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Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-02

Wortprotokoll

Nicht befriedigt bin ich vor allem einmal vom formellen Vorgehen: Ich habe die Antwort des Bundesrates, die vom 25. Februar 2009 datiert, nämlich erst am Sonntag, also gestern, zur Kenntnis nehmen können, und zwar durch Abruf der parlamentarischen Website. Hätte mein Laptop wieder einmal gestreikt, was ja ab und zu vorkommen kann, wäre ich praktisch mit leeren Händen nach Bern gekommen. Und eben vorhin habe ich den Text dann noch in meinem Fach vorgefunden - reichlich spät. Ich frage mich wirklich, ob es nicht möglich wäre, den Urhebern eines Vorstosses - zumindest in Fällen, in denen die Zeitspanne zwischen der Beantwortung durch den Bundesrat und der Traktandierung im Plenum so kurz ist - den Text auch noch per Post, allenfalls per Express, rechtzeitig zuzustellen. Das ist also meine erste Unzufriedenheit.

Damit zum materiellen Teil des Geschäftes: Wir wissen nun, dass grundsätzlich jedes Schweizer Unternehmen private Anlässe in ausländischen Missionsgebäuden der Schweiz durchführen kann. Vorausgesetzt ist im weitesten Sinn einfach nur, dass der Anlass irgendwie der Förderung von Handels- und Wirtschaftsinteressen dient. Fragwürdiger ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass der Missionschef als Gastgeber auftritt und dass für die Benutzung der Räumlichkeiten kein Entgelt, also weder Miete noch Benutzungsgebühr, zu entrichten ist.

Dass die Benutzer immerhin für die anfallenden Kosten aufkommen, wie der Bundesrat auf meine zweite Frage festhält, ist ja klar; danach hatte ich schon gar nicht gefragt. Ist es aber dem Steuerzahler gegenüber auch gerecht, dass die dem Staat gehörenden Gebäude unentgeltlich für private Firmenanlässe zur Verfügung gestellt werden? Das war meine Frage, und die ist nicht beantwortet worden. Ich erinnere nur daran, dass jede Gemeinde - zumindest diejenigen, die ich kenne - auch Gebühren für die Benutzung von Waldhütten, Turnhallen, Gemeindesälen usw. erhebt, wenn analoge privatwirtschaftliche Veranstaltungen stattfinden. Ich meine, da müsste der Bundesrat schon noch einmal über die Bücher gehen, wenn es sich um die Nutzung von Botschaftsgebäuden handelt.

Schliesslich noch zu Frage 4: Dass sich der Bundesrat da um eine konkrete Antwort herumdrücken würde, war ja zu erwarten. Bekanntlich geht es um den leidigen Fall der faktischen Abberufung eines verdienten schweizerischen Botschafters, der zum Opfer einer widerlichen öffentlichen Attacke durch teils hochrangige Leute im besagten Medienkonzern geworden war. Deshalb halte ich es nach wie vor für stossend, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft ausgerechnet diesem Unternehmen Gastrecht für einen privaten Firmenanlass in eben dieser Botschaft gewährt hat. Da wäre es meines Erachtens für einmal auch zu verantworten gewesen, ein Gesuch für einen solchen Anlass abzulehnen. Wirtschaftliche Interessen für die Gewährung dieses Anlasses, wie sich der Bundesrat ausdrückt, in Ehren, aber neben wirtschaftlichen Interessen gibt es auch noch ethische Aspekte, und diese hätte ich im vorliegenden Fall höher gewichtet. Einen Anspruch auf die Benutzung eines öffentlichen Gebäudes unseres Landes zu privaten Zwecken hat schliesslich niemand. Deshalb vermag mich die Antwort des Bundesrates in der Tat nur teilweise zu befriedigen.