegien, wie im Nationalrat ausgeführt worden ist, kann keine Rede sein. Ich bin deshalb auch sehr dankbar für diesen Bericht, der ja Licht ins Dunkel bringt. In diesem Sinn bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.