Lexipedia

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-10

Wortprotokoll

Auch in einer Verwaltung ist kultureller Wandel ein Prozess, und Massnahmen des Bundesrates können ihn verstärken und beschleunigen. Es ist aber meines Erachtens nicht damit getan, einen Verhaltenskodex zu verabschieden. Vielmehr ist ein Wandel hin zu einem Ziel zu begleiten, und es muss evaluiert werden, ob den Worten auch Taten gefolgt sind. Der Bericht der PVK liegt ja schon sehr lange zurück; er stammt vom 30. Oktober 1998. Er hat damals Wert auf die Kontrolle gelegt, auf eine wiederholtes In-Erinnerung-Rufen von Verhaltenskodizes und auf die Beobachtung, ob sie internalisiert sind und eingehalten werden.

Ich bin deshalb etwas enttäuscht über die doch sehr kurz ausgefallene Antwort des Bundesrates, die sich darauf beschränkt aufzulisten, was in der Verwaltung implementiert worden ist. Der Hinweis auf die Massnahmen betreffend Korruptionsbekämpfung erfolgt zu Recht, er beschlägt aber wirklich nur einen von vielen Aspekten der Ethik im öffentlichen Dienst. Es ist eher angezeigt, den noch immer aktuellen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 12. März 1999 in Erinnerung zu rufen, der sich eben auf den erwähnten Bericht der PVK stützte. Die GPK hat damals zwölf Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Vier davon betrafen die Ethik in der Bundesverwaltung im engeren Sinn, unter anderem eine Sensibilisierungskampagne zu Ethikfragen, zum Thema "Aufnahme der Ethik ins Legislaturprogramm" - also von 1999 bis 2003 -, weiter die Aufnahme von ethischen Regeln in Leistungsaufträge, welche den Ämtern erteilt werden, ferner die Beurteilung der Verwaltungsführung im Rahmen von Leistungsaufträgen auch nach ethischen Aspekten. Dass dies ein Thema ist, das man nicht einfach abhaken kann, wenn man einmal solche Kodizes aufgestellt hat, hat ja unsere Diskussion von gestern gezeigt: Wir haben gestern in diesem Rat das Uno-Übereinkommen gegen Korruption behandelt, und wir haben feststellen können, dass die Schweiz durchaus ihre Hausaufgaben gemacht hat, die entsprechenden Gesetze verabschiedet hat. Aber Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat uns gestern auch an diesen Greco-Bericht erinnert, der belegt, dass es eben auch noch immer verschiedene Schwachstellen gibt, die es zu beseitigen gilt. Sie hat gestern auch insbesondere auf den Bereich des Schutzes von Whistleblowers hingewiesen, weil dort eben noch Handlungsbedarf besteht. Man ist ja auch da daran, die Gesetzgebung zu ergänzen.

Insgesamt möchte ich zum Ausdruck bringen, dass es mir wichtig scheint, dass eben auch eine Kontrolle stattfindet, dass man nicht nur etwas aufstellt, sondern das auch immer wieder in Erinnerung ruft und beobachtet, ob das, was man aufgestellt hat, bei den Betroffenen auch tatsächlich internalisiert ist und ob es eingehalten wird.