Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2009-03-02
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-02
Wortprotokoll
Zur Frage "Warum behandeln wir diese Initiative?": Der Nationalrat hat am 24. September letzten Jahres dieser parlamentarischen Initiative von Nationalrat Carlo Sommaruga mit 91 zu 74 Stimmen Folge gegeben; dies, nachdem die SPK des Nationalrates dem Plenum knapp, mit Stichentscheid des Präsidenten, beantragt hatte, ihr keine Folge zu geben. Darauf kam das Geschäft dann zur SPK Ihres Rates: Die Mehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, die Minderheit beantragt, ihr Folge zu geben. Je nach Beschlussfassung unseres Rates ist dann entweder die Initiative erledigt, oder das Geschäft geht an die SPK des Nationalrates, damit diese im Sinne der Initiative eine Vorlage ausarbeiten kann.
Was ist das Ziel der Initiative? Die Initiative verlangt, dass die Bundesverfassung und die übrige Gesetzgebung so zu ändern sind, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer "in einer unseren Institutionen optimal entsprechenden Weise zunächst im Ständerat und dann auch im Nationalrat vertreten sind". Es geht also um die Zielsetzung des passiven Wahlrechtes.
Nun, wie ist die heutige Rechtslage? In den Nationalrat wählbar sind alle Stimmberechtigten, somit auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Wir haben in unserer Bundesverfassung Artikel 40 mit der Sachüberschrift "Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer", und gemäss Absatz 1 dieser Bestimmung fördert der Bund "die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer untereinander und zur Schweiz". Absatz 2 dieser Bestimmung verpflichtet den Bund, Vorschriften zu erlassen "über die Rechte und Pflichten der Auslandschweizerinnen und [PAGE 10] Auslandschweizer, namentlich in Bezug auf die Ausübung der politischen Rechte im Bund".
Gestützt auf diese Verfassungsbestimmung wurde am 19. Dezember 1975 das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer erlassen. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer üben nach diesem Gesetz die politischen Rechte - also das aktive, aber sofern zulässig auch das passive Wahlrecht - in ihrer Stimmgemeinde aus, wobei sie als Stimmgemeinde eine Heimatgemeinde oder eine frühere Wohngemeinde wählen können. Ein Auslandschweizer oder eine Auslandschweizerin, der oder die für den Nationalrat kandidieren will, kann dies also nur in einer Stimmgemeinde und damit im entsprechenden Kanton tun; denn für die Nationalratswahlen bildet ja bekanntlich jeder Kanton einen Wahlkreis.
Für den Ständerat - ich bin immer noch bei der aktuellen Rechtslage - gilt Artikel 150 der Bundesverfassung. Nach dieser Bestimmung regelt das Bundesrecht, dass es überhaupt einen Ständerat, nämlich als Organ des Bundes, gibt, wie hoch die Zahl der Mitglieder dieses Rates ist und wie er sich zusammensetzt; im Übrigen aber ist die Wahl des Ständerates Sache der Kantone.
Nun, was ist nach der Mehrheit Ihrer Kommission von dieser Initiative zu halten? Wenn mit der Initiative erreicht werden soll, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zunächst, wie die Initiative sagt, im Ständerat und dann auch im Nationalrat angemessen vertreten sind, dann ergibt sich zunächst zwingend, dass die Verfassung geändert werden müsste. Dabei könnte nach der Zielsetzung der Initiative wohl nicht genügen, dass von Verfassung wegen auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den Ständerat gewählt werden könnten. Der Initiant will ja offensichtlich eine gesicherte Vertretung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Ständerat. Es dürfte unrealistisch sein, dass die Stimmberechtigten eines Kantons gewissermassen zulasten ihres Kontingents, sprich ihrer Sitze im Ständerat, eine Auslandschweizerin oder einen Auslandschweizer wählen würden. Also würde wohl, wenn man der Initiative Folge geben würde, gar keine andere Möglichkeit bestehen, als den Auslandschweizern eine Deputation von ein bis zwei Sitzen von Verfassung wegen zuzugestehen.
Ganz abgesehen davon, dass die Chancen für ein derartiges Projekt wohl von vornherein sehr gering sein dürften, denn es bedürfte ja eines Volks- und eines Ständemehrs, wäre eine solche Regelung - und das ist die Hauptargumentation der Mehrheit - staatsrechtlich und staatspolitisch gesehen in höchstem Masse problematisch. Es würde nämlich letztlich den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern der Status eines Kantons verliehen, ohne dass sie einen solchen zu bilden vermögen. Ein Kanton ist bekanntlich ein Gliedstaat des Bundesstaates Schweiz. Jeder Kanton hat ein Gebiet, ein Volk, das in diesem Gebiet lebt, und vor allem hat jeder Kanton seine ihn prägenden typischen Eigenheiten, kurz: seine Identität. Demgegenüber leben die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den verschiedensten Ländern und Kontinenten. Was ihr Verhältnis zur Schweiz anbetrifft, so ist dieses Verhältnis sicher auch von ihren Aufenthaltsländern geprägt, oder wie es ein Mitglied der Kommission ausgedrückt hat: Die einzige Gemeinsamkeit der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer besteht darin, dass sie nicht im Heimatland wohnen.
Die Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Sommaruga Carlo hätte mithin zur Konsequenz, dass der Weg geebnet würde, dass das Verhältnis zwischen Demokratie und Föderalismus grundlegend geändert wird. Denn es geht hier ja um die Frage, wie in unserem direktdemokratischen und föderalistisch aufgebauten Staat die Willens- und Entscheidfindung erfolgen soll.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Mehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.