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Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-30

Wortprotokoll

Am 28. März dieses Jahres kündigte die Swisscom den Ausstieg aus dem Geschäft mit der Satellitenkommunikation an. Diese Ankündigung erfolgte im Zusammenhang mit dem Projekt, die Swisscom konsequent auf ihre Kernkompetenzen auszurichten. Am 4. Oktober dieses Jahres wurde von der Swisscom der erste konkrete Schritt zur Umsetzung des Ausstiegs aus dem Geschäft der Satellitenkommunikation publik gemacht. In einer Mitteilung des Unternehmens heisst es: "Wie bereits im Frühjahr 2000 angekündigt, steigt Swisscom aus dem Geschäft mit Satellitenkommunikation aus. Nach Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten veräussert Swisscom die Satellitenbodenstation in Leuk und die dazugehörige Infrastruktur in Basel, Zürich und Genf an das international tätige Unternehmen Verestar, vormals ATC Teleports. Mit den Swisscom-Anlagen kann Verestar ihr umfassendes Netz von Satellitenbodenstationen mit einem ersten Stützpunkt in Europa ideal ergänzen und insbesondere den Raum rund um den Indischen Ozean abdecken. Verestar sichert die bestehenden Arbeitsplätze für 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und übernimmt die Verträge mit den Kunden."

Am 18. Oktober 2000 liess die Swisscom verlauten, sie wolle Projektierung, Bau und Unterhalt des Telekom-Festnetzes auslagern. Damit hat es aber nicht sein Bewenden. Die Swisscom will im Prozess der Konzentration auf die Kernkompetenzen offenbar weiter gehen. Dazu sollen auch Sendeanlagen, Netze sowie Immobilien abgestossen und verkauft werden. Die Übung Leuk ist offenbar Bestandteil einer grösseren Verkaufsaktion von Sendeanlagen.

Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat sich von den zuständigen Stellen des Bundes über den Verkauf in Leuk und die möglichen sicherheitspolitischen Aspekte weiterer Verkäufe an der Sitzung vom 20. Oktober 2000 orientieren lassen. Sie musste dabei feststellen, dass beim Verkauf in Leuk der unerlässliche Informationsaustausch zwischen der Swisscom und den massgebenden Stellen beim Bund, die für die Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen zuständig sind, nicht so gespielt hat, wie das hätte sein sollen. Die Kommission zeigte sich beunruhigt und ortete Handlungsbedarf.

Bei diesem Handlungsbedarf geht es darum, juristisch hieb- und stichfest zu gewährleisten, dass bei weiteren Verkäufen von Anlagen, die der Swisscom gehören, die nationalen Sicherheitsbedürfnisse durch den Bundesrat bzw. durch die zuständigen Amtsstellen umfassend abgedeckt werden können, und zwar im Vorfeld von allfälligen Veräusserungen und nicht unter einem unerträglichen Zeitdruck. Die zuständigen Amtsstellen des Bundes müssen von der Swisscom rechtzeitig über Verkaufsabsichten orientiert werden. Es mag durchaus sein, dass pekuniäre Interessen der Swisscom einen grossen Stellenwert haben. Es ist aber, falls das nicht anderweitig getan wird, die Aufgabe der SiK-SR, dafür zu sorgen, dass wichtige nationale Sicherheitsinteressen Vorrang haben vor einigen Hundert Millionen Franken Verkaufserlös in der Swisscom-Kasse, die man zum Erwerb der UMTS-Lizenzen zu benötigen glaubte.

Da in dieser ganzen Angelegenheit eine gehörige Portion Diskretion unerlässlich ist, will ich an dieser Stelle nicht auf Details eingehen. Ihre Sicherheitspolitische Kommission konstatierte aber in folgender Hinsicht Handlungsbedarf:

1. Überprüfung und allfällige Präzisierung der gesetzlichen Grundlagen, die der umfassenden Wahrung der Sicherheitsbedürfnisse unseres Landes auf Bundes- und Kantonsebene dienen. In anderen Bereichen, so stelle ich fest, ist dies der Fall. Beispielsweise haben wir auch nicht einfach entschieden, die Netze aus den Händen zu geben. Der Überprüfung und Präzisierung der gesetzlichen Grundlagen soll die vorliegende Motion dienen.

2. Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates verlangt, dass weitere Veräusserungen von Anlagen der Swisscom nur nach gründlichen Abklärungen der sicherheitspolitischen Interessen und Bedürfnisse unseres Landes erfolgen. Dabei gilt insbesondere der Grundsatz: Kenne den Käufer und möglichst auch dessen Absichten.

3. Von den zuständigen Organen der Swisscom erwarten wir, dass sie den zuständigen Stellen des Bundes, der immerhin noch der Hauptaktionär ist, alle zur Ermittlung dieser Sicherheitsinteressen erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, und zwar rechtzeitig. Zusammenarbeit ist hier angesagt.

Kurzfristig mag es verlockend sein, aus möglichst vielen Verkäufen möglichst viel Geld zu erzielen. Sollte dabei aber die Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen beeinträchtigt werden, dann könnte das für die weitere Entwicklung des Unternehmens nachteilig sein.

Wie der schriftlichen Antwort des Bundesrates zu entnehmen ist, ist er bereit, die Motion entgegenzunehmen. Somit sieht auch der Vertreter des Hauptaktionärs der Swisscom Handlungsbedarf. Bis zur Verwirklichung dieser Motion wird aber noch einige Zeit vergehen. Obwohl wir alle wissen, wie schnell sich das Umfeld in der Telekommunikation und in der Kommunikationstechnologie verändert, erwartet Ihre SiK, dass die Organe der Swisscom keine übereilten Entscheide fällen, welche die Wahrung unserer nationalen Interessen erschweren oder gar verunmöglichen könnten. Auch nach der Überweisung dieser Motion, die in unserem Rat wohl nicht bekämpft werden wird, bleibt Ihre SiK in dieser Angelegenheit am Ball.