preparatory:AB 95386
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-03
Wortprotokoll
Die SiK hat Ihnen zu dieser Motion des Nationalrates (Bugnon) schriftlich Bericht erstattet. Ich äussere mich deshalb nur ganz kurz dazu.
Die Motion verlangt vom Bundesrat, dem Parlament sei ein Erlass vorzulegen, wonach die Armee keine subsidiären Dauereinsätze, insbesondere keine Botschaftsbewachungen mehr wahrnimmt. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort gegen die Motion ausgesprochen. Er führt als Erstes das verfassungsrechtliche Argument an. In der Verfassung steht: Die Armee hat in erster Linie den Verteidigungsauftrag. Dann ist sie auch für subsidiäre Einsätze zuständig - für subsidiäre Einsätze, die auf Wunsch und Antrag der Kantone beschlossen werden und auch immer in der Verantwortung der Kantone durchgeführt werden.
Nun will ja die Motion nicht subsidiäre Einsätze generell verbieten, sondern subsidiäre Dauereinsätze. Das entspricht aber nicht der Verfassung. Eine Unterscheidung zwischen subsidiären Einsätzen und subsidiären Dauereinsätzen ist in der Verfassung nicht angelegt. Es ist auch nicht klar, was Dauereinsätze sind. Darüber könnte man auch noch streiten. Nach heutiger Praxis sind Dauereinsätze die Botschaftsbewachungen, es sind aber auch Einsätze wie diejenigen am WEF oder an der Euro 2008; es sind einfach länger dauernde Einsätze.
Unsere Kommission ist mit der Zielrichtung der Motion insofern einverstanden, als sie sagt, subsidiäre Dauereinsätze der Armee seien nicht wünschenswert. Wir wollen diese Einsätze, diese Botschaftsbewachungen ebenfalls nicht. Wir sind aber überzeugt, dass es nicht anders geht und dass hier subsidiär die Armee ihren Mann stehen muss.
Sodann haben wir uns davon überzeugt, dass das VBS auf dem Weg ist, diese Einsätze zu beschränken. Waren es vor einigen Jahren noch 800 Angehörige der Armee, die diesen Botschaftsschutz wahrgenommen haben, so wurde diese Anzahl auf 600 reduziert. In einem nächsten Schritt sollen nur noch 125 Angehörige der Armee eingesetzt werden, geplant ist das etwa ab 2010 bis 2012. Es soll sich dabei nicht mehr um Leute handeln, die ihren WK absolvieren, sondern um Angehörige der Militärischen Sicherheit.
Wir halten das für vernünftig und sind schon der Meinung, dass in erster Linie die Kantone gefordert sind, die Botschaftsbewachungen sicherzustellen. Wir wollen mit der Ablehnung dieser Motion keineswegs den Eindruck erwecken, dass wir den aktuellen Zustand in irgendeiner Form unterstützen und gewisse Kantone gar ermuntern wollen, auf diesem Weg weiterzufahren.
Wir beantragen Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion.