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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2009-03-19

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-19

Wortprotokoll

Meine Motion will eine Vereinheitlichung des Bedarfsabklärungsinstrumentes für KVG-Leistungen und jenes für Hilflosenentschädigungen gemäss AHV und IV. Ziel ist eine Vereinfachung der Administration, insbesondere für Pflegeinstitutionen wie Spitex und Pflegeheime.

Heute ist es so, dass aufgrund der unterschiedlichen Regelung im KVG und im AHVG und IVG die Pflegeinstitutionen den Pflegebedarf mit unterschiedlichen Formularen zweimal abklären lassen und erfassen müssen. Diese doppelte Abklärung des gleichen Sachverhaltes ist administrativ aufwendig und belastet auch die Patientinnen und Patienten [PAGE 527] unnötig. Die Koordination der beiden Abklärungsinstrumente wäre daher sachlich richtig und würde die Administration deutlich vereinfachen.

Seit der Einreichung der Motion im Dezember 2004 ist einiges gegangen. Wir haben im letzten Sommer die neue Pflegefinanzierung verabschiedet. Bei der Beratung der Pflegefinanzierungsvorlage wurde verschiedentlich die Frage der Koordination von KVG-Leistungen und Hilflosenentschädigung gemäss AHVG und IVG diskutiert. Es wurde allerdings darauf verzichtet, mit der KVG-Revision auch die Koordination mit der Hilflosenentschädigung zu regeln. Stattdessen hat der Nationalrat mit 121 zu 59 Stimmen gegen den Willen des Bundesrates die Motion 08.3236, "Leistungen der Hilflosenentschädigung. Koordination", angenommen. Mit dieser Motion wurde der Bundesrat beauftragt, die Leistungen der Hilflosenentschädigung gemäss AHVG mit den Leistungen der Pflegefinanzierung gemäss KVG zu koordinieren und dem Parlament bis Ende 2009 eine Vorlage zu unterbreiten.

Eine Koordination umfasst verschiedene Aspekte, insbesondere auch die Frage der Bedarfsabklärung, die ja primär eine administrative Massnahme wäre.

ie Argumentation in der Antwort des Bundesrates vom 23. Februar 2005 ist teilweise überholt und daher nicht mehr stichhaltig. Er schreibt beispielsweise, dass die Bedarfsabklärung der Krankenversicherung nicht einheitlich, sondern aufgrund verschiedener Systeme erfolge. Mit der neuen Pflegefinanzierung wurde ein einheitliches Bedarfsabklärungsinstrument vorgeschrieben.

Formaljuristisch mag es stimmen, dass, wie der Bundesrat weiter schreibt, aufgrund der unterschiedlichen Art und Zweckbestimmung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung und der Hilflosenentschädigung der AHV/IV keine wesentliche Vereinheitlichung der Grundlagen zur Abklärung der unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen vorgenommen werden könne. Formaljuristisch ist das richtig. Aber faktisch werden die Leistungen der verschiedenen Sozialversicherungen von den betroffenen Menschen und Organisationen als ein Ganzes wahrgenommen. Sie werden nicht nach Sachleistungen oder Geldleistungen unterschieden. Dieser gesamtheitlichen Betrachtung der Menschen und der Institutionen ist Rechnung zu tragen.

Bereits bei der Debatte über die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes vor gut sechzehn Jahren wurde der Bundesrat aufgefordert, die Leistungen der Hilflosenentschädigung mit denjenigen gemäss KVG zu koordinieren. Standhaft weigerte sich der Bundesrat bisher, dies zu tun.

Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen, wie Sie bereits die erwähnte Motion im Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung mit 121 zu 59 Stimmen angenommen haben.