Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-03-04
Wortprotokoll
Die Motion Forster will, dass die Comcom nicht nur im Hinblick auf Klagen tätig werde, sondern auch ohne Klagen selbstständig tätig werden könne. Da ist tatsächlich etwas dran; es gibt Fälle, wo Firmen gar kein Interesse daran haben, dass das Preisniveau tief ist, weil sie nämlich die hohen Kosten dann den Endkunden überwälzen können, die sich praktisch nicht wehren können. Dennoch will die Motion ja nicht eine generelle Ex-officio-Regulierung, sondern nur in einzelnen Fällen diese Möglichkeit für die Comcom schaffen. Wenn hier eine Änderung stattfindet, wird der Druck auf die marktbeherrschenden Gesellschaften im Telekommunikationsbereich sicher erhöht, damit sie den Zugang zu ihren Netzen zu anständigen Konditionen anbieten. Aber es ist eine punktuelle Massnahme; eine generelle Ex-officio-Regulierung im FMG wurde ja abgelehnt.
Es gibt nun ein Kommissionspostulat, das eine gesamte Auslegeordnung will, inklusive der Problematik der Motion Forster. Es ist so, dass der Bundesrat zunächst die Motion Forster behandelt hat und sie aus den Gründen, die ich dargelegt habe, zur Annahme empfiehlt. Das Postulat der Kommission kam allerdings erst später. Wir haben dann dazu auch Ja gesagt und nicht nochmals zur Motion Forster Stellung genommen. Deswegen ist es nun an Ihnen, hier eine allfällige Hierarchie der beiden Vorstösse herzustellen, sie politisch zu gewichten.