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Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Sie haben sehr eingehend über die ganze Vorlage diskutiert, über das Konzept des Bundesrates, über das Konzept unserer WAK. Der Berichterstatter aus unserer Kommission, Herr David, hat Ihnen mit Überzeugung die ganzen Überlegungen dargelegt. Auch Herr Plattner hat sehr gut erklärt, wie das Konzept zustande gekommen ist. Wir sind nämlich in unserer Kommission davon überzeugt, dass etwas geschehen muss. Wir anerkennen die Schwierigkeiten, die dem Schweizer Finanzplatz wegen der Umsatzabgabe erwachsen.

Aber uns beschäftigte einerseits der grosse Ausfall und andererseits, dass das Ganze im Dringlichkeitsverfahren passieren sollte. Deshalb haben wir uns sehr eingehend mit der Sache befasst und sind dann zu dem Antrag gekommen, den wir Ihnen nun unterbreiten. Wir können Ihnen sagen: Dieser Antrag ist nicht eine Nacht- und Nebelaktion. Klar war eine Nacht dazwischen, in der sich die Steuerverwaltung und der Bundesrat mit dieser Sache eingehend befassen mussten, uns die Konsequenzen aufzeigen mussten, aber gleichzeitig haben sie uns am Tag darauf erklärt: Wir - der Bundesrat, mindestens der Finanzminister - können dahinterstehen. Inzwischen haben wir gestern mit einem gewissen Schrecken erfahren, dass der Bundesrat oder Bundesrat Villiger das Steuerpaket zurückziehen will. Sie sagen dann mit Recht in diesem Punkt, wir können nicht derart grosse Ausfälle verkraften, wenn wir die anderen Zahlen sehen.

Wir schlagen Ihnen vor, dass nur die ausländischen institutionellen Anleger sowie die schweizerischen Anlagefonds von der Umsatzabgabe befreit werden. Die inländischen institutionellen Anleger, d. h. die öffentliche Hand, die Lebensversicherer, die Sozialversicherung und die Vorsorgebereiche, sollen dagegen neu im Gesetz als Effektenhändler bezeichnet werden. Das heisst, dass sie damit obligatorisch die Umsatzabgabe entrichten werden. In der Kommission haben wir diesem Konzept einstimmig zugestimmt. Das Konzept will in angemessener Weise den Gefahren des Finanzplatzes Schweiz begegnen, ohne derart grosse Steuerausfälle zu produzieren. Hier muss ich sagen, dass diejenigen Personen, die nun der Meinung sind, wir sollen das ursprüngliche Konzept des Bundesrates übernehmen, die Verantwortung übernehmen müssen, wenn wir überhaupt keinen Bundesbeschluss erreichen. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass sie den Finanzplatz schädigen, indem wir das Dringlichkeitsverfahren so nicht durchbringen. Das garantiere ich Ihnen. Sie haben Schwierigkeiten, wenn sie diesem vernünftigen Konzept der WAK nicht zustimmen können. Dann haben sie überhaupt nichts.

Deshalb konnte ich feststellen, dass die Reaktion auf das Konzept der WAK in den Medien gut aufgenommen wurde, mit Ausnahme eines Artikels in der "Neuen Zürcher Zeitung"; aber gemäss anderen Artikeln in der gleichen Zeitung ist das, was wir gemacht haben, gar nicht so schlecht.

Und noch eines: Was wir hier gemacht haben, das können wir im ordentlichen Verfahren nötigenfalls korrigieren, wir können es verbessern, wir können es ohne weiteres auch in den Details ändern. Wenn Sie aber jetzt alles beerdigen, indem Sie dem ursprünglichen Konzept des Bundesrates oder sogar dem Antrag der Minderheit Leuenberger auf Nichteintreten zustimmen, dann haben Sie nichts. Der Finanzplatz Schweiz ist darauf angewiesen. Es wurde eingehend dargelegt, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Ich bitte Sie daher, dem Konzept der Kommission - ich möchte nochmals betonen, dass sie das ohne Gegenstimme beschlossen hat - zuzustimmen.[PAGE 774]