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Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-09

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Vorlage um einen sogenannten Mantelerlass, mit welchem zwei Gesetze geändert werden sollen, nämlich zum einen das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer und zum andern das Bundesgesetz vom 21. März 1973 über die Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer.

Ich habe bereits in der letzten Woche im Zusammenhang mit einem anderen Geschäft auf Artikel 40 unserer Bundesverfassung hingewiesen. Gemäss Absatz 1 dieser Bestimmung fördert der Bund "die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer untereinander und zur Schweiz. Er kann Organisationen unterstützen, die dieses Ziel verfolgen."

Im Bereich der finanziellen Unterstützung von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland oder von Auslandschweizerorganisationen gibt es zwar heute schon rechtliche Grundlagen, aber nicht in genügendem Ausmass. Zudem basieren diese Grundlagen auf Verordnungen, nämlich der Verordnung über die finanzielle Unterstützung von Auslandschweizer Institutionen vom 26. Februar 2003 und der Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige vom 3. Juli 2002, der sogenannten Touristen-Verordnung. Beide Verordnungen sind zeitlich befristet, da sie sich direkt auf die Verfassung abstützen, konkret auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung, wonach der Bundesrat ermächtigt ist, zur Wahrung der Interessen des Landes befristete Verordnungen zu erlassen. Beide Verordnungen regeln Aufgaben, welche dauerhaft weitergeführt und deshalb in Gesetzesrecht transferiert werden sollen - daher der vorliegende Mantelerlass.

Bei der Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer soll die Grundlage für die Unterstützung der Auslandschweizer-Organisation, der "Schweizer Revue" und des Schweizer Vereins im Fürstentum Liechtenstein geschaffen werden. Für diese Aufgaben werden Leistungen in der Grössenordnung von etwa 3 Millionen Franken gewährleistet.

Beim Bundesgesetz über die Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer, das neu Bundesgesetz über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehörige im Ausland heissen soll, geht es darum, die sogenannte, bereits erwähnte Touristen-Verordnung in Gesetzesrecht überzuführen, damit Schweizer Touristen und Touristinnen, welche im Ausland in Not geraten, weiterhin in Form rückzahlbarer Darlehen finanziell unterstützt werden können, dies insbesondere für die Heimreise sowie für Arzt- und Spitalkosten. Diesbezüglich sprechen wir heute von Leistungen in einer Grössenordnung von etwa 50 000 bis 100 000 Franken.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 154 zu 13 Stimmen, also sehr deutlich, angenommen. Er hat lediglich zwei Änderungen vorgenommen: Zum einen hat er eine geschlechtsneutrale Formulierung gefordert, und zum anderen hat er bei Artikel 7a Absatz 2 des ersten Erlasses statt einer Kann-Formulierung eine imperative Formulierung gewählt. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen. Ich möchte bereits in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Kollege Stadler einen Antrag gestellt hat, was die geschlechtsneutrale Formulierung anbetrifft.

Eintreten war in der Kommission unbestritten. Ich bitte den Rat, ein Gleiches zu tun. Ich bitte Sie auch, in der Detailberatung den Anträgen der Kommission - über den Antrag Stadler werden wir noch diskutieren müssen - zuzustimmen.

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