Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-10
Wortprotokoll
Es wurde zu diesem Thema bereits sehr viel gesagt; ich möchte das nicht wiederholen. Ich stelle aber doch fest, dass bereits ein zweites Mal ein Beschluss der SSK uns hier zu Vorstössen veranlasst hat. Ich will an die unheilvolle Diskussion im Zusammenhang mit dem neuen Lohnausweis erinnern - da hatten wir eine sehr ähnliche Situation wie jetzt auch wieder mit der neuen Berechnungsart bei nichtkotierten Gesellschaften.
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist es ja so, dass die Schweiz eben nicht nur den Ertrag besteuert, sondern - zumindest auf kantonaler Ebene - auch das Vermögen. Ich war ein bisschen überrascht von der Antwort des Bundesrates, dass er hier, bei dieser gerade für die KMU in der Schweiz wirklich zentralen Frage, einfach relativ stark auf den formellen Aspekt verweist. Es hat mich auch ein bisschen irritiert, haben wir doch immerhin eine Bestimmung im Steuerharmonisierungsgesetz, gemäss welcher sich die Kantone eigentlich verpflichten, wie sie die Bewertung vornehmen wollen. Für mich war der Bund in dieser Frage - und die Diskussion in der WAK ging ja auch in diese Richtung - eigentlich auch immer ein bisschen wie der Schirmherr des Steuerharmonisierungsgesetzes. Auch deshalb schien es mir, dass es sich der Bundesrat jetzt ein bisschen einfach gemacht hat, indem er nur auf die formellen Aspekte eingegangen ist.
Es geht auch um Standortvorteile, es geht um Fragen wie, ob sich solche Unternehmen, die nicht kotiert sind, weiterhin in der Schweiz niederlassen wollen und niederlassen können sollen und ob sie anständig und gut behandelt werden. Der Bundesrat hat ja schliesslich auch regelmässig Kontakt mit der Finanzdirektorenkonferenz. Das wäre doch ein Gremium gewesen, in dem man ein solches Thema hätte aufnehmen können; ein Thema, das wirklich - man hat es gesehen - sehr viele Unternehmen bewegt hat, das insbesondere auch vom Gewerbeverband aufgenommen worden ist und zu dem man Änderungen verlangt hat, die schlussendlich auch zu einer Korrektur geführt haben.
Es ist ja nicht alles schlecht, was mit dieser Änderung kam. Gewisse Punkte wurden jetzt auch positiv erwähnt. Grosse Kritik wurde ja auch bezüglich der Festsetzung des Kapitalisierungszinsfusses bei 6 Prozent geäussert; ein tiefer Kapitalisierungszinsfuss ergibt ja einen hohen Wert. Das wurde jetzt angepasst. Die Kantone haben da auch Vorarbeit geleistet: In meinem Kanton, Luzern, wurde beispielsweise mit 8 Prozent gerechnet, nicht mit 6 Prozent; die Kantone Aargau und Bern haben im Anschluss an die Festsetzung noch eine pauschale Reduktion des Vermögenssteuerwertes vorgenommen.
Auch hier sehe ich wieder einen Zusammenhang mit dem Steuerharmonisierungsgesetz, wo wir ja darauf achten müssen, dass dieses in allen Kantonen ähnlich vollzogen wird. Hier hat jetzt der Vorschlag auch Abhilfe geschaffen, indem neu der Fünfjahresswapsatz mit einer Risikoprämie [PAGE 118] berücksichtigt wird. Das gibt dann für 2007 einen Kapitalisierungssatz von 10,5 Prozent, der wahrscheinlich realistischer ist als der Satz von 6 Prozent, der bis heute angewendet wurde.
Ich muss sagen, dass ich die Lösung als positiv erachte. Die SSK hat jetzt noch rechtzeitig auf die Kritik reagiert. Es ist aber schon irgendwo befremdend, dass es einerseits notwenig ist, dass hier dermassen viele Interventionen erfolgen, die dann nicht gross behandelt werden, andererseits aber auch das Gezerre auf kantonaler Ebene zu verzeichnen ist. In Bezug auf praktisch jeden Kanton wurden entsprechende Vorstösse eingereicht. Das ist ja nicht besonders effizient. Ich möchte einfach den Bundesrat einladen, solche Themen mindestens im Rahmen von Gesprächen auch mit den Vertretern der Finanzdirektorenkonferenz, die ja der Steuerkonferenz vorsteht, anzugehen und beim Vollzug des Steuerharmonisierungsgesetzes darauf zu achten, dass die Schweizerische Steuerkonferenz hier nicht eine Eigendynamik entwickelt, die sich letztlich zum Nachteil für unseren KMU-Standort Schweiz auswirkt.