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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-05

Wortprotokoll

Wie bereits erwähnt, verankert dieses Gesetz den Grundsatz, dass technische Vorschriften so gestaltet werden sollen, dass sie [PAGE 73] sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken. Wie bei jedem Prinzip gibt es aber auch hier Abweichungen von diesem Prinzip; diese sollen bei überwiegenden öffentlichen Interessen möglich sein. Allerdings müssen diese Abweichungen, und das wird in Absatz 3 Buchstabe c festgehalten, auch verhältnismässig sein.

Mit dem neuen Absatz 5 übernimmt die Schweiz die sogenannte neue Konzeption oder neudeutsch den "new approach" des europäischen Binnenmarktes. Diese neue Konzeption besteht darin, dass man bei der EG in der Ausgestaltung der technischen Vorschriften das Schutzniveau und die zu erreichenden Ziele festlegt, ohne aber die technische Lösung, wie dieses Ziel erreicht wird, vorzuschreiben. Das hat den Vorteil, dass die Behörden von der Festlegung technischer Details entlastet werden. Ausgearbeitet werden die Details nämlich von den europäischen Normenorganisationen.