Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-05
Wortprotokoll
Es ist für mich wichtig, zuhanden der Materialien hier nochmals darzulegen, dass das Produktesicherheitsgesetz in Absatz 3 punkto Schutzniveau und Massnahmen der Inverkehrbringer und der Vollzugsorgane den Massstab setzt, der grundsätzlich dann eben auch für die sektoriellen Erlasse massgebend ist. Die sektoriellen Erlasse sollen also die Sicherheit vorschreiben, die dem Stand des Wissens und der Technik entspricht, und sich nicht mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheit begnügen.