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Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-19

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der fast einstimmigen SVP-Fraktion, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Wir kennen natürlich die Interessen an einer sorgsamen Verwendung der Energie im Gebäudebereich, und wir sind der Meinung, dass die Baubranche und viele Gebäudeeigentümer seit ein paar Jahren auf dem richtigen Weg sind. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass Gebäudeeigentümer animiert werden sollten, bei Erneuerungen möglichst energiebewusst zu bauen, und dass sie dafür in geschickter Weise unterstützt werden sollten. Aber wir sehen einen anderen Weg als in diesem Entwurf vorgesehen. Dies hat auch eine grosse Mehrheit der Kantone so gesehen. Sie haben nämlich bei der Vernehmlassung im Herbst 2008 klar eine Finanzierung solcher Massnahmen mittels Teilzweckbindung abgelehnt. Stattdessen schlugen sie eine Finanzierung über das ordentliche Bundesbudget vor.

Wir sehen Anreizsysteme für energetisch wirksame Investitionen im Gebäudebereich in erster Linie durch steuerliche Massnahmen. Die Investitionen sollen zum Beispiel über mehrere Jahre steuerlich wirksam abgezogen werden können. Ausserdem haben wir im Aktionsplan Energieeffizienz entsprechende Aktivitäten am Laufen.

Es muss stark bezweifelt werden, dass durch einen Beitrag von 10 oder 15 Prozent an die Renovationskosten eine Erneuerung initiiert werden kann. Wenn ein Gebäudeeigentümer das Geld für Renovationen nicht hat, investiert er nicht. Da hilft auch ein Staatsbeitrag in dieser Höhe und in dieser Art nicht. Wenn er aber das Geld hat und investitionswillig ist, wird er so oder so bauen, so oder so umbauen und dann als angenehmen Nebeneffekt noch die Subventionen mitnehmen - also ein klassischer Fall von Mitnahmeeffekt. Energetische Optimierungen gehören bei allen Neubauten und bei vielen Renovationen zum Standard. Bei den Neubauten ist sogar der Minergie-Standard weitgehend selbstverständlich.

Das CO2-Gesetz mit seinen Lenkungsabgaben auf Brennstoffen ist seit dem 1. Mai 2000 in Kraft. Bei der Beratung jenes Gesetzes ging man gemäss Protokollen unmissverständlich davon aus, dass die zusätzlichen Kosten, die für Brennstoffe bezahlt werden müssen, gleichmässig an alle natürlichen Personen verteilt werden. Genau in diesem Sinn ist Artikel 10 des CO2-Gesetzes auch formuliert. Es ging also zweifelsfrei darum, eine Haushaltneutralität für alle natürlichen Personen zu schaffen. Als Beispiel für die Verteilung wurde die obligatorische Krankenversicherung genannt. Mittlerweile hat man in gewissen Kreisen aber gemerkt, dass beim Bund Geld eingeht und man damit allfällige Bedürfnisse im Energiebereich befriedigen könnte.

Wie schwierig die Materie der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler ist, zeigt sich eindrücklich an der Dauer der Beratungen in der Subkommission und in der Kommission. [PAGE 536] Man ist zu diesem Thema nämlich seit dem April 2003 unterwegs. Ein umfangreiches Gutachten über die rechtliche Situation - immerhin 60 Seiten stark -, über den verfassungsrechtlichen Rahmen einer Klima-Lenkungsabgabe, zeigt die Rechtsunsicherheit, die bei der Erarbeitung der Vorlage entstand.

Aber all diese Beratungen und Abklärungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass vom System der Haushaltneutralität, wie es bei der Beratung des CO2-Gesetzes Voraussetzung war, Abstand genommen wird. Einmal mehr fühlt man sich in gewissen Kreisen also nicht an in Beratungen abgegebene Versprechungen gebunden. Bei der scheinbar zur Mode werdenden Taktik des Nichteinhaltens von Versprechungen machen wir nicht mit.

Ich möchte Ihnen drei Gründe darlegen, deretwegen ich Sie bitte, auf diese Vorlage nicht einzutreten:

Erstens sind Lenkungen über Verteuerungen wirkungslos. Die Konsumenten reagieren praktisch nicht auf eine Verteuerung von Brennstoffen. So hat auch der unanständig hohe Ölpreis vom vergangenen Jahr nicht zu sparsamem Verbrauch geführt, weder im Gebäude- noch im Fahrzeugbereich. Man kann also davon ausgehen, dass künstliche Verteuerungen nicht verbrauchslenkend sind, sondern nur Mehreinnahmen generieren.

Zweitens sind die vorgesehenen Massnahmen gegen die Konjunkturprogramme gerichtet. Einerseits wird mit der CO2-Abgabe ein wirtschaftlich wichtiges Produkt künstlich verteuert, andererseits möchte man die Wirtschaft und den Konsum mit staatlichen Programmen ankurbeln. Es sind bekanntlich bereits andere Massnahmen im Energiebereich zur Stützung der Wirtschaft beschlossen worden; lassen wir diese jetzt wirken.

Drittens sind wir gegen neue Steuern. Der Umbau von der haushaltneutralen Lenkungsabgabe mit Rückverteilung an die Konsumenten zur dauernden Einrichtung einer zweckgebundenen Subventionierung hat die Form und Wirkung einer zusätzlichen Steuer, zumal die jetzige CO2-Abgabe zeitlich und ergebnisabhängig befristet ist. Hier geht es also klar darum, auf Dauer eine neue Steuer einzuführen. Dagegen wehren wir uns auch in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit.

Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Die Gebäudesanierungen sind auch ohne diese Regelungen auf gutem Weg.