Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-05
Wortprotokoll
Dem Entwurf zur Gesetzesänderung liegt unter anderem die Motion 04.3473 zugrunde, welche unser Rat am 2. Juni 2005 bzw. der Nationalrat am 15. März 2006 angenommen hat. Als Motionär danke ich vorab Frau Bundesrätin Leuthard, die das Geschäft nach ihrem Amtsantritt prioritär an die Hand genommen hat.
Die Schweiz fördert seit Jahrzehnten zum Wohl aller den grenzüberschreitenden Handel und schliesst deshalb unter anderem Freihandelsverträge ab. Der freie Handel wird in der Praxis aber oft durch technische Vorschriften behindert. Diese staatlichen Handelshemmnisse ermöglichen es, in der Schweiz in vielen Fällen für Konsumgüter und Produktionsmittel höhere Preise durchzusetzen, als sie im umliegenden Ausland üblich sind. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Abstimmung der schweizerischen technischen Vorschriften auf ausländische technische Vorschriften nicht tauglich ist. Denn blosse Abstimmung ist in der Praxis nicht genügend, und Abstimmung auf die Vorschriften der EU kann zu Problemen mit anderen Staaten führen. Die Motion verlangt daher, dass die im EWR geltenden technischen Vorschriften durch die Schweiz, von definierten Ausnahmen abgesehen, anerkannt werden. Folge davon ist, dass Produkte, die im EWR frei zirkulieren dürfen - wiederum von definierten Ausnahmen abgesehen -, auch in der Schweiz ohne Weiteres zugelassen sind. Das ist das Ziel der Motion.
Ich erlaube mir einen Hinweis zur einseitigen Anerkennung - die Berichterstatterin und Frau Savary haben bereits darauf hingewiesen: Die einseitige Anerkennung gegenüber der EU beseitigt Handelshemmnisse gegenüber unseren wichtigsten Handelspartnern. Sie ist meiner Meinung nach absolut gerechtfertigt, weil, von wenigen Ausnahmen abgesehen, das Schutzniveau der technischen Vorschriften und die behördlichen Kontrollen in der Schweiz und im EWR gleichwertig sind. Daher sind Produkte, die im EWR frei zirkulieren dürfen, gleichermassen sicher wie die Produkte in der Schweiz. Das ist die Grundannahme der Motion. Diese Grundannahme wird heute zusätzlich durch die Schaffung eines allgemeinen Produktesicherheitsgesetzes gerechtfertigt, denn dieses Gesetz wird für alle Produkte gelten, die in der Schweiz in den Verkehr kommen, also für Produkte aus dem In- wie aus dem Ausland.
Der vorliegende Revisionsentwurf des Bundesrates setzt meiner Meinung nach die von den Räten angenommene Motion in entscheidenden Punkten nicht genügend um. Statt von Bewilligungsverfahren abzusehen, werden - ich überzeichne nun etwas - vereinfachte Bewilligungsverfahren vorgesehen. Diese führen natürlich höchstens zu einem gewissen Abbau des bürokratischen Aufwands. Ziel aber sollte für viele Bereiche nicht ein Abbau, sondern eine Beseitigung des bürokratischen Aufwands sein. Die im vorliegenden Revisionsentwurf enthaltenen Regelungen sind meiner Meinung nach über weite Strecken zu ängstlich und zu kompliziert formuliert. Unsere Kommission hat den Entwurf daher bereits vereinfacht und auch verständlicher gemacht. Ich verzichte jetzt darauf, die einzelnen Änderungsanträge zu kommentieren, das wird dann sicher unsere Frau Berichterstatterin machen. Ich kann Ihnen aber sagen: Die Anträge der Kommission bzw. der Minderheiten bezwecken alle eine konsequentere Umsetzung der Motion, eine Vermeidung von doppelten Kontrollen, eine sprachliche Vereinfachung. Gesamthaft gesehen tragen sie zu einer Verbesserung der Vorlage bei.
Ich schliesse mit einem Hinweis zu den finanziellen Auswirkungen für Bund und Kantone, wie diese in der Botschaft in den Abschnitten 3.1 und 3.2, insbesondere auf Seite 7350, beschrieben sind. Offen gestanden: Ich traute meinen Augen nicht, als ich las, dass zusätzliche Personalmittel erforderlich seien. Das ist nun aber darauf zurückzuführen, dass die Motion nicht sinngemäss umgesetzt wird. Der Entwurf entspricht, wie das Centre Patronal neulich richtig schrieb, dem Motto: "Warum denn einfach, wenn es auch kompliziert geht?" Ich kann das an einem konkreten Beispiel der Zahnpasta Dentagard belegen: Diese Zahnpasta war in verschiedenen Fernsehsendungen Corpus Delicti und beschäftigte vom kantonalen Labor in Zürich bis zum Bundesgericht alle Instanzen. Das Beispiel Dentagard war der Auslöser meiner Motion. Ursache des Problems waren die unterschiedlichen in der Schweiz und der EU geltenden Deklarationsvorschriften. Würde das THG im Sinn meiner Motion umgesetzt, dann würden der Verwaltungsaufwand und die entsprechenden Kosten nicht steigen, sondern abnehmen.
Es ist dann nicht mehr detailliert zu prüfen, ob ein Produkt aus dem EWR den schweizerischen oder den im EWR geltenden Vorschriften entspricht. Genau das vermindert den Verwaltungsaufwand. Dann muss nur noch eingeschritten werden, wenn für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt Gefahren drohen. In der Vielzahl der Fälle von Importen aus dem EWR ist nichts mehr zu tun, weil die von dort importierten Produkte im Regelfall sicher sind. Daher sollten der Verwaltungsaufwand und die Kosten nicht zunehmen, sondern abnehmen.
Trotz meiner kritischen Bemerkungen bin ich für Eintreten. Es gilt natürlich auch hier: Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Ich behalte mir vor, mich allenfalls zu einzelnen Bestimmungen noch in der Detailberatung zu Wort zu melden.