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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-09

Wortprotokoll

Mit der Globalisierung der Märkte hat auch die Wirtschaftskriminalität zugenommen. Das gilt in besonderem Mass für die Korruption. Ihre Verhütung und Bekämpfung ist nicht mehr auf ein Land begrenzt, sondern muss international angegangen werden. Gerade auf dieser Ebene zeigt sich auch die wettbewerbspolitische Bedeutung der Korruption. Korruptionsresistenz ist heute im internationalen Wettbewerb ein nicht zu unterschätzender Faktor. Die Schweiz hat in den letzten Jahren Anstrengungen zur besseren Verhütung und Bekämpfung von Korruption unternommen und eine Reihe von Gegenmassnahmen getroffen. Parallel dazu ist unser Land Vertragsstaat der beiden wichtigen regionalen Konventionen der OECD und des Europarates.

In dem heute zur Genehmigung vorliegenden Uno-Übereinkommen werden erstmals weltweit gültige Mindestanforderungen zur Bekämpfung der Korruption festgelegt. Die Bedeutung dieses globalen Übereinkommens zeigt sich auch darin, dass es bis heute 130 Staaten unterzeichnet, das Problem also als internationales Problem erkannt haben. Die Konvention zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus; präventive und repressive Korruptionsbekämpfung werden umfassend geregelt. Das Übereinkommen enthält detaillierte Vorschriften zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Rechtshilfe und der Auslieferung bei Bestechungsdelikten. Ein eigenes Kapitel ist der Wiedererlangung von Vermögenswerten gewidmet; auch vorbeugende Massnahmen sind vorgesehen.

Das Übereinkommen geht inhaltlich weniger weit als die bestehenden regionalen Konventionen, namentlich der OECD und des Europarates. Das geltende schweizerische Strafrecht entspricht den Anforderungen voll und ganz. Auch die übrigen in der Konvention vorgesehenen Standards werden durch unsere Rechtsordnung abgedeckt, beispielsweise bei der internationalen Rechtshilfe, bei der Restitution von Vermögenswerten und bei der Korruptionsprävention. Es braucht also mit anderen Worten keine Gesetzesänderungen, um der Konvention beizutreten.

Im internationalen Vergleich steht die Schweiz gut da. Der Greco-Bericht, der Ihnen bekannt ist, belegt das, zeigt aber auch, wo es doch noch verschiedene - wenn auch nicht gravierende - Schwachstellen gibt, die es zu beseitigen gilt. Insbesondere ist dies auch im Bereich des Schutzes von Whistleblowers der Fall. Hier sind noch verschiedene Massnahmen notwendig. Wir haben ja eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben, die gerade diesem Bereich Rechnung tragen soll.

Es liegt im Interesse der Schweiz, diese schwerwiegende Form der Kriminalität mit anderen Vertragsstaaten zusammen zu bekämpfen.

Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.

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