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Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte kurz auf die zwei Fragen eingehen, die mir Herr Inderkum gestellt hat. Wie gesagt wurde, hat der Bundesrat beschlossen, 1 Prozent Teuerungsausgleich auszurichten. Das kostet 30,4 oder 31,4 Millionen Franken, ich habe das nicht detailliert im Kopf. Das sollte reichen. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass das Kaderlohnopfer hier nicht eingeschlossen ist. Ich habe auch festgestellt, dass es die Personalverbände nicht verstanden hätten, wenn wir den ganzen budgetierten Betrag noch geteilt hätten und einen Teil nur dem Kader hätten zukommen lassen. Das ist der Grund dafür, dass wir das Kaderlohnopfer über mögliche Kreditreste "herausschinden" müssen. Wir stellen fest, dass die Kostensteuerung im Personalbereich eigentlich besser funktioniert als früher die Kopfsteuerung, weil alle versuchen, so durchzukommen, dass sie am Schluss nicht irgendwo Kreditüberschreitungen haben oder gar Nachtragskredite verlangen müssen. Eine Rolle spielt auch der Respekt vor dem Parlament. Die Finanzkommissionen haben uns immer wieder bedeutet, dass sie natürlich eisenhart bleiben würden, falls wir hier mehr Kredite möchten. Das hat zur Folge, dass wir dieses Jahr möglicherweise etwas Kreditreste haben werden. Wir wissen heute schon, dass es nächstes Jahr weniger sein wird, weil wir zum Beispiel im Zollbereich etwas aufstocken, und zwar bei bestehenden Funktionen, Grenzwachtkorps usw.

Deshalb wird es nicht ganz einfach sein, den Verzicht auf dieses Kaderlohnopfer in den Personalkosten unterzubringen. Aber wir werden selbstverständlich alles daransetzen, das zu tun. Sollten wir gegen Ende Jahr sehen, dass es nicht geht, dann müssten Instrumente wie Einstellungsstopp oder ähnliche zum Tragen kommen.

Die Finanzkommission des Nationalrates hat uns auch klar bedeutet, dass sie nie einen Antrag akzeptieren würde, z. B. mehr als die 31,4 Millionen Franken an das Personal auszuzahlen, falls wir mit den Verbänden eine andere Vereinbarung getroffen hätten.

Ich kann Ihre Frage so beantworten: Es reicht.

Die zweite Frage betreffend die berühmten Geräte für die LSVA werden wir morgen im Detail diskutieren, deshalb kann ich es kurz machen. Es geht einfach darum, ob der Bund diese Geräte den Lastwagenhaltern verkaufen soll - der Bund hat das Entwicklungs- und Produktionsrisiko voll übernommen - oder ob man sie, wie das Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen will und wie auch der Nationalrat in der letzten Session beschlossen hat, unter gewissen Bedingungen (Einbau bezahlen usw.) gratis abgeben sollte.

Ihre Kommission wird Ihnen morgen beantragen, die Geräte gratis abzugeben, aber den Einbau den Lastwagenhaltern zu überlassen und das Ganze sozusagen als Einführungsrabatt auf zwei Jahre zu begrenzen. Das ist nicht die Lieblingslösung des Bundesrates, aber er wird sich wohl fügen müssen, so wie ich, es sei denn, nach den Wahlen hätte sich alles geändert. So ganz sicher bin ich da nicht. Das würde bedeuten, dass es für den Bund etwas schlechter wäre, aber sicher ist es eine Lösung, an der der Bund nicht zugrunde gehen wird. Wir sollten hier eine Differenz gar nicht erst entstehen lassen. Sie sehen im Budget auf Seite 482 unter der Position 620.5350.003 bei den Einnahmen 50 Millionen Franken, welche die nationalrätliche Kommission zu streichen beantragt. Wir können heute schon sagen: Welchen Entscheid Sie auch immer fällen werden, diese Einnahme wird ohnehin nicht kommen, so dass ich hier etwas Ungewöhnliches mache. Ich beantrage Ihnen, diese 50 Millionen Franken spontan zu streichen. Sie sind gegenstandslos, wie immer Sie entscheiden. Damit würde eine Differenz gar nicht erst entstehen, was die Arbeit nachher ein bisschen erleichtern würde.

In diesem Sinne beantrage ich, diese 50 Millionen Franken zu streichen.