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Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-10

Wortprotokoll

2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Bedarfsabhängige Zulassung)

2. Loi fédérale sur l'assurance-maladie (Admission selon le besoin)

[VS]

Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Gemäss Artikel 77 des Parlamentsgesetzes wird die Dringlichkeitsklausel von der Gesamtabstimmung ausgenommen. Über die Dringlichkeitsklausel wird erst nach erfolgter Differenzbereinigung beschlossen. Die Dringlichkeitserklärung von Bundesgesetzen bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes Rates. Der Ratspräsident stimmt mit.

[VS]

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Dringlichkeitsklausel ... 44 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

[VS]

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise