David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-04
Wortprotokoll
Sie erinnern sich sicher an unsere letzte Diskussion über dieses Thema. Ich möchte jetzt vor allem noch auf die Argumente des Kommissionspräsidenten eingehen. Er hat erklärt, dass wir nur das bauen können, was finanzierbar ist. Da stimme ich ihm wirklich vollständig zu. Wir wissen ja, wir leben in einem föderalistischen Staat, und wenn es um Infrastrukturvorhaben geht, dann ist es so, dass auch alle Teile der Schweiz mit einbezogen sein müssen. Dieses Konzept haben wir bei Bahn 2000, aber auch beim Neat-Beschluss mit grosser Konsequenz verfolgt. Das heisst, diese Beschlüsse sind seinerzeit nur zustande gekommen, weil man dem Prinzip folgte, dass alle Landesteile ihre Infrastrukturanliegen nur in Teilen, aber immerhin in Teilen realisieren können. Das ist insbesondere die Basis des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1986 betreffend das Konzept Bahn 2000. Dort ist in dem bekannten Artikel 2 festgelegt worden: "Zu diesem Zweck wird das Netz der Schweizerischen Bundesbahnen durch folgende neue Linien erweitert: a. Vauderens-Villars-sur-Glâne; b. Mattstetten-Rothrist; c. Olten-Muttenz; d. Zürich Flughafen-Winterthur."
Wie Sie wissen, ist die Strecke Mattstetten-Rothrist gebaut worden. Wir alle fahren dort regelmässig durch. Der gesetzgeberische Auftrag, der auch vom Volk bestätigt wurde, ist umgesetzt worden. Andere Punkte, die hier erwähnt sind, sind nicht umgesetzt worden. Heute geht es darum, dass man sagt: Jetzt heben wir das einfach auf. Ich kann dann mit einer Aufhebung leben, wenn der Grundsatz gilt, dass diese Infrastrukturen doch noch, aber auf einem anderen rechtlichen Weg realisiert werden; dann kann ich das akzeptieren. Der Bundesrat macht ja in seiner Vorlage neue Versprechungen. Da sind die Versprechungen im Gesetz, das wir jetzt beschliessen, nämlich im ZEB-Gesetz - die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur. Wenn wir ehrlich sind, geht es im Prinzip einfach um die Weiterführung von Bahn 2000, man hat es aber anders getauft. Man hätte jedoch ruhig beim alten Begriff bleiben können, auch aus der Sicht von Treu und Glauben und des föderalistischen Gedankens, wonach Bahn 2000 ein Projekt ist, das das ganze Land, alle Infrastrukturgebiete, betrifft und das wirklich bis zum Ende durchgeführt werden soll - das ist jedoch mehr eine semantische Frage. Aber, das sehe ich jetzt, der Kommissionspräsident hat es erwähnt, in Artikel 4 Buchstabe b dieses Beschlusses sind die Strecken erwähnt, auf die auch ich mich beziehe, die inhaltlich und von den betroffenen Gebieten her mehr oder weniger dasselbe betreffen, wie das 1986 im Beschluss über Bahn 2000 der Fall war. Ich zähle sie auf: Es sind die Strecke Lausanne-Biel-Olten, die Strecke Lausanne-Bern, die Strecke Basel-Olten-Luzern, der Raum Olten, die Strecke Olten-Aarau, der Raum Rupperswil-Melligen und - jetzt kommt die Ostschweiz, die mich selbstverständlich besonders interessiert - das Gebiet Zürich-Winterthur, der Raum Winterthur, die Strecke Winterthur-St. Gallen und die Strecke Winterthur-Weinfelden. Für diese Bereiche aus dem alten Konzept Bahn 2000 werden per Gesetz jetzt wieder neue Versprechungen abgegeben.
Wenn ich das Gesetz anschaue, sehe ich, dass es allerdings schon sehr abgeschwächt ist, das wird mir auch der Kommissionspräsident bestätigen. Es steht jetzt noch: "Massnahmen für Eisenbahngrossprojekte. Die Massnahmen auf den übrigen Strecken umfassen ... b. auf den übrigen Strecken ..." - und dann kommt diese Aufzählung. Das ist, wie ich sehe, wenn ich es allein von der Bedeutung des Gesetzestexts her anschaue, schon deutlich weniger als das, was wir im Jahr 1986 durch das Volk beschlossen haben, nämlich, das Netz werde "durch folgende neuen Linien erweitert". Und wie gesagt: Was "Mattstetten-Rothrist" in der Landschaft bedeutet, kann man besichtigen.
Hier geht es wie beim alten Beschluss, den wir in diesem Rat gefasst haben, nach wie vor darum, dass wir sagen, gut, [PAGE 46] wir akzeptieren die Aufhebung der alten Versprechen von Bahn 2000 für die übrigen Regionen; aber diese Aufhebung kann erst dann wirklich per Gesetz stattfinden, wenn die neuen Versprechen, die im ZEB-Beschluss für diese Regionen - die Ostschweiz und die Westschweiz sind stark betroffen, teilweise auch das Mittelland - abgegeben werden, wirklich umgesetzt werden. Daher haben wir das das letzte Mal so beschlossen. Wir wollten Konditionen festlegen und sagen, wir heben die alten Versprechen auf, wenn die neuen wirklich umgesetzt werden.
Ich bitte Sie aus föderalistischen Überlegungen, auch aus Überlegungen der Gerechtigkeit der Infrastrukturpolitik gegenüber allen Landesteilen, an diesem Beschluss festzuhalten. Ich glaube, die Glaubwürdigkeit der Verkehrspolitik nimmt zu. Wenn wir nur noch sagen, wer zuerst kommt, nimmt das Geld, und die anderen müssen dann zuwarten oder schauen, wie sie zurechtkommen - das kann kein Prinzip sein -, werden auch die anderen Grossprojekte zunehmend auf Widerstand stossen.
In dem Sinn bitte ich Sie, an unseren Beschlüssen - sie verlangen nichts Unziemliches, insbesondere keine direkten Geldausgaben - festzuhalten und der Einhaltung der Versprechen nochmals zuzustimmen, wie Sie es das letzte Mal gemacht haben.