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Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-19

Wortprotokoll

Meine parlamentarische Initiative verlangt eine nationale Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen mit einem Freibetrag von einer Million Franken. Dieser hohe Freibetrag unterscheidet den aktuellen Entwurf grundsätzlich von allen bisherigen Vorschlägen. Es sollen explizit nur die ganz grossen Vermögen berücksichtigt werden; der Mittelstand soll nicht betroffen sein. Dies ist auch der Unterschied zu allen ehemaligen kantonalen Erbschaftssteuern. Mit diesen wurden nämlich grösstenteils Erbschaften bereits ab wenigen Zehntausend Franken besteuert. Das ist nicht meine Absicht.

Der Mittelstand - ich betone es extra - soll nicht betroffen sein. Es ist nämlich sinnvoll, dass Vermögen längerfristig angelegt wird, und es ist sinnvoll, dass Familienvermögen speziell behandelt wird. Mit einem Freibetrag von einer Million Franken pro Vermögensfall - nicht pro Erbfall - werden somit 97 Prozent der Bevölkerung weiterhin keine Erbschaftssteuern entrichten. Das heisst auch, dass alle normalen Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer nicht tangiert sind. Hingegen würden die reichsten 3 Prozent der Erben erfasst. Diese und nur diese Vermögen sind damit gemeint.

Wenn also betont wird, dass der Mittelstand von einer solchen Erbschaftssteuer explizit nicht betroffen ist, dann kann man sogar noch einen Schritt weiter gehen und sagen, dass durch die zusätzlichen Einnahmen durch diese Erbschaftssteuer der Mittelstand entlastet werden kann, zum Beispiel - ich rede jetzt in die Richtung meiner bürgerlichen Kolleginnen und Kollegen - bei der Vermögenssteuer. Die Frage, die hier also zur Disposition steht, ist: Wer soll Steuern bezahlen? Sind es die Allerreichsten, oder ist es der Mittelstand? Die Volksabstimmung im Kanton Zürich über die Pauschalbesteuerung hat gezeigt: Für die Bevölkerung ist es immer weniger akzeptabel, steuerlich belastet zu werden, während Superreiche ihr Vermögen am Fiskus vorbeischleusen. Vor diesem Hintergrund scheint mir eine gesellschaftspolitische Diskussion angebracht: Wohlstand verpflichtet!

Hier sind wir beim wesentlichen Punkt meines Anliegens. Wir haben heute eine ungleiche Verteilung der Vermögen und stossen damit an gesellschaftliche Grenzen. Die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung besitzen 70 Prozent der Vermögen. Oder anders gesagt: Die drei reichsten Zürcher besitzen so viel wie 56 Prozent der Zürcher Bevölkerung. Zudem wuchs das Vermögen des reichsten Prozents der Bevölkerung in den letzten zehn Jahren um 70 Prozent, während das Durchschnittsvermögen von 29 000 Franken auf 35 000 Franken zugenommen hat und die Reallohnentwicklung seit den Neunzigerjahren sogar stagniert.

Damit ich klar bin: Es ist volkswirtschaftlich und gesellschaftlich wünschbar, dass die Leute Wohlstand finden. Es ist aber problematisch, wenn sich der Reichtum immer stärker konzentriert und die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht. Diese Konzentration ist problematisch, und sie ist besonders problematisch, wenn die Allerreichsten zusätzlich von ihren gesellschaftlichen Pflichten befreit werden, und sie ist dann besonders problematisch, wenn es sich um gigantische Vermögen handelt, die ohne Leistung vererbt werden. Dies verzerrt die Voraussetzungen für individuellen finanziellen und gesellschaftlichen Erfolg auf ungerechtfertigte Weise. Leistung soll sich lohnen. Dies ist ein oder praktisch das Uranliegen einer sozialen Marktwirtschaft.

Wenn wir über die Konzentration des Reichtums und dessen Vererbung diskutieren, dann müssen wir auch über die Altersstruktur der Erben diskutieren. Zwei Drittel der jährlich rund 30 Milliarden Franken, die vererbt werden, gehen an über Fünfzigjährige, und ein Drittel geht sogar an Rentnerinnen und Rentner. Die Vermögensvererbung konzentriert sich [PAGE 553] also ganz stark auf die Rentnergeneration, und vor diesem Hintergrund hat zum Beispiel der IWF den alternden Gesellschaften, wie die Schweiz eine ist, empfohlen, ihre Erwerbsbevölkerung durch höhere Erbschaftssteuern zu entlasten.

Der Vorschlag einer nationalen Erbschaftssteuer für Multimillionäre, wie er hier vorliegt, ist darum auch nicht im Hinblick auf mehr Einnahmen oder auf die Finanzierung einer bestimmten Aufgabe konzipiert, sondern vielmehr - und damit komme ich zum Schluss - im Hinblick auf eine verbesserte Steuergerechtigkeit. Es erstaunt darum auch nicht, dass dieser Vorschlag, wie er hier mit diesem hohen Freibetrag von einer Million Franken pro Vermögensfall vorliegt, bei einer repräsentativen Umfrage auf eine Zustimmung von 70 Prozent stösst. Ich hoffe, dass wir hier ähnlich repräsentativ zusammengesetzt sind.