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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-09

Wortprotokoll

Wie bereits gesagt wurde, soll gemäss dem Beschluss des Nationalrates festgehalten werden, dass die Kommission zur Verhütung von Folter über ein Sekretariat verfügen kann. Das "können" wird sicher bald zu "werden" - d. h., dass die Kommission über ein Sekretariat verfügen wird. Bundesrat und Ständerat haben das bisher abgelehnt - es wurde ausgeführt. Die Artikel 7 Absatz 2 und 12 Absatz 1 des Gesetzentwurfes regeln die Organisationsautonomie der Kommission und sind natürlich auch die Grundlage für die Schaffung eines Sekretariates wie desjenigen, das der Nationalrat nun beschlossen hat. Es ist sicher richtig, dass die Fassung des Nationalrates der Unabhängigkeit der Kommission besser Rechnung trägt. Diese Unabhängigkeit kommt auch in Artikel 4 des Gesetzentwurfes zum Ausdruck; damit ist durchaus berechtigt, dass man dieses Sekretariat vorsieht.

Ich widerspreche daher Ihrer Kommission selbstverständlich nicht und bin damit einverstanden, dass Sie dafür eine Kann-Vorschrift einführen, in der Vermutung, dass es nicht bei einer Kann-Vorschrift bleiben wird; d. h., es bleibt natürlich eine Kann-Vorschrift, aber das Sekretariat wird tatsächlich eingeführt werden. Aber das entspricht ja dann dem Willen des Parlamentes.