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Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-19

Wortprotokoll

In der Herbstsession 2005 reichten fünf Parlamentarierinnen aus verschiedenen Fraktionen fünf parlamentarische Initiativen ein. Das Ziel bzw. die Stossrichtung war bei allen dieselbe. Die fünf parlamentarischen Initiativen bezweckten eine Verbesserung des Angebotes an Tagesstrukturen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Hierzu sei - so die übereinstimmende Forderung der fünf Initiativen - Artikel 62 der Bundesverfassung um eine Bestimmung zu ergänzen, die dem Bund die Kompetenz gibt, im Bereich des familien- und schulergänzenden Angebotes tätig zu werden.

Gegenwärtig gilt auf diesem Gebiet grundsätzlich die kantonale Kompetenz. Gemäss dem Anliegen der Initiativen soll daran nichts geändert werden. Dem Bund soll lediglich eine subsidiäre Zuständigkeit zur Unterstützung der Bemühungen der Kantone und Gemeinden zur Schaffung von familien- und schulergänzenden Tagesstrukturangeboten zuerkannt werden. Damit sollen die bestehenden Betreuungsdefizite aufgefangen werden, und zudem soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden, die nach wie vor, besonders für erwerbstätige Frauen, nur teilweise gegeben ist.

Ein Grundanliegen der Initiativen stellt zugleich die Chancengerechtigkeit dar, zeigt sich doch in zunehmendem Mass die zentrale sozial- und bildungspolitische Bedeutung, welche der ausserschulischen Betreuung zum Beispiel auf der Ebene Aufgabenhilfe, aber auch bei gewissen Angeboten der Frühförderung zukommt. Gemeinsam ist allen Initiativen, dass sie ein bedarfsgerecht ausgestaltetes Angebot anstreben, wodurch Unterschiede zwischen Regionen bzw. zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sowohl entsprechend der jeweils feststellbaren Nachfrage nach Betreuungsplätzen als auch mit Blick auf die nachgefragte Art der Angebote explizit ermöglicht werden.

Die fünf Initiativen wurden der WBK zugewiesen, weil dem Anliegen der Initiantinnen, die entsprechende Regelung im Bereich der Verfassungsartikel zur Bildung und nicht etwa im Bereich jener zur Sozialpolitik einzuordnen, primäres Gewicht beigemessen wurde. Die WBK-NR hat die Initiativen am 24. Februar 2006 vorgeprüft und ihnen mit 20 zu 5 Stimmen Folge gegeben. Die Kommission des Ständerates hat am 26. Juni 2006 den fünf Initiativen mit 10 zu 0 Stimmen [PAGE 520] ebenfalls Folge gegeben und damit die WBK des Nationalrates beauftragt, zuhanden des Rates eine Vorlage auszuarbeiten.

Für die Mehrheit beider Kommissionen erwies sich der Handlungsbedarf im Bereich des Angebots von ausserschulischen Tagesstrukturen als unbestritten. Daraufhin bildete die WBK des Nationalrates eine Subkommission, welcher ich als Präsidentin vorstand. Die Subkommission arbeitete eng mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zusammen. Sie tagte zwischen dem Frühjahr 2007 und dem Frühjahr 2008 sechsmal und führte verschiedene Anhörungen durch, studierte Literatur und führte Erhebungen bei den Kantonen durch. Gemäss ihrem Mandat widmete sich die Subkommission sowohl der Erhebung des Ist-Zustandes als auch der konkreten Ausarbeitung einer Verfassungsbestimmung bzw. der Frage, ob und an welcher Stelle eine entsprechende Bundeskompetenz in der Verfassung festzuschreiben ist.

Zwischen der Einreichung der Initiativen und dem Entscheid der Kommission, deren Abschreibung zu beantragen, hat eine bedeutende Entwicklung auf der Ebene der Kantone stattgefunden. So schreibt die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos) ein Grundangebot ab dem vierten Lebensjahr vor. Die Subkommission hat in umfassenden Anhörungen Meinungen und Fakten zusammengetragen und dabei festgestellt, dass so viele Systeme vorhanden sind, wie es Kantone gibt. Es war unmöglich, vergleichbare Daten aus den Kantonen zu erhalten, um aus diesen Schlüsse über den reellen Bedarf und die effektiv vorhandenen Angebote zu ziehen. Parallel zu den Arbeiten in der Subkommission wurde in den Kantonen das Harmos-Konkordat verabschiedet, dessen Grundsatz im Bereich der Tagesstrukturen die Anliegen der Initiantinnen zu einem grossen Teil abdeckt.

Die Kommission verzichtet deshalb darauf, den Weg über die Verfassungsänderung weiter zu beschreiten. Hingegen leitete sie zwei Massnahmen ein, weil der Bedarf an Betreuungsplätzen für die Mehrheit der Kommission unbestritten war. Der Vorschulbereich, also das Alter von null bis vier Jahren, wird ja durch Harmos nicht geregelt, und das war das Problem. Für diesen Bereich hat die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen einem Antrag zugestimmt, wonach die Kommission die SODK einlädt, die Ausarbeitung eines Konkordates betreffend Tagesstrukturen für Kinder im Vorschulalter sowie die Modalitäten der Umsetzung eines solchen Übereinkommens zu prüfen. Die SODK führt dazu momentan eine Vernehmlassung in den Kantonen durch.

Um mittelfristig die Schaffung weiterer Betreuungsplätze zu unterstützen und zu sichern, reichte die Kommission ausserdem eine Motion ein, die den Bundesrat damit beauftragt, die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, das bis Ende Januar 2011 befristet ist, zu verlängern und einen Finanzierungsbeschluss für die folgenden vier Jahre vorzulegen. Für die Kantone und Gemeinden ist die Garantie der Weiterführung dieser Finanzhilfen und damit die Zuverlässigkeit des Bundes von zentraler Bedeutung. Diese Kommissionsmotion wurde in der WBK-NR mit 14 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt. Beide Massnahmen unterstützen aus der Sicht der Kommission die Umsetzung des Kernanliegens der parlamentarischen Initiativen. Sie erlauben die Zielerreichung, ohne die laufende Entwicklung durch eine Volksabstimmung zu belasten. Eine Minderheit bekämpft die Kommissionsmotion. Herr Füglistaller wird, wenn ich richtig informiert bin, diese Position dann noch begründen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die Kommissionsmotion zu unterstützen. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt eine Abschreibung der parlamentarischen Initiativen und parallel dazu die Annahme der Kommissionsmotion. Allen, die bei dieser Arbeit mitgewirkt haben, möchte ich an dieser Stelle herzlich danken.