Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-05
Wortprotokoll
Zweifellos wird diese Vorlage zur autonomen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips durch unser Land wie auch jene zum Produktesicherheitsgesetz den grenzüberschreitenden Warenverkehr erleichtern und sowohl unserer produzierenden Wirtschaft wie auch dem Handel, also auch uns Konsumentinnen und Konsumenten, Vorteile bringen. Technische Handelshemmnisse wirken in der Praxis bekanntlich sogar wesentlich einschneidender als zolltarifarische Schwellen.
Die Diskriminierung ausländischer Konkurrenten nimmt im Zeichen der aktuellen Wirtschaftskrise in vielen Staaten - ob befreundet oder nicht, ob vertraglich gebunden oder nicht - sichtbar zu. Mittel hiezu sind gerade auch wieder Produktevorschriften. Die Cassis-de-Dijon-Vorlage setzt hiezu ein Gegenzeichen, und sie kommt zur rechten Zeit und geht - gerade auch aus zeitlichen Gründen, wenn wir es konjunkturpolitisch betrachten - in die richtige Richtung, auch wenn die einseitige Einführung durch die Schweiz durchaus auch [PAGE 67] ein Fragezeichen verdient. Die autonome Lösung kann eben unverzüglich erfolgen. Wenn ich in der Nacht etwa an Herrn Steinbrück denke, werde ich zwar nicht um den Schlaf gebracht, meine aber, dass das autonome Vorgehen auch seine Vorteile hat: Es kann eben nicht nach Lust und Laune von einem Partner wieder aufgekündigt werden, und ein solches Vorgehen kann auch nicht einfach angedroht werden. Das hat seine Vorteile; mit einer autonomen Lösung können wir rasch agieren oder reagieren. Die Vorlage hat aus diesen Gründen meine Unterstützung.
Ich hätte - das gestehe ich offen - diesen Schritt des Abbaus von Hemmnissen des freien Handels, des Abbaus auch von unnötigen Vorschriften zur Produktion gerne gar noch etwas konsequenter gesehen. Hemmend wirken insbesondere nicht nur schweizerische Sondervorschriften aller Art, wirtschaftsschädlich sind auch langwierige Verfahren und eine Vielzahl zuständiger Behörden und Ämter mit ihren vielfältigen Verfahrensstricken, die bei allem guten Willen, den ich unserer Verwaltung aller Stufen keineswegs abspreche, dennoch ein Hindernis darstellen.
Wenn wir die Vorlage des Bundesrates betrachten, stellen wir unschwer fest, dass ein nicht unwesentlicher Teil nichts anderes als Verfahrensvorschriften darstellt. Dies ist in unserer gewachsenen und föderalen Struktur auch nichts Ungewöhnliches. Trotzdem sehe ich darin ein Ärgernis. Unsere Kommission hat versucht, Verfahrensstraffungen vorzunehmen. Teilweise ist dies gelungen, teilweise noch nicht. Besonders ins Auge stechen die Sonderregelungen im Bereich der Lebensmittel. Wie wir alle wissen, hat zwar bei der Regelung der Lebensmittelpolizei der Bund das Sagen, der Vollzug obliegt indessen den Kantonen, und die Gilde der Kantonschemiker übt hier durchaus ihren Einfluss aus. Einiges wird nun geradezu zwangsläufig in das Bundesamt für Gesundheit übergehen, vielfach weiterhin verbunden mit einem Antragsmechanismus über die kantonalen Laboratorien. Die Figur der resultierenden Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Gesundheit ist offenbar deutschen Regelungen entlehnt worden, doch hoffen wir gerne, dass dies tatsächlich zu administrativen Erleichterungen führen wird.
Hoffen wir aber auch, dass wir zu weiteren Straffungen und zum Kappen alter Zöpfe in diesem Bereich bereit sind, wenn sich diese Sonderregelungen als schwerfällig und als Hindernisse erweisen. Selbstverständlich hat der Lebensmittelbereich eine besondere Aufmerksamkeit verdient, er ist ja in direkter Weise gesundheitsrelevant; ebenso selbstverständlich soll es jedoch sein, dass es nicht zu unnötigen Diskriminierungen, zu unnötigen Erschwernissen und damit, ausgerechnet bei den Lebensmitteln, zu höheren Preisen führt.
Auch der Katalog der Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip weist im Lebensmittelbereich eine Konzentration auf. Er ist im Auge zu behalten und möglichst zu reduzieren. Resultat der Ausnahmen und der besonderen Verfahrensbestimmungen ist trotz der Liberalisierungsetikette der Vorlage die vorgesehene Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Gesundheit. Man reibt sich die Augen und staunt. Ein möglicher Abbau bei den kantonalen Labors wird übrigens nicht angesprochen.
Ich bitte den Bundesrat und die Kantone, hier noch über die Bücher zu gehen. Eine gute Vorlage soll ja nicht in ihr Gegenteil verwandelt werden. Ich bin für Eintreten.