Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-09
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat diese Vorlage am 11. Dezember 2008 beraten und ihr mit 106 zu 49 Stimmen zugestimmt. Korruption ist seit längerer Zeit ein wichtiges Thema, nicht nur bei uns, sondern auch auf internationaler Ebene. In der Schweiz sind in den letzten Jahren verschiedene Gegenmassnahmen getroffen und Gesetze verabschiedet worden. Die Schweiz ist auch Vertragsstaat der beiden wichtigen regionalen Konventionen der OECD und des Europarates.
Ihnen liegt heute das Uno-Übereinkommen gegen Korruption zur Genehmigung vor, in dem erstmals weltweit gültige Mindestanforderungen zur Prävention und Bekämpfung von Bestechung festgelegt werden. Dieses Übereinkommen ist zweifellos ein wichtiges, bedeutungsvolles Übereinkommen. Es sind ihm bis heute gegen 130 Staaten beigetreten. Inhaltlich geht diese Konvention von einem breiten Ansatz aus, es gibt präventive und repressive Aspekte der Korruptionsbekämpfung. Die Staaten werden insbesondere verpflichtet, verschiedene korrupte Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen. Insgesamt geht das Übereinkommen [PAGE 98] inhaltlich deutlich weniger weit als die regionalen Konventionen, namentlich jene der OECD und des Europarates; die Schweiz hat diese Konventionen, wie gesagt, ja bereits ratifiziert; die Schweiz hat ihre Hausaufgaben insoweit längst gemacht.
Der Beitritt zu diesem Uno-Übereinkommen erfordert von uns keine Gesetzesänderungen. Aber es liegt im Interesse der Schweiz - das ist der Grund, weshalb die Kommission Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung beantragt -, die Bekämpfung einer schwerwiegenden Form der Kriminalität weltweit und insbesondere in weniger entwickelten Ländern auf einen besseren Stand zu bringen und die Zusammenarbeit global zu intensivieren und zu vereinfachen. Wir können mit dem Beitritt zu dieser Konvention einen Beitrag dazu leisten.