Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-09
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, dem Beschluss des Nationalrates bzw. der Fassung des Bundesrates zuzustimmen.
Das Wahlorgan für die nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Bundespatentgericht war in beiden Räten umstritten. Sie wissen - ich gebe auch gerne zu, dass das hier eine politische Würdigung ist -: Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es richtig sei, die Gerichtskommission zum Wahlorgan zu erklären, und zwar einfach aus sachlichen Überlegungen heraus. Wir lehnen uns mit dieser Lösung an die Lösung der Handelsgerichte an, wo die nebenamtlichen Richter, Fachrichterinnen und Fachrichter, auch durch die jeweilige Justizkommission gewählt werden.
Wir erachten das als die richtige Lösung. Die Gerichtskommission ist in der Lage, die fachliche Eignung dieser nebenamtlichen Richterinnen und Richter, das sind Fachrichter, zu prüfen und zu beurteilen. Wir sind auch hier der Meinung, dass es weniger wichtig ist, Proporzansprüchen gerecht zu werden, sondern dass die fachliche Eignung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter wichtiger ist. Das sind Richter, die sehr selten zum Einsatz kommen werden und trotzdem in einer relativ grossen Zahl gewählt werden müssen, damit man die Möglichkeit hat, sie dann auch einzusetzen. Aber der Stellenwert der Wahl ist nicht der gleiche wie beim ordentlichen Richter. Deshalb denken wir, dass es richtig wäre, diese Kompetenz der Gerichtskommission zu übertragen. Letztlich ist es ein politischer Entscheid, den das Parlament zu fällen hat.